Strafanzeige Folge 4

Am 26.10.2016 trifft sich Scholz erneut im Rathaus mit den Warburg-Gesellschaftern Christian Olearius und Max Warburg, diesmal ohne Zeugen.

Am 9.11.2016 ruft Scholz von sich aus Christian Olearius an. Am 17.11.2016 wird in der Finanzbehörde durch die Leiterin der Abteilung 5 (Steuerverwaltung), ihren Stellvertreter, die Vorsteherin des Finanzamtes für Großunternehmen und deren Abteilungsleiterin sowie vier weiteren Mitarbeitern der Finanzbehörde beschlossen,
„…dass sich die Risikoeinschätzung der Erfolgsaussichten eines etwaigen Klageverfahrens weiter zu Lasten der Finanzverwaltung verschoben hätten und dass eine Änderung der Anrechnungsverfügung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll sei…“, wie es in dem Gesprächsvermerk heißt.

Am 23.11.2016 nimmt der damalige Finanzsenator Tschentscher die Entscheidung zustimmend zur Kenntnis. Dem Steuerzahler entgehen damit 45.575.633,09 Euro an zu Unrecht angerechneter/erstatteter Kapitalertragssteuer nebst einem Solidaritätszuschlag in Höhe von 2.506.793,69 Euro, also rund 47 Millionen Euro.

Dieses Verhalten wertet Strate als aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch den damaligen Finanzsenator sowie die Mitarbeiter der Finanzbehörde und des Finanzamtes für Großunternehmen. Offen war aber noch die Rückforderung der zu Unrecht erstatteten/angerechneten Steuer für das Jahr 2010 in Höhe von circa 43 Millionen Euro. Rückforderungsansprüche drohten mit Ablauf des Jahres 2017 zu verjähren.

Im Herbst 2017 bestand in der Hamburger Finanzbehörde Einigkeit, auch hinsichtlich dieses Betrages von einer Rückforderung Abstand zu nehmen. Dies wurde dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit einem Schreiben vom 30.10.2017 mitgeteilt.

Am 8.11.2017 erging Weisung des BMF, den Betrag einzufordern. Am 10.11.2017 fand erneut ein Treffen im Rathaus zwischen Olaf Scholz und den Gesellschaftern der Warburg Bank Christian Olearius und Max Warburg statt. Am 15.11.2017 fand eine Besprechung im Ministerium in Berlin statt. Das BMF blieb bei seiner Weisung. Gegen diese remonstrierte die Leiterin der Steuerverwaltung in der Finanzbehörde unter dem 29.11.2017.

Dennoch hielt das BMF an seiner Weisung fest. Am 13.12.2017 übergab schließlich die Abteilungsleiterin im Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg in Anwesenheit von zwei Betriebsprüfern der Warburg Bank den Bescheid über die Rückforderung der für das Jahr 2010 angerechneten Kapitalertragsteuer. Diese legte gegen den Rückforderungsbescheid Einspruch ein.

Schluß folgt morgen.

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