Wehrdienst

Schweizer entzieht sich Wehrdienst – indem er sich zur Frau erklärt. Kosten: 75 Franken, Zeitaufwand: 2 Minuten

Von Kai Rebmann

Kritiker des sogenannten „Selbstbestimmungsgesetzes“, das in Deutschland ab dem Jahr 2024 in der einen oder anderen Form kommen soll, werden nicht müde, vor den dramatischen Folgen und der damit einhergehenden massiven Verschlechterung der Frauenrechte zu warnen. Umkleiden, Parkplätze in der Tiefgarage oder getrennte Bereiche in Saunen und Schwimmbädern als Schutzräume für Frauen werden hierzulande bald der Vergangenheit angehören. Die Folgen sind schon jetzt absehbar, werden von den Verantwortlichen aber (noch) verharmlost – und hinterher wird man wieder beteuern, man habe das alles ja nicht ahnen können.

Wie absurd jede Diskussion über dieses Thema eigentlich ist – zumal es in Deutschland momentan ganz andere Probleme zu lösen geben sollte – zeigt ein Blick in die Schweiz. Dort gibt es noch die Wehrpflicht. Diese gilt aber nur für Männer, worüber sich zwischen Bodensee und Genfersee komischerweise aber noch keine Gleichstellungsbeauftragte beschwert hat. Aber diese Anmerkung nur am Rande.

Ein Zürcher hatte aber so gar keine Lust darauf, seine wertvolle Zeit beim Heer zu verplempern und den Start ins Berufsleben deshalb hintanzustellen und damit auch auf lukratives Einkommen zu verzichten. Also wurde der 23-Jährige kurzerhand beim Standesamt vorstellig und wagte per Unterschrift den Wechsel ins andere Geschlecht.

Wer jetzt aber glaubt, der junge Mann habe sich im Vorfeld langwierigen Untersuchungen, Befragungen und einer psychologischen Begutachtung unterziehen müssen, der irrt sich gewaltig. Selbst lästige Wartezeiten auf der Behörde blieben dem Zürcher erspart, der eigentliche Verwaltungsakt soll gerade zwei Zeigerumdrehungen gedauert haben, wie die Neu-Frau gegenüber der „Sonntagszeitung“ erklärte: „Ich bin in der Mittagspause mit dem Rad aufs Standesamt gefahren, und in zwei Minuten war die Sache erledigt.“

Dabei bekennt der Antragsteller ganz offenherzig, dass er sich als Mann fühle und auch so lebe. Die formale Geschlechtsumwandlung sei schlicht der bequemste und kostengünstigste Weg gewesen, der Wehrpflicht zu entgehen. Gerade einmal 75 Franken (77 Euro) musste der Zürcher berappen, der sogar seinen bisherigen männlichen Vornamen weiterführen darf.

Auch in Deutschland sollen die wohl nicht umsonst relativ hohen Hürden beim Wechsel ins andere Geschlecht nahezu vollständig abgebaut werden. Spätestens Anfang 2024 soll es so weit sein. Sven Lehmann (Grüne), sogenannter „Queer-Beauftragter“ der Bundesregierung, sieht aber trotzdem noch Handlungsbedarf. Und man fragt sich, ob der Mann auch Schweizer Zeitungen liest und ihn das auf komische Ideen bringt.

Denn: Just an diesem Wochenende bemängelte Lehmann, der Geschlechtseintrag in der aktuellen Fassung des Selbstbestimmungsgesetzes soll erst nach drei Monaten Gültigkeit besitzen. Dazu zog der Grüne folgenden Vergleich an den Haaren herbei: „Wenn zwei Menschen heiraten, ist die Ehe ja auch nicht erst drei Monate später gültig.“ Eine Eheschließung ist und bleibt immer noch etwas anderes als die Änderung des Geschlechtseintrags, auch wenn das für einen Queer-Beauftragten sicher schwer zu verstehen ist. Warum drei Monate warten, wenn es in anderen Ländern offenbar in zwei Minuten geht?

Dabei gehen solche Regelungen, die sich etwa in Paragraf 9 des Entwurfs zum Selbstbestimmungsgesetz finden, wohl tatsächlich auf das zurück, was jetzt in der Schweiz passiert ist. Demnach kann eine „trans Frau“ oder „nichtbinäre Person“ zum Beispiel im Verteidigungsfall zum „Dienst mit der Waffe“ herangezogen werden, wenn der Geschlechtseintrag weniger als zwei Monate vor Eintreten des Verteidigungsfalles vorgenommen wurde. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass sich jemand zur Frau erklärt, um sich dem Kriegsdienst zu entziehen.
Diese Form des Missbrauchs mag auf diese Weise zumindest erschwert werden. Daneben bleiben im Alltag aber natürlich noch jede Menge weitere Bereiche, die in dem Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz unberücksichtigt bleiben. Dabei wäre dieser Passus in Paragraf 9 sogar entbehrlich, denn auch ganz ohne Geschlechtsumwandlung ist es nach deutschem Recht möglich, den Kriegsdienst zu verweigern, etwa wenn Gewissenskonflikte glaubhaft gemacht werden können.

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