Freispruch für Sucharit Bhakdi

Von Boris Reitschuster

Der Rechtsstaat zuckt noch: Bhakdi-Prozess endet mit Freispruch. Jubel und Applaus vor Amtsgericht Plön.

Der Prozess gegen Professor Sucharit Bhakdi vor dem Amtsgericht Plön in Schleswig-Holstein endete mit einem Freispruch. Das Gericht sprach den Mikrobiologen und Autor vom Vorwurf der Volksverhetzung frei. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, ihn zu 180 Tagessätzen á 90 Euro zu verurteilen. Der prominente Arzt und Kritiker der Corona-Politik sowie der Covid-Impfungen wäre damit vorbestraft gewesen.

Vor dem Amtsgericht hatten laut offiziellen Angaben 300 Menschen, nach inoffiziellen 400 Anhänger des Arztes für einen Freispruch demonstriert. Auf Spruchbändern zeigten sie Losungen wie: „Wer die Wahrheit sagt, wird angeklagt“ oder „Freund der Menschen. Schleswig liebt Dich. Andere zeigten Banner mit einem roten Herzen und der Aufschrift „Danke Sucharit Bhakdi“. Der 76-Jährige war mit einem Elektro-Klappfahrrad zum Gericht gefahren. Seine Anhänger begrüßten ihn mit Jubel und Klatschen. Die Polizei war mit rund 50 Beamten vor Ort.

Der Richter begründete den Freispruch damit, bei mehrdeutigen Aussagen seien auch andere Deutungen zu berücksichtigen. Es sei nicht vollständig auszuschließen, dass der Professor mit seinen Äußerungen ausschließlich die Regierung von Israel und nicht das Volk meinte, so der Richter. Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft kündigte Rechtsmittel an. Wie sehr sich die Generalstaatsanwalt in die Sache verbissen hat, ist faszinierend. Der Verdacht, hier werde politisch agiert, liegt auf der Hand.

Vor allem, weil der Prozess eine bizarre Vorgeschichte hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen zunächst eingestellt. Darauf hat die Generalstaatsanwaltschaft eingegriffen und selbst Anklage erhoben. Ein ungewöhnlicher Vorgang. Das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte hält die Vorwürfe für unbegründet und spricht vom Verdacht einer Gesinnungsjustiz.

Hier die Aussagen Bhakdis, wegen denen er vor Gericht musste:

„Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war, und haben ihr Land gefunden, haben ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer ist, als Deutschland war. (…) Das ist das Schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt – und umgesetzt. Deshalb ist Israel jetzt living hell – die lebende Hölle.“

Die Staatsanwaltschaft Kiel sah darin – anders als die Generalstaatsanwaltschaft, die dann Anklage erhob, keine strafwürdige Volksverhetzung oder Holocaust-Relativierung. „Die Äußerungen des Beschuldigten in dem Video richten sich vornehmlich gegen den Staat Israel als solchen, wobei er sich auf die dortige Politik im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID 19-Pandemie bezieht“, hieß es in der Begründung.

Vergleichen Sie diese Aussagen mit Äußerungen anderer Prominenter gegen Ungeimpfte – die hier zu finden sind. Wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird, ist hanebüchen.

Das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte schrieb zum Volksverhetzungs-Vorwurf: „In den beschriebenen Äußerungen Bhakdis ist allerdings von vornherein überhaupt nichts zu finden, was mit dieser Definition zusammenpassen würde.“ Und: „Dieser Tatvorwurf ist also bei einer an der höchstgerichtlichen Rechtsprechung orientierten Auslegung nicht aufrechtzuerhalten“.

Das zweite Zitat, das Bhakdi zur Last gelegt wird, lautet wie folgt:

Es ist allen Wissenden klar, dass mit der formalen Zulassung der Impfstoffe der erste Meilenstein der Agenda erreicht ist und das Rennen ums Erreichen des Endziels eröffnet wird. Dieses Endziel ist die Erschaffung einer neuen Realität und beinhaltet nichts anderes als den zweiten Holocaust. Die Abschaffung der Menschheit in der jetzigen Ausprägung.“

Zum Vorwurf, der Professor habe damit den Holocaust verharmlost, schreibt das Netzwerk: „Eine ausdrückliche Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts, des nationalsozialistischen Völkermordes im  Dritten Reich, lässt sich dieser Aussage schon einmal nicht entnehmen. Im Gegenteil setzt sie den Holocaust und seine Schrecken als gegeben voraus.“

Fazit der kritischen Richter und Staatsanwälte im Juni:  „Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig ist in beiden Anklagepunkten schon im objektiven Tatbestand nicht schlüssig. Bhakdis Äußerungen sind vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Es drängt sich der Verdacht von Gesinnungsstrafrecht auf. Dem Amtsgericht Plön ist genügend juristischer Sachverstand und genügend Courage zu wünschen, die Eröffnung des Hauptverfahrens aus Rechtsgründen abzulehnen.“

Diesen juristischen Sachverstand und diese Courage hat das Amtsgericht nicht bewiesen, da es die Anklage zuließ. Im Verfahren selbst entschied es dann aber so, wie sich das Netzwerk das wünschte. Der Freispruch ist ein Triumph für den Rechtsstaat. Die Ankündigung der weisungsgebundenen Generalstaatsanwaltschaft, Rechtsmittel einzulegen, ist dagegen eine Schande für denselben. Sie instrumentalisiert die Verbrechen des Dritten Reichs, um Kritiker der Regierungspolitik einzuschüchtern – eine Tendenz, die heute sehr verbreitet ist in Deutschland.

Weitere Einzelheiten werde ich ggf. nach diesem ersten schnellen Text hier ergänzen. Außerdem ist eine Fotoreportage aus Plön geplant.

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