Ibrahim A.

“Focus” titelt heute: “‘Kein Intensivtäter‘: Ermittler nennen neue Details zu Ibrahim A.” Im Text wird dann Oberstaatsanwalt Carsten Ohlrogge zitiert: „Es handelte sich um den ersten Fall einer Inhaftierung, zudem ohne Bewährung“, sagte er über den kurz vor der Tat aus der Untersuchungshaft entlassenen Mann, gegen den schon vor der Bluttat wegen zwölf Straftaten ermittelt wurde, darunter mehrere Gewalt- bzw. Sexualdelikte. Die Strafe sei zudem nicht rechtskräftig gewesen, so Ohlrogge: „Er gilt nach der Regelung in Schleswig-Holstein nicht als Intensivtäter.“ In dem Bundesland sei er bislang nicht straffällig geworden. Ich frage mich: Wenn Ibrahim A. kein Intensivtäter war – wer ist es dann? Und ist jemand, der in einem Bundesland mehrere Straftaten verübt, dann im anderen ein unbescholtener Bürger?

 

 

 

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