Teure Ampel-Posten: So viele Regierungsbeamte gab es noch nie. Selbstversorgung auf Kosten der Steuerzahler
Von Daniel Weinmann
Es war im Jahr 1955, als der britische Soziologe und Historiker Cyril Northcote Parkinson süffisant darlegte, jede Verwaltung neige dazu, sich stetig zu vermehren. Sein satirischer Beitrag im „Economist“ war die Grundlage der sogenannten Parkinsonschen Gesetze. Der erste Lehrsatz lautete: „Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.“
Eine weitere Erkenntnis, die die Ampelregierung geradezu par excellence vorlebt: Die Zahl der Angestellten steht in keinem auch nur irgendwie gearteten Verhältnis zur Menge der zu erledigenden Arbeit. Vielmehr wächst die Zahl der Beamten einem Naturgesetz gleich immer weiter – auch wenn immer weniger zu tun ist. Die Zahl der Top-Staatsdiener mit einer Besoldungsstufe zwischen B3 und B11 stieg um 168 Beamte auf insgesamt 2146 an. Allein die Kosten für die zusätzlichen 168 Beamten summieren sich – inklusive Versorgungs- und Gemeinkostenzuschläge – auf 50 Millionen Euro pro Jahr.
Einen deutlichen Zuwachs gab es vor allem bei den sogenannten Beauftragten: Ob für Queere, Bürokratieabbau (!), Tierschutz, Meere oder Religions- und Weltanschauungsfreiheit: Für all diese Bereiche hat das Kabinett Scholz eigene Funktionäre ernannt. Aktuell gibt es 45 dieser Beauftragten – so viel wie nie zuvor. Laut dem Bund für Steuerzahler sind seit dem Jahr 2010 17 neu hinzugekommen.
Brisant: Mehr als die Hälfte der Beauftragten sind gleichzeitig Bundestagsabgeordnete. Daraus ergibt sich ein Interessenskonflikt: Als Parlamentarier haben sie die Regierung zu kontrollieren, sind aber gleichzeitig deren Mitglied. Der Verfassungsrechtler Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena spricht von einem juristischen Niemandsland. „Die meisten Beauftragten haben keine politische Macht und auch keine Kontrollfunktion“, zitiert ihn die „Neue Zürcher Zeitung“. Es gebe keine hinreichende Klarheit über die Grenze zwischen Abgeordnetenfunktion und Beauftragtentätigkeit. Das grundsätzliche Problem sei, dass keine parlamentarische Kontrolle stattfindet.
Zu den Spitzenverdienern der Beauftragten zählt laut Steuerzahlerbund Claudia Roth. Als Beauftragte für Kultur und Medien erhält die Grünen-Abgeordnete ein Jahresgehalt von 162.000 Euro. Der Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, darf sich gar über ein steuerfinanziertes Salär von 192.000 Euro pro Jahr freuen.
Einen historischen Höchstwert gibt es mit insgesamt 37 auch bei den Parlamentarischen Staatssekretären. Pikant: Faktisch sind sie Mitglied der Bundesregierung, verfassungsrechtlich aber nicht. Die Kosten für den Steuerzahler belaufen sich pro Jahr und Stelle auf 500.000 Euro. Davon entfallen 21.000 Euro auf das monatliche Einkommen, dazu gesellen sich jährlich 300.000 Euro für Büro, Personal und Dienstwagen.
Sie sind eines von vielen Beispielen dafür, wie die Parteien den Staat zu einem Selbstbedienungsladen umfunktioniert haben. Die Steuergeldverschwendung ist immens, zumal laut Reiner Holznagel ein Parlamentarischer Staatssekretär pro Ministerium reicht. „Die hohen Kosten und der umstrittene Nutzen dieses Amtes sprechen dafür“, unterstreicht der Präsident des Steuerzahlerverbandes.
Der Staatsrechtler Hans Meyer geht noch weiter: Weil die der gesetzlichen Loyalitätspflicht unterworfenen Parlamentarischen Staatssekretäre ihre Aufgaben als Abgeordnete nur noch begrenzt wahrnehmen können, verortet er sie in der „Kaste der parlamentarischen Eunuchen“, die dem Bundestag von der Regierung quasi abgekauft würden. „Parlamentarische Staatssekretäre sind eine sehr nützliche Einrichtung. Sie nehmen uns die Arbeit ab, die es nicht gäbe, wenn wir sie nicht hätten“, spottete der frühere FDP-Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Hartkopf, schon in den 1970er Jahren.
Abseits derartiger Sottisen wirft die erodierende Gewaltenteilung verfassungsrechtliche Fragen auf. Mehr als 60 Abgeordnete – Beauftragte und Parlamentarische Staatssekretäre – und damit über zehn Prozent des Bundestages sind Teil der Bundesregierung. Als Parlamentarier müssten sie die Exekutive kontrollieren. Aber sie tun dies nicht, weil sie selbst der Regierung angehören.
Es wäre die Aufgabe von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, diese dreiste Selbstversorgung zu rügen. Doch dazu bedürfte es neben überparteilichem und nicht nur geheucheltem staatstragendem Verantwortungsbewusstsein auch der Bürgernähe. All dies ist dem Mann, der vom „besten Deutschland aller Zeiten“ fabuliert, fremd.