Flüchtlinge Folge 2

Wo sind die Zuweisungen vom Land hingeflossen?

Die vierköpfige Familie wohnt in Leopoldshöhe (Kreis Lippe) und hat im vergangenen Jahr eine fünfköpfige Familie aus der Ukraine drei Monate lang bei sich zu Hause aufgenommen. Der Leser berichtet von einer wunderbaren Zeit, „in der wir das Glück hatten, neue Freunde kennenzulernen.“ Er wisse, dass das Zusammenleben nicht überall funktioniert hat, bei ihnen habe es aber nie irgendwelche Probleme gegeben. Umso mehr Ärger gab es dafür mit der zuständigen Behörde, in diesem Fall der Gemeindeverwaltung in Leopoldshöhe, insbesondere dem dortigen Sozialamt. Man habe sich um alle Belange der Flüchtlingsfamilie gekümmert und sämtliche Fahrten, Einkäufe und sonstige Kosten übernommen. Erst auf dringliche Nachfrage habe die Familie dann eine Kostenpauschale in Höhe von rund 300 Euro pro Monat erhalten, so der Leser.

Als sich dann irgendwann abzeichnete, dass die Gastfamilie über kurz oder lang – wohl allein schon aus Platzgründen – eine eigene Bleibe benötigen würde, habe man bei der Wohnungssuche zunächst keine Unterstützung erhalten. Auch hier musste der Leser mehrfach nachbohren, ehe zumindest etwas Bewegung in die Sache gekommen ist. Schließlich wandte er sich dazu mit folgendem Schreiben an das Rathaus: „Können Sie und Ihre Kollegen (uns) unterstützen? Wie wir schon vor einigen Wochen diskutiert haben, hat die Gemeinde Leopoldshöhe für die Unterbringung der Flüchtlinge eine nicht unbeachtliche Summe monatlich erhalten. Die Unterbringung haben allerdings wir geleistet. Da frage ich mich, ob das nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Ansonsten frage ich mich, wie man diese Summe rechtfertigen kann? So wie ich das verstehe, sollten die Ressourcen von der monatlichen Pauschale von 875 Euro je Flüchtling für solche Fragen bereitgestellt werden, oder verstehe ich das falsch?“

Fortsetzung folgt.

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