Korruptionsbekämpfung

Aufgepaßt 49 Korruptionsbekämpfung

© Rolf Hannes

Seit Jahren gibt es eine Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption. Die meisten Länder haben sie unterschrieben. Nicht unterschrieben haben sie SAUDI ARABIEN, SYRIEN, NORDKOREA, der TSCHAD, der SUDAN. Und, wer mag es glauben, DEUTSCHLAND.

In Deutschland kann jemand hingehn, 50 000 Euro (oder auch mehr) in einen Koffer packen, sich einen Abgeordneten aussuchen, um ihn damit zu bestechen. Damit er hilft, ein zukünftiges Gesetz zu vereiteln: ein Gesetz, das vernünftig ist, aber einem Multi oder einer ganzen Branche nicht gefällt.

Nochmal: In Deutschland ist die Bestechung eines Politikers (oder mehrerer) nicht verboten. In Spanien, in Italien ist das verboten. Sogar in Griechenland ist das verboten. Das bringt einen auf den Gedanken, ein solches Verbot bewirke dort überhaupt nichts. Dort wird geschmiert und bestochen auf Deibelkommraus, da ändert keinerlei Gesetz etwas dran.

Die Regierungen feixen, wenn sie solche Konventionen unterschreiben.

Und was ist mit Deutschland? In Deutschland liefe man Gefahr, die Unterschrift unter eine solche Konvention könnte einige Aufrechte dazu bewegen, sich um deren Einhaltung zu kümmern, notfalls gerichtlich. Besser, eine solche Konvention nicht unterschreiben, sagen sich deutsche Regierungen, sonst gibt es einige Korrekte, die uns die ganze schöne Bestechlichkeit versauen.

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