Offener Brief an Angela Merkel u. a.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Bundesministerinnen und Bundesminister,

die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19 Erkrankungen zerstören unseren Mittelstand und unsere Kleinunternehmen. Unzählige Unternehmer und Unternehmen stehen vor dem Aus und damit vor den Scherben ihrer wirtschaftlichen Existenz. Diese Unternehmer und Unternehmen stellen den Motor unserer Wirtschaft dar und erbringen, gemeinsam mit ihren Arbeitnehmern, einen großen Teil des Steueraufkommens. Diesen Unterbau zu vernichten, und nichts weniger geschieht im Moment, bedeutet auch, die Steuereinnahmen des Staates erheblich zu mindern und damit die Funktionsfähigkeit unserer Gesellschaft ins Wanken zu bringen. Die Zukunft unserer Kinder hängt von eben diesem Mittelstand und von einem stabilen Staatswesen ab.

Sie gehen gerade das Risiko eines Einbruchs unserer öffentlichen Ordnung ein. Denn wenn ein Großteil der Arbeitnehmer und Unternehmer in unserem Land, bei gleichzeitigem Einbruch der Lieferketten und einer starken Reduktion des Steueraufkommens seine wirtschaftliche Existenz verliert, wer soll dann noch den Staatsapparat finanzieren und unsere öffentliche Ordnung sichern?

1. Änderung der Rechtsgrundlage:

Die Rechtsverordnungen der Bundesländer, auf denen die Kontaktverbote, Ausgangssperren, Versammlungsverbote und Geschäftsschließungen beruhen, geben als Rechtsgrundlage die §§ 32 Abs. 1 und 28 Abs. 1 Sätze 2 und 3 des Infektionsschutzgesetzes an. [1] Diese Vorschriften stellten aber aus verschiedenen Gründen keine zulässige Rechtsgrundlage für die von Ihnen befürworteten Maßnahmen dar. [2] Nunmehr haben Sie deswegen das Infektionsschutzgesetz geändert. [3] In der Vorschlagsbegründung des Bundesgesundheitsministeriums heißt es dazu lediglich, dies geschehe „aus Gründen der Normenklarheit“. Es ging Ihnen aber erkennbar darum, rechtswidrige Maßnahmen im Nachhinein zu legalisieren. Bei einer solchen Vorgehensweise verlieren die Bürger den Glauben an den Rechtsstaat. Diesbezüglich kam es auch in keiner Weise darauf an, ob die von Ihnen unterstützten Maßnahmen sinnvoll sind oder nicht. Auch kam es nicht auf die Dringlichkeit der Maßnahmen an. Die Rechtsverordnungen schränken für jeden erkennbar die allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Grundgesetz, die Glaubensfreiheit gemäß Art. 4 Grundgesetz, die Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Grundgesetz, die Freizügigkeit gemäß Art. 11 Grundgesetz, sowie die allgemeine Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Grundgesetz ein. Wenn sie der Auffassung sind, derart weitreichende Einschränkungen unterstützen zu müssen, dann machen Sie sich doch bitte die Mühe und schaffen vorher eine Rechtsgrundlage dafür. Wenigstens das können wir als Bürger von Ihnen erwarten, wenn Sie schon keine deutlichen Worte gegenüber den Bundesländern finden. Sie dürfen die Sicherheit des einzelnen Bürgers in Deutschland nicht um jeden Preis schützen und der Einhaltung des Grundgesetzes vorziehen. Auch nicht vorübergehend. Die Grundrechte stellen Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat dar und keine Eingriffsrechte zum Schutz der Bürger vor Viren. Sie sollen uns vor genau solchen Maßnahmen schützen, die Sie gerade anordnen. Das Grundgesetz lässt keinen Spielraum dahingehend zu, ob Sie seine Einhaltung für sinnvoll halten oder nicht und es ist auch strikt verboten, das Grundgesetz nur kurzzeitig zu ignorieren. Sie alle haben geschworen, dass Sie das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen. Warum handeln Sie nicht danach?

