Flüchtlinge Folge 3

Gemäß Paragraf 4 FlüAG (Flüchtlingsaufnahmegesetz) stellt das Land den Gemeinden für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der ausländischen Flüchtlinge eine Kostenpauschale in der genannten Höhe zur Verfügung. Für eine fünfköpfige Familie aus der Ukraine ergibt das eine Summe von 4.375 Euro pro Monat. Damit kein falscher Eindruck entsteht: Der Leser beansprucht die Zuweisung vom Land nicht für sich. In Anbetracht der mangelhaften Unterstützung fragt sich der Familienvater vielmehr, wo dieses Geld hingeflossen ist bzw. wofür es verwendet wird. So entstehe der Eindruck, dass sich Kommunen an den Flüchtlingen bereichert und die Gutmütigkeit und Hilfsbereitschaft der eigenen Bürger schamlos ausgenutzt haben. Der Leser schätzt, dass in Leopoldshöhe allein im ersten Halbjahr 2022 rund 150 Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen worden sind. Diese seien fast ausnahmslos privat untergebracht worden. Das sei gerade für kleinere Kommunen ein „lukratives Geschäft“.

Tank-Gutschein für 35 Euro als Dankeschön

Trotz der zahlreichen bürokratischen Hürden und der geringen Unterstützung durch die Gemeinde hätte sich der Leser eigenem Bekunden zufolge mit diesem Fall gar nicht an unser Team gewandt – wenn er nicht vor wenigen Tagen ein Schreiben des Bürgermeisters in seinem Briefkasten vorgefunden hätte. Darin heißt es unter anderem: „Die Gemeinde Leopoldshöhe möchte gerne die Fördergelder des Landes, die uns erreicht haben, an Sie weitergeben. Eine kleine Formalität ist zu beachten: Da es sich um Fördergelder handelt ist Ihre Unterschrift auf dem beigefügten Formular notwendig.“

Mit anderen Worten: Der Empfänger sollte dem Amt den Erhalt der „Fördergelder des Landes“ bestätigen. Das ehrenamtliche Engagement des Lesers und seiner Familie in Form der Aufnahme von fünf Flüchtlingen aus der Ukraine hat in drei Monaten etwas mehr als 13.000 Euro in die Gemeindekasse gespült. Und was befand sich neben dem Dankschreiben des Bürgermeisters noch in dem Umschlag? Ein Tank-Gutschein in Höhe von 35 Euro.

Schluß folgt.

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