Offener Brief an Angela Merkel u. a. Folge 3

Anschluß an den gestrigen Text:

Denn was sind Grundrechte wert, die aufgrund einer Vermutung eingeschränkt oder beseitigt werden können? Auch ist es nicht Aufgabe des Staates, den Fokus seines Handelns auf das einzelne Menschenleben zu richten. Dies ist Aufgabe der Selbstverantwortung der Bürger. Wäre dies anders, müsste alles verboten werden, was fremdgefährdend Menschenleben kostet. Auch können wir nicht erkennen, was Kontaktverbote die alle betreffen, gegenüber Kontaktverboten die nur Risikogruppen betreffen, für einen Vorteil haben. Aus alledem schlussfolgern wir, dass Sie unser Land wegen einer statistisch in Deutschland nicht nachweisbaren Pandemie wirtschaftlich stilllegen. Wer schützt uns davor, dass Sie die gleichen Maßnahmen bei der nächsten Grippewelle ergreifen? Warum vertrauen Sie nicht einfach unserem Gesundheitssystem? Weil es für pandemische Verhältnisse nicht ausgelegt ist? Das scheint uns eher ein durch Ihre Politik verursachtes Problem zu sein, für das Sie den Mittelstand aufgrund Ihrer Versäumnisse im Hinblick auf unser Gesundheitssystem jetzt einstehen lassen. Hinzu kommt, dass Ihnen die Gefahr einer Pandemie aufgrund von Coronaviren bekannt war. In Ihrem Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz (Drucksache des Deutschen Bundestages 17/12051 vom 03.01.2013) gehen Sie ausführlich auf die Risiken ein, die eine Pandemie mit Coronaviren in sich birgt. Gleichwohl haben Sie sich offensichtlich auf diese Pandemie nicht vorbereitet. Sie zerstören unseren gesellschaftlichen Unterbau auf Basis einer nicht wissenschaftlichen Testmethode, ohne aussagekräftige Zahlen und damit ohne jede vernünftige Grundlage. Wir fordern bei den drastischen Maßnahmen, die Sie ergreifen, wenigstens eine vernünftige Erklärung für Ihr Handeln. Wir akzeptieren keine auf Hochrechnungen basierenden Schätzungen und keine unwissenschaftlichen Testmethoden. Schon gar nicht akzeptieren wir, dass diesen Hochrechnungen auch noch Zahlen zugrunde liegen, die mit der Todesursache der Verstorbenen erkennbar nicht in einem Zusammenhang stehen müssen. Die von Ihnen vorgetragenen Vermutungen, welche auf keinerlei empirischen Grundlagen beruhen, stellen keinen vernunftgesteuerten Anlass für die ergriffenen drastischen wirtschaftsfeindlichen Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 dar.

