Impfopfer fühlen sich von Ärzten im Stich gelassen.
Auch die weiteren Berichte der beiden Anwälte decken sich in erschreckender Weise mit den Schilderungen von vielen weiteren Experten, die auf reitschuster.de schon zu Wort gekommen sind. Die Ärzte ihrer Mandanten würden sich meist weigern, auch nur einen Zusammenhang mit der Impfung erkennen zu wollen, und zwar völlig unabhängig davon, wie evident diese Schlussfolgerung auf der Hand liegt, so die Anwälte. Den Schilderungen ihrer Mandanten zufolge befassten sich viele Mediziner nicht zweckentsprechend damit, wie die eingetretenen Folgen der Impfung behandelt werden könnten, wofür die Juristen auch eine mögliche Erklärung liefern: „Einen systematischen medizinischen Ansatz oder eine Studie darüber, wie Impfschäden erfolgreich behandelt werden können, scheint es nicht zu geben.“
Zumindest teilweise macht Dr. Rogert aber auch die Verunsicherung innerhalb der Ärzteschaft für deren Zurückhaltung beim Umgang mit schwerwiegenden Nebenwirkungen der Corona-Impfung verantwortlich. Von Seiten der Pharmaindustrie und der Politik sei ihnen versichert worden, dass es sich trotz der kurzen Entwicklungszeit und der mangelnden Studienlage um einen sicheren Impfstoff handele, jetzt hätten Impfärzte möglicherweise die Befürchtung, in die Haftung genommen werden zu können. Zudem bestehe für Ärzte bei Verdachtsfällen eine Meldepflicht, was mit viel Aufwand verbunden sei, für den die Ärzte keine Entschädigung bekämen. Diese Umstände lassen Dr. Rogert zu dem Schluss kommen, dass die Ärzte es zu vermeiden versuchen, bei den ihnen vorgestellten Krankheitsbildern einen Zusammenhang mit Nebenwirkungen der Corona-Impfung auch nur in Betracht zu ziehen.
Abschließend beleuchtet der Anwalt noch den rechtlichen Aspekt bei der Beurteilung der Frage, ob ein Impfschaden vorliegt oder nicht, die nicht zwingend deckungsgleich mit einer ärztlichen Diagnose sein müsse. Rein rechtlich gehe es zunächst darum, „eine mögliche Kausalität zwischen der Impfung und den Symptomen sowie einen hinreichenden Grad an Wahrscheinlichkeit (festzustellen), um in den Genuss von gesetzlichen Erleichterungen zu kommen.“ Diagnosen, die auf einen Impfschaden hindeuten, könnten dabei aber natürlich hilfreich sein, wie Dr. Rogert betont.