Klima-Extremisten

Von Boris Reitschuster

Prozess gegen „Unbekannte“: Klima-Extremisten verhöhnen erfolgreich Gericht. Der Rechtsstaat gibt sich selbst auf, an seine Stelle tritt Gesinnungsjustiz.

Deutschlands Justiz macht sich selbst zum Narren, wenn es um Klima-Extremisten geht. Was sich am Amtsgericht in Bautzen ereignet hat, würde man für Satire halten – wüsste man nicht, dass es tatsächlich geschehen ist. Anlass für die unglaubliche Posse: Die Blockade eines Waldes mit dem Namen Heidebogen in der Nähe des Kiestagebaus bei Ottendorf-Okrilla durch selbsternannte Weltretter. Ein großes Aufgebot an Sicherheitskräften musste den Wald damals räumen. Nun sollten sich die Blockierer in Bautzen vor Gericht verantworten. In der Theorie.

Der erste Angeklagte kam „erst gar nicht, obwohl gegen ihn nach der Räumung ein Haftbefehl erlassen worden war“, wie die „Bild“ berichtet. Doch weil der Ermittlungsrichter keine Fluchtgefahr sah und der Beschuldigte eine ladungsfähige Anschrift angab und 800 Euro als Kaution hinterlegte, wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Was der derart Geschonte zum Anlass nahm, dem Gericht quasi den Stinkefinger zu zeigen und den Prozesstermin zu ignorieren. Die Justiz, die bei so genannten „Querdenkern“ hart durchgreift und schon mal Ärzte wegen vermeintlicher „Impf-Delikte“ lange in Untersuchungshaft hält, zeigt sich bei Klima-Bewegten von ihrer kuscheligen Seite.

 Dabei kommt es noch dicker. Drei Waldbesetzer sollten bei dem Prozess in Bautzen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor den Kadi. Aber weil sie ihre Namen nicht verraten, nennt sie die Justiz: UP Heibo 03, UP Heibo 14, UP Heibo 13 – UP steht dabei für unbekannte Person, so die „Bild“, und „Heibo“ für Heidebogen, so der Name des Waldes. Nein, Sie haben sich nicht verlesen. Und das ist auch keine Satire. In Deutschland muss sich zwar prinzipiell jeder immer ausweisen können – aber das gilt offenbar nicht bei illegalen Grenzübertritten und bei Straftaten von Klima-Extremisten.

„Gegen sie wurde nach der Räumung ein Haftbefehl erlassen. Doch unter anderem gegen Zahlung einer Kaution kamen sie wieder frei, ohne dass die Ermittlungsbehörden ihre Namen kannten“, schreibt die „Bild“ weiter. Das lässt sich an Absurdität selbst in Deutschland im Jahre 2023 kaum noch überbieten. Haftbefehle gegen Unbekannt, die gegen Kaution außerkraft gesetzt werden. Wo man bei den Corona-Demos die Personalien von friedlichen Demonstranten reihenweise feststellte. Oftmals unter Einsatz brutaler Gewalt.

Während „UP Heibo 14“, also die unbekannte Person 14, am Montag erst gar nicht zu Gericht kam, wie oben beschrieben, schwiegen die mit Maske und Sonnenbrille verhüllten „UP Heibo 14“ und „UP Heibo 13“, was ihr gutes Recht ist. Solange es um Aussagen geht. Aber sie schwiegen auch zu ihren Personalien – was eben nicht ihr Recht ist. „Dazu konnte die Staatsanwaltschaft jedoch erste Ermittlungsergebnisse vorlegen“, schreibt die „Bild“ – also zu den Personalien: „Jetzt soll dazu weiter ermittelt werden. Wenn das geklärt ist, wird das Gericht über neue Prozesstermine entscheiden. Die Anklage wurde nicht verlesen. Freisprüche gab es nicht.“

Prozess-Beobachter schüttelten dem Bericht zufolge den Kopf. Ein Polizist wunderte sich nur noch: „So was wie hier haben wir noch nicht erlebt.“ Immerhin hat sich „UP Heibo 03“ herabgelassen, einen Anwalt zum Prozess zu schicken. Der sagte, er kenne die Daten seines Mandanten, rücke sie aber nicht heraus. „Eine Kanzlei-Durchsuchung fürchtet er nicht“, so der Anwalt zu „Bild“: „Das wäre hochgradig illegal.“

Es kommt noch grotesker. Richter Robert Klinkicht unterbricht die Verhandlung, noch bevor die Anklage verlesen wird, wie es in dem Bericht heißt: „Die Staatsanwaltschaft fordert einen Strafbefehl über 800 Euro, darüber will er nun entscheiden.“

Aber wie sollte man eine Geldstrafe wirklich vollziehen und den Verurteilten zur Kasse bitten, wenn man seinen Namen nicht kennt. Möglicherweise müsse man hinnehmen, Strafbefehle deswegen nicht durchsetzen zu können, sagte Gerichts-Direktorin Gesine Tews der Zeitung. Ein Prozess gegen Unbekannt sei auch für sie „befremdlich“, so die Juristin laut „Bild“: „Ohne das Wissen, wer das ist, ob er schon einmal eine Straftat begangen hat, bleibt bei einem Urteil natürlich eine Gerechtigkeitslücke. Die Alternative wäre Straffreiheit, die ebenfalls nicht zu vertreten wäre.“

Verzeihen Sie mir, aber man kommt sich vor wie in einem Irrenhaus. Während jeder Falschparker ermittelt wird und auch bei Geschwindigkeits-Überschreitungen ein Hausbesuch der Polizei droht, während die Polizei und die Justiz bei Corona-Demonstranten mit aller Härte vorgingen und auch die Personalien ermittelte, selbst wenn es nur um verbotene Spaziergänge ging, stellen sich die Behörden bei Straftaten von Klima-Extremisten dumm und unfähig und machen sich selbst zum Gespött.

Mit Rechtsstaatlichkeit hat das nichts mehr zu tun – es erinnert an Gesinnungsjustiz. Und zeugt von Zuständen, die eher an ein Irrenhaus erinnern als an ein funktionierendes Staatswesen.

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