Strafanzeige Folge 2

Die Kölner Staatsanwaltschaft untersucht im Fall Warburg neben der Malta-Spur auch Verbindungen in die Schweiz und den Weg von vielen Geldflüssen bis in die Karibik. Warburg soll angeblichen Drahtziehern von Cum-Ex-Deals geholfen haben, mehr als zwanzig Millionen Euro beiseitezuschaffen. Zu diesem Zweck soll das Hamburger Geldhaus Scheinrechnungen bezahlt haben, die aus der Schweiz von der Sarasin-Bank gekommen seien.“

Im April 2016 informierte die Staatsanwaltschaft Köln das Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg schriftlich über das laufende Ermittlungsverfahren gegen das Bankhaus Warburg. Immerhin hatte die Staatsanwaltschaft Köln bereits im Februar ausreichend Hinweise auf ein strafbares Verhalten, um einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss bei diesem Bankhaus bewirken zu können. Das Schreiben des Kölner Staatsanwalts, welches dezidiert die Vorgehensweise des Bankhauses Warburg und der anderen Beteiligten erläutert und von Strate im Wortlaut zitiert wird, endet mit den Worten:

„In diesem Zusammenhang besteht der Verdacht, dass die M.M. Warburg & Co. mit Billigung der Geschäftsleitung in den Jahren 2006 bis 2011 solche Transaktionen auf eigene Rechnung durchgeführt und durch vorsätzlich unrichtige Erklärung gegenüber den Steuerbehörden zu Unrecht ein (doppeltes) Erstattungsvolumen in Höhe von ca. 165 Millionen Euro erlangt hat.“

Im Juni 2016 übersandte die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf dem Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg unter Bezugnahme auf das bei der Staatsanwaltschaft Köln geführte Ermittlungsverfahren einen Datenträger (USB-Stick) mit der gesamten bis dahin entstandenen Ermittlungsakte.

Im September 2016, genauer gesagt am 7.9.2016, traf sich der damalige Erste Bürgermeister Olaf Scholz mit den Gesellschaftern der Warburg Bank, Max Warburg und Christian Olearius in seinen Amtsräumen im Hamburger Rathaus. Anwesend war auch ein Leitender Regierungsdirektor der Wirtschaftsbehörde. Dieser hatte ein anderthalbseitiges Papier vorbereitet, worin bereits in der ersten Zeile als „möglicher Ansprechpunkt“ die sogenannten „Cum-Ex-Geschäfte“ genannt werden, welche Anfang 2016 „auch in Verbindung mit der Privatbank M.M. Warburg gebracht wurden“.

Fortsetzung folgt.

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