Willkürliche Einschränkung der Grundrechte
Zu guterletzt führte der „Ausnahmezustand Corona“ bei vielen Politikern zu einem ungeahnten Machtrausch. Plötzlich gab es eine dogmatische Begründung, um Grundrechte von heute auf morgen außerkraft zu setzen. Aufgepeitscht von paranoiden Medien und fehlgeleiteten „Zero Covid“-Aktivisten fühlte sich die Politik bemüßigt, Lockdowns, Ausgangssperren und irrsinnige Verbote zu liefern. Bayerische Polizisten kontrllierten im tiefsten Winter 2021 bei Skifahrern und Schlittschuhläufern die Maskenpflicht. Das gehört noch zu den unfreiwillig komischen Episoden der dunklen Corona-Zeit. Die Entscheidungsträger überboten sich mit einem Verbot nach dem anderen – und setzten dabei elementare Freiheiten außerkraft. Hier beteiligten sich nun Politiker aller Parteien – manche in stärkerem, manche in schwächerem Maße. Vor allem stach jedoch der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) heraus. Er erließ im Frühjahr 2020 eine umfassende Ausgangssperre. Auch völlig gesunde und symptomfreie Bürger durften nur noch aus „triftigem Grund“ tagsüber vor die Haustüre gehen, nachts überhaupt nicht mehr. Diese Maßnahme wurde erst vom obersten bayerischen Verwaltungsgericht und später vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als rechtswidrig erklärt. Es sei ein eklatanter Verstoß gegen die Grundrechte. Und das gilt wahrscheinlich für alle Maßnahmen. 2022 kam der „Corona-Expertenrat“ der Bundesregierung zu dem Ergebnis, die unter Merkel und Spahn erlassene Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes (§ 5 Abs. 2 IfSG) würde mittlerweile von Rechtsexperten „ganz überwiegend für verfassungswidrig gehalten“. Dies hinderte die Ampel-Koalition leider nicht daran, noch einmal nachzuschärfen. Politische Konsequenzen aus den unverhältnismäßigen Grundrechtseinschränkungen gibt es bisher keine. Vielmehr müssen sich die Kritiker dieser Politik neuerdings vom Verfassungsschutz vorwerfen lassen, „Delegitimierung des Staats“ zu betreiben.
Fortsetzung folgt.