Vorbemerkung
Diese Geschichte, die hier erzählt wird, stand schon 2009 im Netz und verschwand mit dem Untergang der alten futura99, den uns einige Bösartige eingebrockt hatten. Seither überlege ich wie ich diese Geschichte reanimiere, denn an den Schurkereien einiger Mieter wird sich nichts verändert haben, auch nicht an der Dusseligkeit vieler Polizisten (Am erfolgreichsten sind sie bei der Verfolgung falschparkender Autos, da ist die Aufklärungsquote sehr hoch), noch an der Verzinktheit einiger Anwälte, noch an der Kurzsichtigkeit, ich möchte sagen, an der Ungerechtigkeit einiger RichterInnen, noch an der Falschheit einiger Mütter und deren Töchter (was nicht bedeutet, es sei bei den männlichen Varianten besser). Was mich so wütend stimmt ist folgendes: Die Gutwilligen in unserm Land sind oft die Angeschmierten und Alleingelassenen, derweil die Böswllligen frei herumlaufen und sich lustig machen über Anstand und Fairness.
Der Betroffene ist mein langjähriger Weggefährte in der Kunstszene. Was die Mietnomadin Tanja Kanis angeht, so ist zu befürchten, sie treibt ihr Unwesen weiter.
R. H.
Donnerstag, 27. November 2008
Ankunft um 16. 30 Uhr am Hauptbahnhof in Berlin. Es bleibt keine Zeit, den neuen Bahnhof anzuschauen, denn das Programm für heute drängt. Zunächst ins Hotel. Dass ich mich für ein Hotel in der Nähe der Wohnung meiner Tochter Nora entschieden hatte, sollte sich im Verlauf der nächsten Stunden als richtig herausstellen. Glücklicherweise ist es nicht weit zum Polizeirevier in der Eberswalder Straße, nur eine U-Bahnstation und etwa fünf Minuten Fußweg. Dort will ich mich beraten lassen und eine Anzeige wegen Einmietungsbetrug (so heißt das Wort bei der Polizei) aufgeben. Auf dem Revier ist man sehr freundlich zu mir, belehrt mich jedoch, es handle sich bei meiner Sache um eine Zivilangelegenheit, wofür sie nicht zuständig seien. Von einer Strafanzeige raten sie mir ab, da ich nicht eindeutige Beweise vorlegen könne, dass von vornherein die Absicht bestand, keine Miete zu zahlen. Also kehre ich unverrichteter Dinge in das Hotel zurück. Dennoch suche ich im Branchenverzeichnis nach einer Schlüsseldienst-Firma, rufe dort an und erkläre, dass ich ihre Hilfe möglicherweise am nächsten Tag um 10 Uhr benötige, falls ich vor einer verschlossenen Wohnungstür stünde. Denn dies ist der Zeitpunkt, zu dem meine Tochter Frau Kanis (ihrer Untermieterin) die Kündigung mit mail und einem eingeschriebenen Brief mitgeteilt hatte. Die Kündigung und den Zeitpunkt der Übergabe der Wohnung hatte sie in einem Telefonat akzeptiert.
Grafik: Elisabeth Endres
Es ist bereits nach 19 Uhr, als mich meine Tochter anruft. Frau Kanis habe ihr über Handy mitgeteilt, sie sei zurzeit auf einem Fortbildungslehrgang in Leipzig und morgen könne die Übergabe der Wohnung nicht stattfinden. Nora kochte vor Wut, warf ihr vor, dass man von einer Fortbildung doch früher wisse als am Vorabend eines wichtigen Termins. Wäre meine Tochter selbst anstelle ihres pensionierten Vaters nach Berlin gereist, hätte sie noch am Freitag zurückfahren müssen, denn Theaterdienst kennt keine freien Wochenenden. Ferner hatte sie zwei der übriggebliebenen Interessenten an der Wohnung auf den Freitagnachmittag bestellt. Übriggeblieben, weil Nora ein Inserat in einer Berliner Zeitung aufgegeben hatte, um die Wohnung noch im Dezember weiter vermieten zu können. Bei allen früheren Terminen, die Nora mit den Interessenten und Frau Kanis vereinbart hatte, standen die Interessenten vor verschlossener Tür.
Wir müssen also annehmen, auch der von Tanja Kanis selbst angegebene neue Termin, Samstag 11 Uhr, wird von ihr nicht eingehalten. In dieser neuen Situation rufe ich den Schlüsseldienst an und beauftrage ihn, morgen früh um 10 Uhr die Wohnungstür zu öffnen. Erneut mache ich mich auf, um im Polizeirevier über unsere Erfahrungen mit Frau Kanis zu berichten und die neue Lage zu schildern. Ich teile dem Beamten meine Befürchtungen mit, Tanja Kanis werde am Samstag wieder nicht erscheinen, sie wohne wahrscheinlich gar nicht mehr dort. Ich vermutete, sie habe einiges aus der Wohnung entwendet, und ich hätte einen Schlüsseldienst beauftragt, die Wohnungstür zu öffnen. Der Beamte bestätigt mir, in einem solchen Fall könne mir das zugestanden werden.
Fortsetzung folgt.