Staatlich finanzierte Wahlkampfhilfe

Staatlich finanzierte Wahlkampfhilfe gegen die AfD

Ein Gastbeitrag von Sönke Paulsen.

„Rechts von der Union darf es keine demokratisch legitimierte Partei geben.“ Der Satz stammt bekanntermaßen von Franz Josef Strauß, der damit eine strikte Ausgrenzung der Republikaner (REPS) in den achtziger Jahren meinte. Der Satz entspricht der Lagertheorie, die in den Achtzigern politisch en vogue wurde, als sich die Parteienlandschaft mit den Grünen diversifizierte. Das rechte Lager sollte möglichst nur aus der Union bestehen, die FDP blieb Zünglein an der Waage.

Merkel und Seehofer hatten eine zeitlang unterschiedliche Positionen zu diesem Satz. Seehofer hielt ihn durchgehend für richtig. Merkel wollte kein Dogma daraus machen, korrigierte sich aber dann und gab in einer Rede vor der Jungen Union 2017 zu verstehen, dass sie ebenfalls zu diesem Satz von FJS stehe.

Hintergrund ist, dass Franz Josef Strauß die CSU nach Rechts rückte und damit den Republikanern den Wind aus den Segeln nahm, was Merkel seit geraumer Zeit schon nicht mehr tun kann, weil die Union Koalitionspartner im linken Spektrum benötigt. Somit ist nach Erstarken der AfD eine andere Taktik gefragt.

Der Kampf gegen Rechts

Ein breites gesellschaftliches Bündnis soll der Union den rechten Rand freihalten und damit ihre Macht sichern. Natürlich richtet sich das „Bündnis gegen Rechts“ vor allem gegen die AfD.*

Bevor man zu den sehr unfeinen Methoden kommt, deren Unterstützung der Administration Merkels erneut mehr als eine Milliarde Euro wert ist, noch eine Überlegung zu der ursprünglichen Äußerung von Strauß.

„Rechts von der Union darf es keine demokratisch legitimierte Partei geben“, ist ein Satz, der Demokratie ad absurdum führt. Denn demokratisch legitimierte Parteien darf es überall geben, rechts, links und sonstwo. Das gerade ist ja Demokratie.

Strauß hat den Satz auch nicht so apodiktisch gemeint, der CS-Chef mit Kante meinte natürlich ein Machtkalkül und keine moralische oder gar demokratische Grundregel.

Der „Kampf gegen Rechts“ kommt aber als Kampf für die Demokratie, als moralisches Basis-Paradigma daher, obwohl dieser Kampf der Demokratie massiv zuwiderläuft.

Das gilt es zu berücksichtigen, wenn man sich anschaut, mit welchen Instrumenten die AfD aus dem politischen Spektrum getilgt werden soll und was die Bundesregierung dafür ausgibt.

Hauptwerkzeug ist die sogenannte „demokratische Zivilgesellschaft“, die schon seit längerem den staatlich verordneten Stempel „antirassistische Zivilgesellschaft“ trägt, weil „Antirassismus“ seit der Migrationskrise 2015 schon fast eine Finanzierungsvoraussetzung für NGOs geworden ist. Das stellt für viele NGOs, von den Gewerkschaften angefangen über Menschenrechts-Gruppen (Amnesty) und Kirchen bis hin zu Sportvereinen, die staatlich gefördert werden, kein Problem dar. Es tat ihnen nicht weh, hat sie aber auch nicht besonders aktiviert. Nun, da wir durch die Einwanderungspolitik Merkels eine breite gesellschaftliche Rechtsverschiebung bekommen, soll diese linke Zivilgesellschaft einen Kampf für die Union führen, der ihr linke Koalitionen ermöglicht, ohne rechts wegzubrechen – einen Kampf gegen die AfD also.

Kampf mit unlauteren Mitteln

Es gibt also ein relativ breites Interesse der Union und der linken Parteien daran, die AfD so klein wie möglich zu machen. Zu diesem Zweck wird auch mit unlauteren Mitteln gekämpft.

So stehen hinter vielen sogenannten gesellschaftlichen Bündnissen gegen Rechts solche politischen Parteien wie die Linken, die SPD und die Grünen, die auf diese Weise eine staatlich finanzierte Wahlkampfhilfe erhalten, welche durch den aktuellen Maßnahmenkatalog gegen Rechts mit einem Volumen von mehr als einer Milliarde Euro verstetigt werden soll.

Ein Beispiel ist „Aufstehen gegen Rassismus“, eine parteienübergreifende Initiative, die gefördert und von den Linken und Jusos maßgeblich getragen wird. Dieses Bündnis kämpft für ein AfD-Verbot und zwar mit oberster Priorität.

Viele andere zivilgesellschaftliche Organisationen werden auf diese Weise fast genötigt, gegen die AfD zu sein, weil sie am Maßnahmentropf der Bundesregierung hängen. Die Spendenfreudigkeit der Bürger beim „Kampf gegen Rechts“ hält sich durchaus in Grenzen. Fast keine dieser Organisationen könnte den „Kampf gegen Rechts“ ohne staatliche Mittel führen. Umgekehrt sind staatliche Mittel auch an die Teilnahme an dieser Propagandaaktion für die Union geknüpft. In dem Katalog der 89 Maßnahmen gibt es kaum einen gesellschaftlichen Bereich, von Sport über Familie bis zu Arbeit und Soziales, der nicht mit dem „Kampf gegen Rassismus“ und dem „Kampf gegen Rechts“ verbunden ist.

Es handelt sich also um eine breit angelegte gesellschaftliche Propaganda-Maßnahme, finanziert aus Steuergeldern, die der Union die Regierungsmacht durch eine machttaktische Linksverschiebung, auch gegen den mutmaßlichen Wählerwillen (der ja rechts von der Mitte sein könnte), ermöglichen und der AfD, am rechten Rand der Union, das Wasser abgraben soll.

Das „Bündnis gegen Rechts“ ist also eine Wahlhilfe für die Union gegen die AfD und dazu geeignet den Wählerwillen bei der nächsten Bundestagswahl zu beugen. Es ist undemokratisch und stellt eine staatlich finanzierte zusätzliche Wahlkampfhilfe für bestimmte Parteien dar und richtet sich gegen eine demokratisch legitimierte Partei, die es nicht geben soll, die aber gleichwohl, bundesweit, zwischen zehn und zwanzig Prozent der Wähler überzeugt – die AfD.

Wie das rechtlich zu bewerten ist, mögen andere prüfen. Ein schwerer Verstoß gegen den Geist der Demokratie ist dies aber allemal.


* Ähnlich, wenn auch nicht so strikt, weil sie noch nicht so in den Fokus gerückt ist, wird die Partei dieBasis bekämpft. Für mich ist sie aber die einzig wählbare. R.H.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert