Flüchtlinge Foge 4

Das klingt natürlich viel zu absurd, um wahr zu sein. Aus diesem Grund haben wir im Rathaus in Leopoldshöhe nachgefragt und um eine Stellungnahme gebeten. An Bürgermeister Martin Hoffmann (SPD) wurden hierzu unter Berufung auf den Auskunftsanspruch nach dem Presserecht die folgenden Fragen formuliert:

  1. Wie viele Flüchtlinge, insbesondere aus der Ukraine, sind aktuell in Leopoldshöhe untergebracht?
  2. Wie viele dieser Flüchtlinge sind in Privatunterkünften untergekommen?
  3. Ist es zutreffend, dass die Gemeinde Leopoldshöhe gemäß Paragraf 4 Absatz 2 FlüAG als „kreisangehörige Gemeinde“ für die Versorgung ausländischer Flüchtlinge eine Kostenpauschale in Höhe von 875 Euro erhält? Ist es weiter zutreffend, dass dies bei einer dreiköpfigen Familie einem Gesamtbetrag in Höhe von 2.625 Euro entspräche?
  4. In welchem Umfang werden diese Kostenpauschalen an Bürger weitergegeben, die ausländische Flüchtlinge privat unterbringen? Wofür werden diese Gelder gegebenenfalls darüber hinaus eingesetzt?
  5. In welcher Art und gegebenenfalls welcher Höhe werden Bürger entschädigt, die ausländische Flüchtlinge privat unterbringen?

Es handelt sich offensichtlich um Fragen, die jeder Bürgermeister auch ohne vorherige Konsultation seiner zuständigen Amtsleiter beantworten können sollte. Dennoch blieb die Anfrage bis zum Ablauf einer angemessen gesetzten Frist unbeantwortet.

 

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