Ernsthaft jetzt?
Welche Vorstellung von Artikel 5 unseres Grundgesetzes und der Meinungsfreiheit hat die Bundespressekonferenz eigentlich? Ein Grundrecht, für das Generationen von Menschen leidenschaftlich gekämpft haben – in einem Kampf, für den sehr viele Mutige und Freiheitsliebende, gerade auch Journalisten, buchstäblich ihr Leben opferten?
Und jetzt wollen sogenannte Hauptstadtkorrespondenten, dass freie Bürger im Internet Journalisten nicht mehr „Hofschranzen“ oder „Schreiberlinge“ nennen dürfen? Oder die BPK ein „Kasperletheater“? In Deutschland, im Jahr 2022?
Es ist eine Schande.
Vom rechtlichen Gebot der Gleichbehandlung scheint der BPK-Vorstand übrigens ebenso wenig gehört zu haben wie vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit – denn die Vereinsfunktionäre sind sehr einseitig empfindlich: immer dann, wenn es um sie selbst oder um das BPK-Mitglied Tilo Jung geht.
Auf dessen Seite dürfen Leser in ihren Kommentaren das BPK-Mitglied Boris Reitschuster unbehelligt als „Blinden“, „Scheißhuster“ und als „Knalltüte“ bezeichnen – und es ist nicht bekannt, dass der BPK-Vorstand da eine Löschung verlangt hätte.
Aber „Zottel“ und „Schreiberlinge“, das geht natürlich gar nicht.
Und die Moral von der Geschicht?
Natürlich geht es der BPK maßgeblich auch darum, Boris Reitschuster einzuschüchtern und ihm möglichst viel Arbeit zu machen – damit er möglichst wenig Zeit hat, weiter aus und über die Bundespressekonferenz zu berichten.
Reitschuster lässt sich aber weder einschüchtern noch unterkriegen. Wenn der Vorstand der Bundespressekonferenz mit Kreml-Methoden die Meinungsfreiheit bekämpfen will, soll er das tun. Das sagt gar nichts über Reitschuster aus, aber viel über die BPK und ihren Vorstand.
Und Sie, liebe Leser, sollten sich auch weder einschüchtern noch unterkriegen lassen. Bitte, schreiben Sie weiter Kommentare, massenhaft. Von hundert Leserzuschriften ist – vielleicht – gerade mal eine dabei, die wirklich beleidigend ist oder zu einer Straftat aufruft. Die wird dann eben gelöscht.
Schluß folgt.