3. Wir wenden uns gegen die Gesetzgebung zur Abmilderung der Covid-19-Folgen:

Grundlegende Prinzipien unseres Vertragsrechtes und damit der Marktwirtschaft werden zeitweise (?) außer Kraft gesetzt oder bis zur Unkenntlichkeit entstellt. Es wurde unter anderem ein befristetes Corona-Leistungsverweigerungsrecht für Dauerschuldverhältnisse eingeführt. Die Bürger dieses Landes können sich ab sofort von jeder Zahlungsverpflichtung durch eine Erklärung gegenüber dem Vertragspartner befreien, wenn sie aufgrund der Folgen der Covid-19-Pandemie außerstande sind, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Das gilt zum Beispiel für Strom, Gas, Telekommunikation, Wasser, Miete, Beiträge an Sportvereine, Dienstleistungsverträge und Versicherungsverträge. Ab sofort können alle in Not geratenen Bürger die Zahlungen an ihre Putzfrau, an den ehrenamtlich geführten Sportverein und den Vermieter einstellen. Das hört sich im ersten Moment gut und sozial an, wobei der Spaß bereits für jeden erkennbar bei der Putzfrau aufhört. Auf den zweiten Blick führt dieses Gesetz zu sozialistischen Verhältnissen, der Abschaffung der Marktwirtschaft und zur Anarchie im Vertragsrecht. Warum? Es stellt in unserem Rechtssystem einen ehernen Grundsatz dar, dass man sich nie der Leistungsverpflichtung mit dem Argument entziehen kann, man habe kein Geld. Unter Juristen nennt man das salopp: „Geld hat man zu haben.“ Das mag in Ihren Ohren merkwürdig klingen. Aber Sie sind auch nicht am Markt tätig, sondern verwalten nur das, was andere erarbeitet haben. Sie verwalten unser Geld und sind verpflichtet Ihre Aufgabe zum Wohle aller auszuüben. Gehen Sie mit dieser Position verantwortungsvoll um. Es gibt keine andere Möglichkeit, die Einhaltung von Verträgen zu sichern, als die Zahlungsverpflichtung. Denn wenn eine Erklärung ausreicht, man könne nicht bezahlen, ist unsere Rechtsordnung aufgelöst. Wem das Geld ausgeht, muss gehalten sein, mit seinem Vertragspartner über einen Aufschub der Zahlung zu verhandeln, eben weil dieser sein Partner ist und kein anderer. Niemand kann und darf diesen Partner ersetzen, weil diese Vertragspartner sich als solche ausgesucht haben. Das gegenseitige Vertrauen der Parteien, auf den Richtigen gesetzt zu haben, ist Grundlage unseres Vertragsrechtes („Trau schau wem“). Diesen Grundgedanken zu entfernen, bedeutet nichts weniger, als anarchische Verhältnisse walten zu lassen, denn keiner der beiden Vertragspartner konnte diese Situation vorhersehen.

Warum soll denn die Putzfrau das Nachsehen haben? Konnte sie sich besser auf diese Krise vorbereiten als ihr Auftraggeber? Hätte nicht der Mieter eine Rücklage bilden können? Und wenn er das nicht konnte, liegt dies vielleicht genau an Ihrer Politik, die den Mieter jetzt angeblich vor dem Vermieter schützt? Das Risiko einer Krise tragen beide Parteien gleichermaßen. Der Mieter durch den drohenden Verlust der Wohnung und der Vermieter durch Mietausfall und drohende Insolvenz. Dieses Risiko wurde völlig willkürlich auf eine Vertragspartei verschoben. Damit ist die Privatautonomie in diesen Bereichen abgeschafft. Niemand kann absehen, wie lange das Gesetz gelten wird und niemand kann zeitnah prüfen, ob die abgegebenen Erklärungen zur Zahlungsunfähigkeit überhaupt stimmen. Es wird zu einer gewaltigen Aufstauung von Zahlungsverpflichtungen kommen, die kein Schuldner mehr bezahlen kann, was zu einer fortwährenden Verlängerung des Gesetzes führen könnte. Und wenn es doch zu einer Aufhebung kommt, wird es zu einer gigantischen Klagewelle kommen, die unsere kaputtgesparten Gerichte nicht bewältigen können. Anstatt auf die Solidarität zwischen Auftraggeber und Putzfrau, Mieter und Vermieter und Sportverein und Mitglied zu vertrauen, heben Sie weite Teile unserer Rechtsordnung auf und verschieben damit die Probleme auf eine Vertragspartei. Was wird die natürliche Folge dieser Verschiebung sein? Unsere Grundversorger werden bei längeren Zahlungsausfällen in die Insolvenz getrieben und aufgrund ihrer Systemrelevanz zum Teil verstaatlicht werden müssen. Dann hängt unsere Grundversorgung am Tropf der Bürokratie. Verbraucher, private Vermieter und Verpächter werden ihre Probleme an Banken weitergeben, indem sie Ihre Kreditraten nicht mehr bezahlen. Unsere Banken sind durch die Nullzinspolitik der EZB und die damit einhergehende Erosion ihrer Kreditmargen aber bereits sehr stark geschwächt. Wenn in dieser fragilen Situation auch noch die Zahlungen von Verbraucherkrediten ausfallen, dauert es nicht lange, bis die erste Bank vom Steuerzahler gerettet werden muss.

 Fortsetzung folgt morgen.

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