Impf-Nebenwirkungen Folge 2

»Dieses Missverhältnis ist nicht hinnehmbar und kann nicht die Basis für eine „Impfpflicht“ sein«

Die zur Prävention zur Verfügung stehenden „Impfstoffe“ seien „gut verträglich, sicher und hochwirksam“, zitiert er aus dem Entwurf – und fordert: „Das Entsetzen, das schon die dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldeten 245.000 Nebenwirkungen und mutmaßlich über 2.255 Toten im zeitlichen Zusammenhang mit der ‚Covid-Impfung‘ in Expertenkreisen hervorrief, sollte im parlamentarischen Raum intensiv diskutiert werden.“

Besonderes Augenmerk müsse dem „eklatanten Dunkelfeld in dem Spontanmeldesystem“ gelten, da die Meldequote für Impfreaktionen, trotz einer gesetzlichen Meldepflicht nach § 11 Infektionsschutzgesetz, geschätzt seit Jahren immer bei fünf Prozent liege – wohl wegen der fehlenden Vergütung nach der Gebührenordnung für Ärzte. „Man müsste also mindestens von deutlich über 45.000 Toten ausgehen“, rechnet Kranz hoch.

Im europäischen Bereich lägen die Zahlen laut der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) Ende November 2021 bei rund 2.800.000 gemeldeten Impfschäden (die Hälfte davon schwer) und rund 30.000 mutmaßlichen Todesfällen. Das Dunkelfeld werde auf zwischen fünf und zehn Prozent geschätzt.

„Dieses Missverhältnis ist nicht hinnehmbar und kann auch nicht die Basis für eine ‚Impfpflicht‘ sein“, wettert Kranz, „das PEI unterlässt jedoch diese Vergleiche und deren grafischen Veranschaulichung, wohl weil das Missverhältnis zu auffällig wäre“.

Fortsetzung folgt.

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