2. Fehlende wissenschaftliche Grundlage:

Wir können die Gefährlichkeit von Covid-19 aus medizinischer Sicht nicht beurteilen. Aber die Bürger dieses Landes hören eine Vielzahl kritischer Stimmen aus dem Kreis der Ärzteschaft (Dr. Bodo Schiffmann, Prof. Hendrik Streeck, Prof. Dr. Stefan Hockertz, Dr. Klaus Köhnlein, Dr. Heiko Schöning, Dr. Carsten Scheller). Daher erwarten wir von Ihnen, wenn Sie vielen von uns Bürgern durch Schließung von Geschäften, Ausgangssperren und Kontaktverbote die Lebensgrundlage entziehen und der Gesellschaft schweren Schaden zufügen, einen wissenschaftlichen Beweis für dessen Gefährlichkeit. Dafür reichen Aussagen, Hochrechnungen und Schätzungen von Virologen nicht aus. Wir erwarten eine wissenschaftliche medizinische Aussage zu den Todesursachen der Verstorbenen und dem Zusammenhang des Versterbens mit Covid-19. Denn die vorliegenden Infektions- und Todeszahlen sind nicht aussagekräftig. Um beurteilen zu können, ob ein Grippeerreger gefährlicher ist als andere, muss er mit Referenzzahlen in Deutschland aus den Vorjahren verglichen werden, es muss ein zuverlässiger Test zur Bestimmung des Erregers vorliegen und es muss feststehen, dass bei den vorliegenden Todeszahlen der zu beurteilende Erreger auch die Todesursache ist. Dies ist bei Covid-19 alles nicht der Fall. a) Es werden von Ihnen keinerlei Vergleiche herangezogen. Nach Angaben des RKI werden nicht einmal die Menschen gezählt, die an Coronaviren verstorben sind, sondern nur diejenigen, die unter den Verstorbenen Träger des Virus waren. 4] Insofern steht weder die Kausalität noch eine echte Korrelation zwischen dem Virus und der Todesursache fest. Die vorliegenden Zahlen haben also keinerlei wissenschaftliche Aussagekraft über die Frage, woran diese Menschen gestorben sind. Damit sagen sie über die Gefährlichkeit des Virus rein gar nichts aus. Hinzu kommt, dass alle infizierten Menschen vom RKI gezählt werden und nicht nur die tatsächlich Erkrankten, sich die Anzahl der zu behandelnden Intensivfälle aber auf die Fälle der Erkrankten bezieht und nicht auf die wesentlich höhere Zahl der Infizierten. [5][6] Insofern wird hier unsauber mit Zahlen umgegangen, was zu weiterer Verunsicherung der Bürger führt. Außerdem ist inzwischen bewiesen, dass kein nennenswertes Wachstum der Zahl der Infizierten vorliegt. Die Steigerung positiv getesteter Personen von 8.000 auf 24.000 von KW 11 auf KW 12 liegt daran, dass sich auch die Anzahl der durchgeführten Tests fast verdreifacht hat (350.000 statt zuvor 127.000). Die tatsächliche Steigerung beträgt damit nur ca. 1% und nicht 300%. [7] b)Der Rechtsmediziner Professor Klaus Püschel führte in der Hamburger Morgenpost vom 03.04.2020 aus: „Dieses Virus beeinflusst in einer völlig überzogenen Weise unser Leben. Das steht in keinem Verhältnis zu der Gefahr, die vom Virus ausgeht. Und der astronomische wirtschaftliche Schaden, der jetzt entsteht, ist der Gefahr, die von dem Virus ausgeht, nicht angemessen. Ich bin überzeugt, dass sich die Corona-Sterblichkeit nicht mal als Peak in der Jahressterblichkeit bemerkbar machen wird …“

Fortsetzung folgt.

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