Ketzerverfolgung

Ketzerverfolgung geht weiter: Bhakdi muss erneut vor Gericht. Kritische Juristen sprechen von politischem Prozess.

Von Boris Reitschuster

„Der Rechtsstaat zuckt noch: Bhakdi-Prozess endet mit Freispruch“ – unter dieser Überschrift habe ich hier am 23. Mai über den Prozess gegen den Medizin-Professor und Corona-Maßnahmen-Kritiker vor dem Amtsgericht im Schleswig-Holsteinischen Plön geschrieben. 

Die „Zuckungen“ fallen jetzt aber ganz anders aus, als erhofft. Weil die Generalstaatsanwaltschaft, die dem Justizministerium der schwarz-grünen Landesregierung in Kiel gegenüber weisungsgebunden ist, Berufung eingelegt hat, geht das Verfahren jetzt in die zweite Runde. Bhakdi muss zum zweiten Mal vor die Richter – diesmal wird vor dem Landgericht Kiel verhandelt.

Der Vorwurf ist an den Haaren herbeigezogen und wirkt politisch motiviert: Volksverhetzung und Holocaust-Verharmlosung. Der Richter im ersten Prozess hatte der Generalstaatsanwaltschaft eine kräftige Ohrfeige ereilt. Er fand,  Bhakdis Äußerungen im Wahlkampf 2021 sowie in einem Interview seien nicht strafbar. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte 90 Tagessätze für Bhakdi gefordert. Ab 91 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.

Schon ganz zu Beginn des Verfahrens hatte es die zuständige Staatsanwaltschaft ohne Anklage eingestellt, weil sie keinen Straftatbestand sah. Daraufhin riss die übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft das Verfahren an sich, um es doch noch zur Anklage zu bringen. Damit scheiterte sie dann im Mai kläglich vor Gericht.

Jetzt versucht es die Behörde von neuem. Sie hat sich regelrecht verbissen in den Mediziner, dessen Warnungen sich in vielem als richtig herausstellten. Je höher die Instanzen, umso strammer sind die Richter oft politisch auf Linie – weil das in vielen, wenn auch nicht allen Fällen Voraussetzung für ihre Beförderung an höhere Gerichte ist. Richter, die nicht auf Linie sind, haben im Zweifelsfall geringere Karrierechancen.

Vor dem Amtsgericht hatten im Mai mehrere Hundert Menschen für einen Freispruch Bhakdis demonstriert. Auf Spruchbändern zeigten sie Losungen wie: „Wer die Wahrheit sagt, wird angeklagt“ oder „Freund der Menschen. Schleswig liebt Dich.“ Andere zeigten Banner mit einem roten Herzen und der Aufschrift „Danke Sucharit Bhakdi“. Der 76-Jährige war mit einem Elektro-Klappfahrrad zum Gericht gefahren. Seine Anhänger begrüßten ihn mit Jubel und Klatschen. Die Polizei war mit rund 50 Beamten vor Ort.

Während des Prozesses sei deutlich geworden, dass die Staatsanwältin keinerlei Grundlage für ihre Argumente hatte, berichtete ein Zuschauer: So habe man die streitgegenständlichen Videos vollständig anschauen müssen, weil der Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft offenbar nur die aus dem Zusammenhang gerissenen Aussagen bekannt waren, aber nicht der Kontext. Besonders bemerkenswert in diesem Zusammenhang: Unsere Justiz ist so überlastet, dass schon mal ein verurteilter Frauenmörder oder Kinderschänder auf freien Fuß kommen kann, weil wegen Personalmangel Fristen nicht eingehalten werden. Für Bhakdi dagegen findet sich Zeit.

Der Richter begründete den Freispruch damit, bei mehrdeutigen Aussagen seien auch andere Deutungen zu berücksichtigen. Es sei nicht vollständig auszuschließen, dass der Professor mit seinen Äußerungen ausschließlich die Regierung von Israel und nicht das Volk meinte, so der Richter.

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