Warum der Bundestag stetig wächst

Je größer, desto besser für die Parteienherrschaft

Der Bundestag wächst und wächst. Von 631 Abgeordneten im Jahr 2013 auf 709 in der laufenden Legislaturperiode. In Berlin gilt es als ausgemacht, dass das Parlament nach der Bundestagswahl im September 2021 auf rund 800 Abgeordnete anschwellen wird. Bekommen wir dafür mehr und bessere Politik? Nein, nur steigende Kosten, die sich laut dem Bund der Steuerzahler inzwischen auf etwa eine Milliarde Euro pro Jahr belaufen. Derweil sinkt der Anteil des Bundestages an der Politik, die tatsächlich gemacht wird. Seine gesetzgeberische Kompetenz wird nach und nach ausgehöhlt.

Zu den Corona-Maßnahmen wurde das Parlament nicht konsultiert. Wichtige Untersuchungsausschüsse, wie der von allen Oppositionsparteien geforderte Corona-Ausschuss, kommen nicht zustande. Die GroKo blockiert. Mehr noch, die Budget-Hoheit kaperten die Exekutive und zum Teil die EZB, die über massive Anleihekäufe in der EU eine Staatsfinanzierung betreibt, für die deutsche Steuerzahler zu 27% in der Mithaftung sind.

Und was seine Kernaufgaben angeht, da sieht der Bundestag besonders schlecht aus, wie der Rechtsanwalt Friedemann Willemer in seinem neuen Buch „Vom Scheitern der repräsentativen Demokratie” im Detail ausführt: „Alles wird abgesegnet, die aktuelle Regierung hat etwa 1.600 Gesetze gemacht, das Parlament hat praktisch keine gemacht, sondern drei Viertel davon ohne Wenn und Aber durchgewunken“. Von Gewaltenteilung kann also kaum noch die Rede sein.

Auf dem Papier ist nur das Wahlrecht schuld

Während die Parteien immer mehr von unserem Staat usurpieren – Gerichte, Behörden und öffentlich-rechtlicher Rundfunk eingeschlossen -, bläht sich das entmündigte Parlament ohne Unterlass weiter auf.

Formal und auf dem Papier liegt das daran, dass es hierzulande eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht gibt. Bringen Parteien aufgrund der Erststimme bei einer Wahl mehr Kandidaten in den Bundestag als ihr aufgrund der Zweitstimme, mit der eine Partei gewählt wird, zustehen, dann erhält sie Überhangmandate. Die anderen Parteien werden dann dem Stimmenproporz folgend so lange mit zusätzlichen Sitzen entschädigt, bis die Größe der einzelnen Fraktionen wieder die proportionale Stärke der Parteien abbildet.

Die CDU hat von diesem Ausgleichsmechanismus bislang am meisten profitiert, sie ist daher am zögerlichsten, was eine Reform angeht. Weil die Union eine Reform blockiert, aber so kurz vor der kommenden Bundestagswahl – und mit Blick auf die wachsende Unzufriedenheit der Wähler – nicht schuld am Scheitern einer Lösung sein will, hat sie vor der Sommerpause Kompromissbereitschaft signalisiert. Doch die Reform ist ausgeblieben. Und damit kommen wir zum eigentlichen Punkt, warum der Bundestag andauernd wächst. Je mehr Sitze es im Parlament gibt, desto größer ist der Einfluss der Parteien, die nur mit einem scheinbar belanglosen Satz im Grundgesetz erwähnt werden, aber in der Realität sich der kompletten Staatsgewalt bemächtigt haben.

Mehr Sitze im Parlament, mehr Parteieinfluss

Aktuell haben wir in Deutschland 299 Wahlkreise. So viele Abgeordnete im Bundestag wurden mit der Erststimme der Wähler in das Parlament entsandt. Die übrigen 410 wurden über die 16 Landeslisten der Parteien ins Parlament geschickt. Sie wissen, dass sie von den Funktionären ihrer jeweiligen Partei abhängen und von wichtigen Ausschüssen abgezogen oder künftig gar nicht mehr auf die Landesliste gesetzt werden, wenn sie die Parteidisziplin bei den Abstimmungen nicht einhalten.

Der prozentuale Anteil dieser Abgeordneten steigt an, wenn das Parlament mehr Sitze hat. Das ist der eigentliche Grund für das schier endlose Anschwellen des Bundestages. „Insbesondere die von den zusätzlichen Mandaten profitierende Union zeigt wenig Interesse, ihren Politsprösslingen die Aussicht auf den „Jackpot Bundestag“ zu vermiesen. Weniger Mandate sind eben Gift für die Motivation“, wie Ramin Peymani in seinem Beitrag über „Das XXL-Parlament: Warum die Parteien ihre Beute nicht hergeben werden“ im Blog Liberale Warte schreibt.

Druck für eine Reform hat sich schon vor zwölf Jahren aufgebaut. Da befand das Bundesverfassungsgericht das Bundestagswahlrecht in Teilen für verfassungswidrig. Kleinere Parteien waren der Gefahr ausgesetzt, dass sie trotz eines Zuwachses an Wählerstimmen durch Überhangmandate Sitze im Parlament verlieren konnten. Die folgende Änderung des Wahlrechts lehnten die Verfassungsrichter 2012 ab. 2013 kam eine neue Reform. Seitdem bläht sich der Bundestag immer weiter auf. Auch in diesem Punkt erweisen sich Medien im Mainstream als zuverlässige Hofberichterstatter. So schrieb die WELT am 6.7.2020 über den „hohen Preis eines kleineren Bundestages“.

Die Union, die am meisten von dem Bläh-Parlament profitiert, war zuletzt bereit, über eine Obergrenze für die Zahl der Abgeordneten zu reden. Eine Verringerung der Wahlkreise von 299 auf 280 und ein Verzicht auf den Ausgleich für eine (sehr) begrenzte Zahl an Überhangmandaten: darauf einigte sich die Unionsfraktion im Bundestag Anfang Juli.

Die CSU legte mit einer Begrenzung der Listenmandate auf 400 und einer Höchstgrenze von 699 Abgeordneten im Bundestag einen Gegenvorschlag vor, der ebenfalls nicht das Prädikat Reform verdient. Peymani behält sehr wahrscheinlich recht: „Die Demokratie gehört längst den Parteien“.


Markus Gärtner studierte Politik und VWL in München als Stipendiat der Konrad Adenauer Stiftung. Ein Jahr lang arbeitete er für Dick Cheney im US-Kongress. Dann war er 30 Jahre Journalist, darunter Finanzreporter der ARD in Frankfurt und China-Korrespondent des Handelsblatts in Peking. Irgendwann während der Finanzkrise schluckte er die Rote Pille, stieg aus der Matrix aus und verließ den Medien-Mainstream. Seit Oktober 2018 ist er Chefredakteur von PI Politik Spezial.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert