Journalisten gegen Pressefreiheit

Eine Philippika von Alexander Fritsch

Warnhinweis:
Der folgende Beitrag ist für Mitglieder der Bundespressekonferenz (BPK) nicht geeignet. Er enthält nackte Tatsachen, eindeutige Positionen und eine normale Sprache, die den journalistischen Leser der Wirklichkeit aussetzen und dadurch sein Wohlbefinden beeinträchtigen könnten. Vorstand und Mitgliedern der BPK sollte der Text nur unter Anleitung eines Vorgesetzten und in Anwesenheit eines Anwalts zugänglich gemacht werden.

Dies ist ein Bericht über den schier unglaublichen Versuch einer deutschen Journalistenorganisation, die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit in Deutschland zu beschneiden. Bevor wir zum Kern der Sache vorstoßen, wollen wir ganz kurz das Feld ein wenig bestellen – damit wir nachher den wirklich unfassbaren Vorgang in seiner ganzen Pracht auch voll erfassen können. Also:

„Benchmarking“ heißt übersetzt so viel wie „Maßstäbe vergleichen“

Das ist in der freien Wirtschaft eine weltweit anerkannte Methode, um zu überprüfen, wo man mit einem Produkt im Vergleich zu den Konkurrenzprodukten so steht. Man kann nicht nur Waren und Dienstleistungen „benchmarken“, sondern auch alles andere. Wenn man zum Beispiel wissen will, ob man gerade beleidigt wurde, dann kann man überprüfen, was in Deutschland nach aktueller Rechtsprechung als zulässige Meinungsäußerung gilt – und was nicht mehr.

„Stück Scheiße“ und „Geisteskranke“

So darf man die Grünen-Politikerin Renate Künast bezeichnen. Jedenfalls hat das Landgericht Berlin entschieden, dass das unter die Meinungsfreiheit fällt – ebenso wie:

  • hohl wie ein Schnittlauch, krank im Kopf, Drecksschwein, Fresse polieren, perverse Drecksau.

In einem ersten Urteil hatte das Gericht auch noch andere Äußerungen (u. a. „Drecksfotze“) gebilligt. Das wurde im Beschwerdeverfahren dann aber zurückgenommen.

„Faschist“

So darf man den AfD-Politiker Björn Höcke nennen. Jedenfalls hat das Verwaltungs-gericht Meiningen entschieden, dass das unter die Meinungsfreiheit fällt. Deren Schutz stehe über dem ehrverletzenden Charakter, den die Bezeichnung „Faschist“ haben könne.
Man darf getrost annehmen, dass hauptberufliche Hauptstadtkorrespondenten in Berlin diese Urteile kennen. Sie müssen sie kennen: Denn die Verfahren waren naturgemäß politisch hochbedeutsam, hatten sogar international erheblich Staub aufgewirbelt und betrafen außerdem einen Kernbereich der bundesdeutschen Grundrechte: die Meinungs-freiheit. Damit kommen wir vom Benchmarking zum Zusammenschluss der haupt-beruflichen Hauptstadtkorrespondenten in Berlin: der „Bundespressekonferenz e. V.“, kurz: BPK. Als eingetragener Verein ist die BPK steuerbegünstigt.

„Zweck des Vereins ist es, Pressekonferenzen zu veranstalten und seinen Mitgliedern Möglichkeiten einer umfassenden Unterrichtung der Öffentlichkeit zu verschaffen. Soweit es dazu erforderlich erscheint, vertritt der Verein auch die Interessen seiner Mitglieder.“

Fortsetzung folgt.

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