Ermächtigung: Das Ende der Demokratie

Der Bundestag hat ein historisches Gesetz verabschiedet: Was als Infektionsschutz daherkommt, ist in Wahrheit die größte Machtergreifung und Grundrechtseinschränkung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Nichts wird mehr sein wie vor diesem Gesetz.

Natürlich wurden einmal mehr alle Kritiker des neuen Infektionsschutzgesetzes als Verschwörungstheoretiker oder auch als Nazis diffamiert. Nichtsdestotrotz war der Protest dagegen wirklich beachtlich und betonte noch einmal den Ernst der Lage: AfD, Linke und FDP stimmten gegen das Gesetz und deren führende Politiker kritisierten es sehr scharf. Wenn diese drei Parteien, die sich inhaltlich nun ja nicht wirklich absprechen, zum gleichen Schluss kommen, kann man die Bedenken dann immer noch als überzogen abtun?

Grüne beweisen einmal mehr Zugehörigkeit zum einst verhassten Establishment

Die Merkel-Regierung hat jedenfalls bewiesen, dass sie genau das kann. Mit den Stimmen von CDU und SPD wurde das Gesetz beschlossen, es gab bei der CDU genau 8 Abweichler und bei der SPD einen einzigen, der nicht mit der Parteilinie stimmte. Dafür jedoch stimmten große Teile der grünen Partei ebenfalls für das Gesetz, ein Vorgang, der einmal mehr beweist, dass die ehemals linksalternativen Grünen nun auch endgültig ein fester Teil des politischen Establishments sind. Grundrechte und Freiheit waren diesen Parteien offenbar nicht so wichtig wie der Beschluss neuer Corona-Maßnahmen. Viele stellen sich nun die Frage, was diese Änderungen des Infektionsschutzes in der Praxis für sie bedeuten werden. Diese Frage wird jetzt schon sehr scharf diskutiert, denn einige Passagen des Gesetzes sind mehr als nur heikel. So sollten Betriebe von der Regierung im Rahmen eines Lockdowns weiterhin zur Zwangs-schließung gezwungen werden können – Und dies ohne Anspruch auf eine Entschädigung! Tatsächlich soll diese Schließung als „besonderes Opfer“ gesehen werden, welches die Unternehmer zum Wohle der Allgemeinheit zu erbringen haben. Ein solcher Ausschluss von staatlichen Entschädigungen dürfte verfassungsrechtlich höchst bedenklich sein.

Faktische Entmachtung des Parlaments

 Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die faktische Entmachtung der Parlamente. Corona-Maßnahmen sollen von der Regierung nun ohne Zustimmung des Parlaments beschlossen werden können, somit hat die Merkel-Regierung nun mehr Macht denn je. Im Bundestag ein Gesetz mit der Mehrheit der Regierung zu beschließen, welches den gesamten Bundestag entmachtet und alle Macht auf die Regierung überträgt, ist absolut nicht mit einer parlamentarischen Demokratie vereinbar. Verfassungsrechtler warnten auch hier, dass die Parlamente in der Pandemie nicht einfach abgeschafft werden dürfen. Genau das wurde mit diesem Gesetz nun jedoch beschlossen.

„Zum Schutz der Bevölkerung“ klingt ziemlich leer

Nicht zuletzt wurde das neue Infektionsschutzgesetz auch deshalb erlassen, weil einige Corona-Maß-nahmen der Regierung vor Gericht gekippt worden sind. Zu nennen wäre hier das Beherbergungsverbot, die Sperrstunde oder auch diverse Demo-Verbote in diversen Bundesländern. Nun wollte die Regierung die Corona-Maßnahmen also lieber „gerichtsfest“ machen, anstatt diese gravierenden und von Richtern als zu weit gehend kritisierten Einschränkungen der Freiheit zu überdenken. Tatsächlich dürfte mit diesem neuen Gesetz die Erfolgschance von Betrieben gesunken sein, einzelne Corona-Maßnahmen vor Gericht zu kippen. Wie gravierend, das werden die nächsten Monate zeigen. Rein objektiv betrachtet wurden also die parlamentarische Demokratie, der Rechtsstaat und auch die Grundrechte jedes Einzelnen mit dem neuen Gesetz geschwächt. Das Argument der Regierung, das alles wäre nur zum „Schutz der Bevölkerung“, klingt ziemlich leer und angesichts der entstehenden Schäden beinahe höhnisch. Auch der Diskurs im Land wurde weiter beschädigt, der Wasserwerfer-Einsatz gegen friedliche Demonstranten nur aufgrund Missachtung der Maskenpflicht wird vielen im Gedächtnis bleiben. Es sind beschämende Bilder aus Berlin, solche, wie man sie so eher in Weißrussland erwartet hätte. Der Protest gegen das Gesetz war heftig, das Durchgreifen des Staates gegen ebendiesen Protest war noch heftiger.

 Eine offene Debatte gab es nie

 Wenn ein Gesetz an einem einzigen Tag durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht wird und dann noch schnell vom Bundespräsidenten bestätigt wird, wird dem Bürger zudem schnell klar: Eine offene Debatte gab es nie. Dieser Angriff auf unsere Grundrechte war geplant und nicht abwendbar. Ein so kontroverseres und gefährliches Gesetz wurde verabschiedet, ohne auf die Kritiker auch nur ein einziges Mal ernsthaft einzugehen.

So sichert man sich als Regierung vielleicht die Macht, vertieft die Spaltung der Gesellschaft aber immens. Den kritischen Bürgern bleibt jetzt nur noch die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf das Gesetz noch sehr bald ein Wörtchen mitreden könnte. Wünschenswert wäre dies für unsere Demokratie und für die Freiheit der Bürger allemal.

  Niklas Lotz, geboren 1999, ist ein Jungunternehmer, Autor und Betreiber des reichweitenstarken Blogs Neverforgetniki. Er vertritt als konservativ-liberal eingestellter junger Mensch Gegenpositionen zum gesellschaftlichen Mainstream. Thematisch setzt er sich vor allem mit deutschen Medien, Migration, der Klima-Bewegung und dem Thema Meinungsfreiheit auseinander.

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