Gericht blamiert AfD-Jäger vom Thüringer Verfassungsschutz: Handfeste juristische Ohrfeige mit großer Signalwirkung.
Von Boris Reitschuster
Es ist eine politische Bombe, was das Verwaltungsgericht Gera dieser Tage beschlossen hat. Und eine handfeste Ohrfeige für den Thüringer Verfassungsschutz insgesamt, und für seinen Chef Stephan Kramer ganz persönlich. Der Polit-Aktivist aus dem Umfeld der „Amadeu Antonio Stiftung“, deren Gründerin schon als Mitarbeiterin der Stasi für die linksextreme DDR-Führung gegen Rechts kämpfte, ist einer der lautesten Agitatoren gegen die AfD in der Bundesrepublik.
Und jetzt das! Die Dauerbehauptung von Kramer, die AfD in Thüringen sei „gesichert rechtsextrem“, ist nach Ansicht des Gerichts juristisch nicht zu halten. Der Verfassungsschutz-Präsident, der die vom Gesetz vorgeschriebene Neutralitätspflicht für Beamte systematisch verletzt, steht damit auf einmal nackt da.
Konkreter Anlass für die Entscheidung war die Klage eines Sportschützen und AfD-Mitglieds, dem das Innenministerium in Erfurt seinen Waffenschein entzog mit der Begründung, er sei Mitglied in einer „erwiesen rechtsextremistischen“ Partei. Deswegen gebe es „Zweifel hinsichtlich einer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit“.
Im Eilverfahren gab das Gericht dem Kläger recht, das Ministerium muss dem AfD-Mitglied den Waffenschein zurückgeben.
Das Ministerium hatte sich lediglich auf den Landesverfassungsschutzbericht und einen internen Vermerk berufen, der nach Ansicht des Klägers zu „dünn“ war. Und in der Tat: Das Gericht kam zu dem Schluss, beide Schriftstücke liefern „weder für sich noch bei zusammenfassender Würdigung den dafür erforderlichen Grad an Erkenntnisgewißheit“ , wie die „Junge Freiheit“ schreibt: „Gemeint ist die fehlende Gewißheit, daß es sich bei der Thüringer AfD und auch dem Kläger um erwiesene Rechtsextremisten handelt.“
Zentraler Bestandteil der Vermerke waren dem Bericht zufolge die Äußerungen „eines Landessprechers“ der AfD. Damit war ganz offensichtlich Björn Höcke gemeint. Aber solche Äußerungen „lassen sich laut den Richtern in Gera aber schon wegen der ‘komplexen Strukturen politischer Parteien‘ nicht automatisch auf den gesamten Landesverband und alle seine etwa 1.200 Mitglieder übertragen“, so die „Junge Freiheit“.
Nach Ansicht des Gerichts bedürfe es für eine so weitgehende Beurteilung und Bescheinigung „der Absicherung durch eine eingehende und ausführliche Analyse der entsprechenden programmatischen Aussagen der Partei sowie der Aussagen einer ausreichenden Vielzahl von Funktionären, Mitgliedern oder sonstiger Personen, die der Partei zugerechnet werden können und aus denen eine systematische Verletzung und Missachtung der im Thüringer Verfassungsschutzgesetz genannten Verfassungsgrundsätze folgt“. Dies sei nicht erfolgt, so das Gericht dem Bericht zufolge: „Heißt: Der Verfassungsschutz hat laut den Richtern nicht nachweisen können, daß der gesamte Landesverband und alle Mitglieder der AfD Verfassungsfeinde seien – auch wenn die Äußerungen ‘eines von zwei Landessprechern‘ ein gewisses Indiz seien könnten.“
Auch „die Wiedergabe von lediglich drei vereinzelten programmatischen Aussagen aus dem Wahlprogramm der AfD-Thüringen des Jahres 2019 zur Landtagswahl in Thüringen und der Wiedergabe von ganzen sechs einzelnen Aussagen von vier Funktionären aus vier von derzeit neun Kreisverbänden“ durch das Innenministerium stellt das Gericht nicht zufrieden, so die „Junge Freiheit“.
In dem Gerichtsentscheid steht: „Das reicht angesichts der mangelhaften qualitativen und quantitativen Verdichtung nicht aus, eine feststehende Verfassungsfeindlichkeit des gesamten Landesverbands der AfD-Thüringen zu belegen.“ Die Behörde vermittele „dem Leser bei zusammenfassender Würdigung letztlich nur einen, wenn auch nicht unwesentlichen Ausschnitt aus dem Parteileben“, nicht jedoch „den erforderlichen rechtssicheren Blick auf das Gesamtgeschehen.”
Die Abrechnung mit Kramers Behörde geht aber noch weiter. Die beanstandeten Punkte im Landeswahlprogramm ließen nicht automatisch auf eine Verfassungsfeindlichkeit der Partei schließen, so das Gericht. Eine wichtige Rolle für die Entscheidung spielte auch die Prüfung der Verfassungstreue des neuen Sonneberger AfD-Landrat Robert Sesselmann. Diesem wurde nun amtlich die Verfassungstreue bescheinigt, und dsas spreche eindeutig dagegen, es herrsche im AfD-Landesverband“ nur eine einzige, alle anderen dominierende politische Grundausrichtung.”
Ob der Freistaat Thüringen Rechtsmittel gegen die Eilentscheidung einlegen wird, ist bislang noch unklar. Erfahrungsgemäß ist aber die Chance, auf regierungstreue Richter zu stoßen, mit jeder Instanz höher – weil unbequeme Richter tendenziell eher seltener befördert werden. In seiner aktuellen Form ist der Gerichtsentscheid eine regelrechte Abrechnung mit dem Verfassungsschutz und seiner generellen Linie im Umgang mit der AfD. Mitglieder der Partei beklagen seit langem, die Einstufungen der Schlapphüte beruhten nur auf einzelnen Aussagen von Mitgliedern und seien deshalb nicht stichhaltig.
Dass die von der „Linken“ geführte Landesregierung in Thüringen die Gerichtsentscheidung so stehen lassen wird, ist wegen ihrer hohen Symbolwirkung eher unwahrscheinlich. Die Einstufungen der Verfassungsschutz-Behörden in Bund und Ländern sind ein wesentlicher Pfeiler bei der Dämonisierung der AfD, die wiederum das Fundament der aktuellen rot-grünen politischen Hegemonie in der Bundesrepublik ist. Der Richterspruch aus Gera geht deswegen ans Eingemachte für Rot-Grün.