Persönliche Erfahrungen mit der Ausstellung eines Totenscheins
Dies ist die Geschichte einer Frau, deren Schwiegervater am 25. Januar verstarb. Sie berichtet: Der behandelnde Arzt begab sich nach Eintritt des Tods in eine ruhige Ecke, füllte den Totenschein aus und bat schließlich darum, das in einen Umschlag gesteckte Dokument dem Bestattungsunternehmen auszuhändigen. Dort nahm eine Angestellte in meinem Beisein das Dokument heraus, nachdem die Frau des Verstorbenen schon den Umschlag geöffnet hatte. Und siehe da: Obwohl der Verstorbene mehrere Negativtests aus den Vortagen nachzuweisen hatte, war auf dem Totenschein “Covid“ vermerkt. In den zwei letzten Wochen vor Ableben des Schwiegervaters war nie von Corona oder Covid die Rede gewesen. Auch nicht in einem ausführlichen Gespräch mit dem Arzt. Ich bin willens, dies vor Gericht unter Eid zu bestätigen.
Unser Vater/Schwiegervater war bis kurz vor seinem Heimgang ein selbständiger, fitter und sehr rüstiger Mensch. Durch einen Unfall in jungen Jahren hatte er allerdings zeitlebens Probleme mit einem Kniegelenk. Außerdem wurde er im letzten Jahr wegen Hautkrebs behandelt. Hier sollte nun ein künstliches Kniegelenk eingesetzt werden, um den Beschwerden ein Ende zu bereiten. Das dauerte ein wenig, denn er war noch wegen Hautkrebs am Bein in Behandlung. Am 4. November 2020 erfolgte die letzte Immuntherapie in der Uniklinik. Vor jeder Therapiesitzung wurde ein Corona Schnelltest gemacht, sonst hätte er die Uniklinik nicht betreten dürfen. Einmal im Monat hatte er dort einen Termin.
Als die Ärzte endlich grünes Licht für die große Operation gaben, waren wir sehr froh. Er konnte ja nun schon eine längere Zeit nicht richtig laufen und auch nicht Auto fahren. Das künstliche Gelenk wurde am 12. Oktober 2020 eingesetzt, am 21. Oktober wurde er nach Hause entlassen. Danach war eine Anschlussbehandlung in einer Rehaklinik geplant. Die Wunde heilte jedoch nicht richtig. Am 10. November 2020 verschlechterte sich sein Zustand, er hatte hohes Fieber und war orientierungslos. Die Rettungssanitäter mussten gerufen werden, er kam in das nächste Krankenhaus. Die Diagnose: wahrscheinlich Sepsis, bzw. Blutvergiftung. Am 11. November wurde er in die Uniklinik verlegt, weil er dort ursprünglich operiert wurde und weil er intensivmedizinische Betreuung benötigte. Das Bein mit der Prothese wurde ihm im Laufe der Behandlung abgenommen. Er war intubiert. Bis 16. Dezember 2020 befand er sich in der Uniklinik, ein Sohn durfte den Vater kurz besuchen, nach dem Arztgespräch mit dem behandelnden Arzt. Hier ging es unter anderem auch schon darum, ob er im schlimmsten Fall erlöst werden soll, oder ob die Familie wünscht, dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen ergriffen werden. Am 16. Dezember wurde unser Vater im Laufe des Tags ins NRZ zur Reha verlegt. Dort werden alle Patienten, die neu angekommen sind, auf die Isolationsstation gebracht, wegen Corona. Der Test war negativ, die Uniklinik hat einen Tag vorher auch einen negativen Test bescheinigt. Am 28. Dezember rief eine behandelnde Ärztin an, er müsste sofort wieder ins Krankenhaus, es kann auch zu Ende gehen, weil er anscheinend eine Lungenentzündung hatte. Noch am selben Tag wurde er dann in das Ev. Diakonissenkrankenhaus gebracht und lag auf der Intensivstation. Am 31.Dezember 2020 durften seine Tochter und seine Frau zu ihm. Er bekam im Diakonissenkrankenhaus zusätzlich Sauerstoff, wurde dort aber nicht beatmet. Am 8. Januar holten wir ihn nach Hause. Das Diakonissenkrankenhaus gab das Einverständnis, weil er in dem damaligen Zustand “auch wieder fit genug für eine Rehaklinik war.