Wahlalter

Berliner Senat beschließt Senkung des Wahlalters auf 16: Ausgerechnet CDU-geführte Landesregierung treibt rot-grünes Projekt voran.

Von Boris Reitschuster

„Kinder an die Macht“, singt Herbert Grönemeyer. Sieht man sich die Politik von Rot-Grün an, hat man den Eindruck, die Forderung des politisch immer sehr „korrekten“ Sängers sei Wirklichkeit geworden in der Bundesrepublik: Der Infantilismus regiert. Berlin stellt jetzt die Weichen, dass dies auch so weitergeht: Ausgerechnet der von der CDU geführte Senat hat jetzt beschlossen, das Wahlalter von bisher 18 auf künftig 16 Jahre herabzusenken. Da dafür eine Verfassungsmehrheit notwendig ist, muss das Abgeordnetenhaus diese Neuregelung zwar noch mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen. Die entsprechende Anzahl von Stimmen wird aber aller Wahrscheinlichkeit nach problemlos erreicht werden. Denn auch die Grünen und die „Linke“ aus der Opposition bekundeten bereits ihre Zustimmung zu dem Projekt.

Kritiker sehen in der Senkung des Wahlalters vor allem ein machtpolitisches Spiel: Gerade bei den jüngeren Wählern sind ideologisch ausgerichtete, im Zeitgeist liegende Parteien wie etwa die Grünen besonders beliebt. Jugendliche sind anfälliger für wohlklingende Ideologien und lassen sich leichter für den vermeintlich „guten Zweck“ verführen und manipulieren. Konservative und bürgerliche Tendenzen entwickeln viele Bürger dagegen erst mit wachsendem Lebensalter. Mit anderen Worten: Die Neuregelung nützt vor allem den Grünen, aber auch anderen Parteien aus dem rot-grünen Spektrum.

Auf Landesebene dürfen Jugendliche ab 16 bisher nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein wählen.

Dass ausgerechnet Berlin mit einer CDU-geführten Landesregierung den Vorreiter bei diesem Projekt macht, zeigt, wie stark der neue Regierende Bürgermeister der Hauptstadt, Kai Wegner, politisch unter dem Pantoffel des Koalitionspartners SPD beziehungsweise des rotgrünen Zeitgeistes steht.

Wie absurd die neue Regelung ist, wird klar, wenn man sich anschaut, welche Regelungen für Sechzehnjährige in anderen Bereichen gelten. So sind sie noch nicht voll geschäftsfähig. Das bedeutet, sie können etwa keine rechtsverbindlichen Verträge abschließen. Zugespitzt ausgedrückt: Sie können noch keinen Staubsauger rechtswirksam kaufen, aber entscheiden, wer künftig Berlin regieren und welche Politik in der Hauptstadt betrieben wird.

Ebenfalls wird in diesem Alter zwingend das Jugendstrafrecht angewandt. Das heißt, 16-Jährige bekommen mildere Strafen als Erwachsene. Das ist durchaus berechtigt. Wenn aber im Strafrecht die Unreife von Jugendlichen berücksichtigt wird, warum soll dies dann beim Wahlrecht nicht gelten?

Genau das gleiche lässt sich über die Straßenverkehrsordnung sagen: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht ohne Begleitung Erwachsener Auto fahren. Aber dafür dürfen sie nun in Berlin wohl schon bald das Schicksal der Stadt mitbestimmen.

Der Beschluss des Senats ist in dreifacher Hinsicht bemerkenswert und symptomatisch:

Erstens ist er ein weiteres Indiz für die völlige Infantilisierung der Politik in Deutschland.

Zweitens zeigt er, wie unter dem Deckmantel der Ideologie knallhart Machtpolitik betrieben wird. Denn es geht schlicht und einfach um mehr Stimmen für Rot-Grün.

Drittens illustriert er die geradezu selbstmörderische Anbiederung, ja Selbstunterwerfung früher bürgerlicher Kräfte wie der CDU an den rot-grünen Zeitgeist. Für dessen Applaus sägen Christdemokraten an dem Ast, auf dem sie sitzen.

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