Gehampel der Ampel

Merkel sagt der Ampel, wo es langgeht. Diese Regierung ist schon jetzt ein zartes Pflänzchen unter den Hufen Merkels.

Ein Essay von Sönke Paulsen

Als das Bundesverfassungsgericht die Bundesnotbremse, welche bundesweite Lockdowns vorschrieb, rechtfertigte, gab es wenige Stunden später eine Stimme aus dem Kanzleramt, die nun eine allgemeine Impfpflicht forderte. Kanzleramtsminister Helge Braun nutzte den Urteilsspruch sofort, um eine quasi diktatorische Maßnahme zu fordern. Ganz nach dem Motto: „Der Weg ist frei, marschieren wir durch!“

Die Ampel ist da zunächst nicht mitgegangen, wurde aber inzwischen gebeugt. Eine Debatte im Bundestag über eine allgemeine Impfpflicht, mit Abstimmung ohne Fraktionszwang, soll der Ausweg sein. Was für ein Ausweg? Die FDP ist inzwischen umgekippt und die Union will mit dem Reinwaschen der eigenen Pandemiepolitik fortfahren, was zugleich ein Anliegen der SPD ist.

Wenn diese allgemeine Impfpflicht beschlossen würde, könnte sie frühestens im Februar nächsten Jahres wirksam werden. Dann nämlich, wenn eine allgemeine Impfung auch organisiert werden kann. Einen Zwang kann es aus verfassungs-rechtlicher Sicht aber nicht geben, die Nichteinhaltung wird voraussichtlich mit Bußgeldern, als Ordnungswidrigkeit, geahndet werden.

Aber noch ist es ja nicht so weit und ich hoffe sehr, die Abgeordneten des neuen Bundestags benutzen ihren Verstand und se werden allgemeine Impfpflicht ablehnen.  Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Seit Wochen schreien die „obersten Manipulationsorgane“ unseres Landes nach einer solchen Impfpflicht und malen quasi diktatorische Verhältnisse an die Wand, welche klar gegen das Grundgesetz verstoßen würden.

Gleich im ersten Artikel heißt es:

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte Anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“

Damit ist eindeutig nicht das Recht gemeint, gegen ein Virus verteidigt zu werden, und auch nicht das Recht auf ewiges Leben! Damit ist gemeint, staatliche Eingriffe in diese Grundrechte sind verboten.

Das Bundesverfassungsgericht, seit dem Ende der Amtszeit von Vosskuhle und der Übernahme durch den „Merkel-Getreuen“ Stephan Harbarth nicht mehr so sehr an den Geist des Grundgesetzes gebunden, hat daraus ein „Recht auf Verhältnismäßigkeit“ gemacht. Sogar den ersten Artikel darf eine Regierung beugen, wenn es irgendwie verhältnismäßig erscheint! Das ist, mit Verlaub, der Anfang vom Ende unseres Rechtsstaats und einer rechtsstaatlichen Demokratie, die noch bereit ist, sich an Grundregeln zu halten.

Fortsetzung folgt.

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