VGH Bayern: Ausgangssperren rechtswidrig

“Söder-Ausgangssperre rechtswidrig“, titelte am 6. Oktober die Bild. Was war geschehen? Drei Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hatten laut Urteil so entschieden (Aktenzeichen: 20 N 20.767): “Es wird festgestellt, dass § 4 Abs. 2 und 3 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 158), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung zur Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 31. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 162) unwirksam war“. Wolfgang Kubicki von der FDP geißelte vor dem Hintergrund dieses Urteils die Corona-Politik von Ministerpräsident Markus Söder. Die Anmaßung und Überheblichkeit, mit der Söder ständig seine coronapolitischen Vorstellungen vorgetragen habe, sei nicht nur “menschlich schwer erträglich“, sie hätte auch keine verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage gehabt.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert