Impf-Nebenwirkungen Folge 3

»Die Impfpflicht darf nicht zum Selbstzweck verkommen«

Deutschland würde das einzige Land sein, das eine generelle Impfpflicht einführte, während ringsherum viele Staaten die Covid-Maßnahmen entweder vollständig oder zum großen Teil wieder zurücknehmen: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Island, Italien, Kroatien, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Ungarn, sogar die Türkei und Österreich lockern ihre Restriktionen. Dabei sei zu erwähnen, dass die Impfpflicht in Österreich aktuell auch auf der Kippe stehe.

„Das Blatt wendet sich und man sollte nicht stur an einer falschen Entscheidung festhalten“, mahnt Kranz. Die Impfung dürfe nicht zum Selbstzweck verkommen, sondern müsse auf einer freiwilligen Entscheidung jeder einzelnen Person beruhen, vor allem, solange sich der „Impfstoff“ noch in der klinischen Erprobung befinde und nicht endgültig zugelassen sei.

Darüber hinaus sieht der Ex-Kriminalist erhebliche juristische Bedenken: „Nach dem Arzneimittelgesetz (§ 5 AMG) ist es verboten, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder bei anderen Menschen anzuwenden.“

Wäre Kranz noch im Amt, würde er angesichts dieser Worte vermutlich augenblicklich suspendiert: „Dieses ‚Gesetz auf Vorrat‘, im schlimmsten Fall begleitet noch durch ein ‚Digitales Impfregister‘, unterhöhlt unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, verletzt unser Demokratieprinzip und führt in einen Überwachungsstaat.“ Der Entwurf solle uns einschüchtern, er gefährde unsere Gesundheit, unser Leben und unsere Existenz.

Sein Fazit fällt ebenso knapp wie eindeutig aus: „Dieser Entwurf gehört in die Tonne!“

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