“ Das war deren Plan, wir wollten das aber nicht mehr. Das Reden fiel ihm schwer, es klappte fast gar nicht. Das war das Resultat des Luftröhrenschnittes. Dazu kam, dass er durch den erst später entdeckten Schlaganfall eine Schluck- und Sprachstörung hatte. Der Mund war wochenlang offen und durch die Mundatmung extrem ausgetrocknet. Es befanden sich dadurch “Borken“ (feste Platten) im Rachen. Dies führt zu Würgereiz. Erbrochenes ist durch die Schluckbeschwerden in die Lunge gelaufen. Dies führte zur Aspirationspneumonie. Meine Schwester sagt, der Hausarzt habe einen Covid-Test durchgeführt, der ebenfalls negativ war. An dem Tag wurde die Aspirationspneumonie diagnostiziert. Auf dem ITS-Pflegebrief steht ja auch, dass der Test alle drei Tage durchgeführt werden muss! In der Nacht des 25. Januar ist er mit 80 Jahren eingeschlafen.
Hier folgt nun die Stellungnahme zum vorgeschilderten Fall von Helmut Sandeck, Facharzt für Pathologie (sein Werdegang: Nachdem ich über 20 Jahre im Fach tätig gewesen bin (davon 2 in der DDR, 7 in der BRD und 12 in Norwegen, dort als Oberarzt), entschloss ich mich vor ca. zehn Jahren zu einer beruflichen Umorientierung. Dafür gab es mehrere Gründe, einer davon bestand jedoch in dem zunehmenden gesundheitlichen Verschleiß durch Stress aufgrund zu hoher Arbeitsnormen in der Routinediagnostik, die nach wie vor eine erhebliche Gefahr für die diagnostische Sicherheit darstellen. Mit Ergonomie am Arbeitsplatz und mit einer physiologisch verträglichen Arbeitsumgebung hatte das nichts mehr zu tun. Ich bin also nicht mehr in der Medizin tätig und befasse mich jetzt sozusagen als Hobby mit dieser, wobei es natürlich von Vorteil ist, dass ich auf relativ viel Erfahrung im Fach zurückgreifen kann.)
Der Herr Dr. med. hat den Totenschein falsch ausgefüllt.* Laut der mitgeteilten Angaben der Angehörigen lag keine grippale Symptomatik vor, noch lieferte das PCR-Verfahren irgendwelche Indizien für das mögliche Vorhandensein einer Coronavirus-Variante der Virusgrippe (entscheidend ist jedoch allemal, ob eine entsprechende Symptomatik vorliegt oder nicht). Daher ist es falsch, eine Coronavirus-Infektion als zugrundeliegende Todesursache anzugeben, entweder eine aktuelle oder eine durchgemachte.
“Z. n.” bedeutet “Zustand nach”, das heißt, der Leichenschau-Arzt bezeichnet einen Zustand nach abgelaufener Coronavirus-Infektion als zugrundeliegende Todesursache, was natürlich völlig bizarr ist. Selbst wenn eine PCR ein positives Ergebnis geliefert hätte, hätte beim Fehlen entsprechender Symptome noch nicht einmal ein hinreichender Verdacht auf das Vorliegen der vom Aussteller des Totenscheins so genannten “Covid”-Erkrankung bestanden. Ein Zustand nach abgelaufener Erkrankung würde eben bedeuten, dass eine vorhandene Erkrankung beim Todeseintritt nicht mehr bestanden hat, sondern überstanden worden war. Offenbar war die besagte “Covid”-Erkrankung beim Patienten noch nicht einmal vorhanden. Selbst wenn sie vorhanden gewesen wäre, würde sie, wenn abgelaufen, in einem “Zustand nach” derselben keine wesentliche oder überhaupt keine Rolle mehr spielen.
