Geschlechtsänderung

Von Stefan Millius

Siebenjährige sollen in Deutschland ihr Geschlecht ändern dürfen. Das fordert eine SPD-Gruppierung. Die Eltern sollen gar nicht erst gefragt werden

Was das Familien- und das Justizministerium wollen, geht schon ziemlich weit: Ab dem 14. Lebensjahr soll man in Deutschland eine Geschlechts-Anpassung verlangen können. Stellen sich Eltern dagegen, entscheidet das Familiengericht. Nicht genug, finden einige Kritiker. Sie wollen, dass Eltern gar nichts zu sagen haben.

Immer noch nicht genug, findet die SPD queer Tempelhof-Schöneberg in Berlin. Vom Buben zum Mädchen, umgekehrt oder irgendetwas anderes: Das müsse schon ab 7 Jahren möglich sein. Bevor ein Kind richtig lesen und schreiben kann, ist es aus Sicht der SPD-Gruppierung also selbst in der Lage, «die Erklärung zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag» abzugeben.

Auch bei dieser Altersgruppe – lange vor der Geschlechtsreife – sollen die Eltern oder das Familiengericht nichts zu husten haben. Diese seien verpflichtet, «die Wünsche eines minderjährigen Kindes (…) vorrangig zu berücksichtigen».

Begleitend dazu sollen auf Staatskosten «Beratungszentren für Minderjährige» geschaffen werden. Nach einer unvoreingenommenen Beratung klingt die Forderung allerdings nicht. Die Zentren seien dazu da, «Jugendliche bezüglich ihrer Transsexualität zu unterstützen.»

Dass siebenjährige Kinder «auf die Gunst ihrer Eltern angewiesen» sind bei der Entscheidung, ist für die SPD queer Tempelhof-Schöneberg unerträglich. Niemand dürfe gezwungen werden, «in einem Geschlecht zu leben, dem er*sie sich nicht zugehörig fühlt».

Erfahrungsgemäß fühlt man sich allerdings zwischen 7 und 14 fast täglich neu zugehörig und angezogen von etwas anderem. Das eine oder andere Kind könnte also zum Stammkunden in den Beratungszentren werden.

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