Gericht öffnete NRW-Einzelhandel

Mit Verweis auf einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gab das Oberverwaltungsgericht in Münster am 22. März einem Eilantrag eines Media-Marktes statt. Es setzte die Vorschriften der Coronaschutzverordnung des Bundeslandes zur Beschränkung des Einzelhandels vorläufig außer Verzug. Die Landesregierung reagierte schnell und verschärfte umgehend die Auflagen für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkte, um die Ungleichbehandlung zu beseitigen.

 

„Ein großer Staat gleicht einem großen Menschen: Wenn er einen Fehler begeht, erkennt er ihn. Nachdem er ihn erkannt hat, gibt er ihn zu. Nachdem er ihn zugegeben hat, berichtigt er ihn.“        Laotse

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