Die Eintragung “Z. n. Covid“ muss entfernt werden.
Der Patient litt laut Totenschein an einem metastasierenden malignen Melanom, einem bösartigen Tumor der Haut (meistens) oder der Schleimhaut. Dieses Erkrankungsstadium kann die Schwäche des Patienten hinreichend erklären, wobei der Zustand nach operativer Implantation einer Kniegelenks-Totalendoprothese erschwerend hinzukommt. Falls beim Patienten tatsächlich, wie auf dem Totenschein angegeben, eine Aspirationspneumonie vorlag, dann kann diese als letztendliche Todesursache an dem jetzigen Platz auf dem Totenschein verbleiben. Als zugrundeliegende Todesursache muss für die Todesursachenstatistik jedoch das metastasierende maligne Melanom eingesetzt werden.
In die Zeile dazwischen kann eventuell, je nach Bedeutung für den Verlauf (die ich hier wegen fehlender Informationen nicht einschätzen kann) “Zustand nach Kniegelenks-Totalendoprothese mit Wundinfektion” (wenn ich das letztere Wort, von dem nur die ersten Buchstaben auf dem Bild des Totenscheins so richtig ergänzt habe) eingefügt werden.
Falls zum Zeitpunkt des Todes eine Wundinfektion vorhanden war, könnte eventuell diese und nicht eine – vielleicht nicht ausreichend gesicherte – Aspirationspneumonie, zumal bei bereits durch die metastasierende Krebserkrankung reduziertem Allgemeinzustand, die unmittelbare Todesursache darstellen. Die Eintragung “Z. n. Covid” muss entfernt werden.
Generell ist zu vermerken, dass die Obduktionsrate in der BRD katastrophal niedrig ist und somit eine wirklich verlässliche Todesursachenstatistik nicht erstellt werden kann. Mit Sicherheit wird so auch eine Reihe von nicht-natürlichen Todesfällen nie aufgeklärt. Die “Empfehlung” des Leiters des Robert-Koch-Instituts, keine Obduktionen der mit einem Verdacht auf Virusgrippe der Corona-Variante verstorbenen Personen durchzuführen, ist angesichts der bei Obduktionen dieser Art gängigen, standardmäßig angewandten Schutzmaßnahmen und der großen Bedeutung der Aufklärung der Todesursachen dieser Patienten für mich nichts anderes als antiwissenschaftliche Scharlatanerie.
Ein solcher Professor hätte, wie auch mehrere weitere Professoren bei nachträglicher Beurteilung, nie in die Leopoldina-Akademie gewählt werden dürfen, auch für das Direktorenamt des RKI erscheint er mir als Nur-Tierarzt denkbar ungeeignet. Allerdings stellt sich mir die Leopoldina-Akademie mit ihren falschen und begründungsfreien, ganz offensichtlich von der Regierungsseite politisch eingeforderten “Stellungnahmen” selbsternannter “Experten” zweifelhafter Art inzwischen zumindest in Teilen auch als ein Hort der Scharlatanerie dar. Dr. Wodarg sprach in diesem Zusammenhang zu recht von institutionalisierter Korruption in der Wissenschaft. Dazu passt nur, dass nach meiner im Herbst 2019 an den damaligen Präsidenten der Leopoldina herangetragenen Aufforderung (deren Eingang noch bestätigt wurde), die Akademie möge wegen der damit verbundenen hohen gesellschaftlichen Relevanz eine Stellungnahme zu den Wirkungen elektromagnetischer Strahlung, insbesondere der 5G-Technologie, auf biologische Systeme und zu den damit verbundenen gesellschaftlichen Implikationen erstellen, jeglicher E-Mail-Kontakt mit mir blockiert wurde und eine solche Stellungnahme in der Tat bis heute nicht abgegeben wurde. Inzwischen würde ich allerdings keinen Wert mehr auf eine Stellungnahme dieser Akademie legen wollen.
* Der zugrundeliegende Fall ist erschienen bei
PI Politik Spezial Sonderausgabe