Weimarer Urteil

Gerichtlich festgestellt: Keine Maskenpflicht, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler!

Am 8. April hat das Familiengericht Weimar in einem Eilverfahren (Az:9F148/21) beschlossen, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten ist, Gesichtsmasken aller Art, insbesondere FFP“-Masken zu tragen, AHA-Mindestabstände einhalten zu müssen oder an Covid-Schnelltests teilzunehmen. Außerdem hat das Gericht verfügt, der Präsenzunterricht muss aufrecht erhalten werden.

Weimar hat für die Demokratie in Deutschland schon häufiger eine entscheidende Rolle gespielt. Bekanntestes Beispiel ist die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919, die erste republikanische und demokratische Verfassung in Deutschland, die das anspruchsvolle Programm einer Demokratisierung des Staats und einer gerechten, auf den Werten von Freiheit und Solidarität aufgebauten Gesellschaft verfolgte. Nun kommen aus Weimar Urteile, die sich der aktuellen Abschaffung der Freiheitsrechte und der Unantastbarkeit der Würde des Menschen widersetzen.

Bereits am 11. Januar 2021 bestätigte das Urteil des Amtsgerichts Weimar in beeindruckender Argumentationstiefe die Vermutung, die „Lockdowns“, die unser aller Leben seit Monaten einfrieren, seien mit unserem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen. Dennoch wird der Lockdown unbeirrt weitergeführt und soll nach Willen von Kanzlerin Merkel nun zum Dauerzustand werden. Jedenfalls bietet die in dieser Woche zu beschließende Novellierung des sogenannten Infektionsschutzgesetzes die Möglichkeit dazu. Da wäre das Ende unserer hart erkämpften Freiheit.

Gegen die unbegründeten, teilweise irrationalen und sogar gesundheitsschädlichen Corona-Maßnahmen, sind schon zahllose Gerichtsurteile ergangen. Die gelten aber immer nur für einen bestimmten Bereich. Wenn zum Beispiel ein Schuhverkäufer in Bayern durchsetzt, seinen Laden öffnen zu dürfen, gilt das nur für Bayern.

So ist es leider auch mit dem sensationellen Urteil von Weimar, das nur für zwei Schulen gilt, aber unbedingt Schule machen sollte.

Damit ist erstmalig von einem deutschen Gericht Beweis erhoben worden, was die wissenschaftliche Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit von Corona-Maßnahmen betrifft. Wir erinnern uns, zu Beginn des ersten Lockdowns seitens der Politik war noch die Rede davon, die mit ihm verbundenen weitreichenden Einschränkungen der Freiheitsrechte der Bürger ständig zu überprüfen. Seit über einem Jahr stranguliert eben diese Politik unsere Gesellschaft und die Wirtschaft mit immer mehr Willkürmaßnahmen, ohne deren Wirksamkeit zu begründen oder zu überprüfen. Besonders hart betroffen sind unsere Kinder und Jugendlichen, denen nicht weniger als eine unbeschwerte Kindheit und Jugend geraubt werden. Über die verheerenden Folgen für Kinder, die in einem Klima öffentlich geschürter hysterischer Angst aufwachsen müssen, wird geschwiegen.

Dieses Schweigen hat das Weimarer Gericht nun gebrochen.

Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein sogenanntes Kinderschutzverfahren gem. §1666 Abs.1 und 4 BGB, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 8 und 14 Jahren beantragt hatte. Sie hatte argumentiert, ihre Kinder würden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, ohne dass dem ein Nutzen für ihre Kinder oder Dritte entgegenstehe. Damit würden zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern verletzt. Außerdem verstießen diese Vorschriften gegen die Verfassung und internationale Konventionen.

Solche Verfahren können nach §1666 BGB ingang gesetzt werden, sowohl auf Anregung einer beliebigen Person oder auch ohne eine solche, wenn es das Gericht aus Gründen des Kindeswohls nach §1697a BGB für geboten hält.

Zum Schutze unserer Kinder und Jugendlichen wäre eine Kette solcher Verfahren dringend notwendig. Eltern sollten sich das Urteil von Weimar genau ansehen und zum Wohle ihrer Kinder diese Verfahren anstreben.

Hier geht es zum Urteil:

https://2020news.de/wp-content/uploads/2021/04/Amtsgericht-Weimar-9-F-148-21-EAO-Beschluss-anonym-2021-04-08_online.pdf

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