Extrapost 20

JEFTA

Unsere Klage gegen JEFTA vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt zahlreiche Bereiche des Gemeinwohls, die  Rechte und Interessen der BürgerInnen wie das Recht auf Arbeitsschutz, auf Naturschutz, auf Umweltschutz, auf Klimaschutz, auf soziale Absicherung, auf Mindestlohn, auf gerechten Lohn, auf Teilhabe am gesellschaftlich erarbeiteten Reichtum, auf bezahlbaren Wohnraum, auf Gesundheitsvorsorge, auf Bildung, auf Kultur, auf Rechtsschutz, auf ein unabhängig arbeitendes Parlament, auf die Einbettung in einem sozialen Rechtsstaat und auf den Fortbestand der sozialen Marktwirtschaft etc. Diese fundamentalen Interessen der BürgerInnen werden alle durch JEFTA (wie auch von anderen sogenannten Freihandelsabkommen) als „Handelshemmnisse“ bewertet. Eine Reduzierung oder Beseitigung dieser Art von angeblichen „Handelshemmnissen“ durch JEFTA schafft im Ergebnis die Beseitigung von Grundrechten der BürgerInnen.

JEFTA enthält zahllose Rechtsbrüche in vielen wichtigen Bereichen (Grundgesetz, EU-Recht, Völkerrecht).  Mit JEFTA will man die strikte Marktliberalisierung (Neoliberalismus), durchsetzen. Deshalb werden sehr viele wichtige Problemfelder unserer Zeit in unserer Klageschrift zu JEFTA genannt.

Der Europäische Gerichtshof hat Anfang 2018 bei dem ähnlich gelagerten Achmea-Urteil Schiedsgerichte in bilateralen Handelsabkommen als für unvereinbar mit EU-Recht beurteilt.


Marianne Grimmenstein, die sich wünscht, bald 150 000 MitstreiterInnen zu haben.

http://www.frackingfreieshessen.de/index.php?page=Thread&postID=8025#post8025

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