Beate Bahner erklärt, warum der Shutdown zum Corona-Virus verfassungswidrig ist und warum dies der größte Rechtsskandal ist, den die Bundesrepublik Deutschland je erlebt hat.
Kanzlei Beate Bahner Fachanwältin für Medizinrecht
Voßstr. 3 Mediatorin im Gesundheitswesen
69115 Heidelberg Fachbuchautorin im Springerverlag
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Heidelberg, den 7. 4. 2020
in meiner Pressemitteilung vom 3. April 2020 hatte ich angekündigt, den Shutdown rechtlich überprüfen zu lassen. Ich will Ihnen mit dieser rechtlichen Stellungnahme darlegen, weshalb die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer eklatant verfassungswidrig sind.
Die nachfolgende Begründung wird Sie – nach Ihrer Fassungslosigkeit und Schockstarre – umfassend in Ihrem Gefühl bestätigen, dass etwas sehr Fundamentales hier in unserem Land nicht mehr stimmt, und dass seit zwei Wochen etwas sehr Ungutes passiert. Lesen Sie die nachfolgenden Seiten, dies kostet Sie allerdings ein kleines Weilchen. Angesichts der zweiwöchigen Zwangspause haben die meisten von Ihnen aber heute vielleicht Zeit dafür.
Allen Menschen, die mir seit wenigen Tagen per Email ihre Erleichterung, ihre Hoffnung, ihre Zuversicht und vor allem ihre Unterstützung bei meinem Vorhaben zugesagt haben, möchte ich an dieser Stelle von ganzem Herzen danken! Ihre Schreiben tun mir sehr gut und sie bestätigen mich in meiner Entscheidung. Bitte sehen Sie es mir nach, wenn ich eventuell nicht dazu kommen werde, die tausenden von Mails zu beantworten. Dennoch bin ich zutiefst gerührt von Ihrem großen Wunsch nach Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Wir teilen dieselben Werte. Und wir alle wollen keinen Polizeistaat, wir wollen unser Land zurück!
Mit herzlichen Grüßen aus Heidelberg, Ihre Beate Bahner
Zur Person:
Beate Bahner war dreimal erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihren Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der Berufsfreiheit. Sie ist Autorin von fünf medizinrechtlichen Fachbüchern und zahlreichen Aufsätzen und Beiträgen. Ihr letztes Buch behandelt das Thema „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“.