Daten aus den USA
Ähnliche ernüchternde Ergebnisse traten auch beim Vergleich von 2.947 „Counties“, d. h. US-Landkreisen mit eigener Verwaltung, zu Tage. Manche Regierungsbezirke mit hoher Impfquote, z.B. McKinley (New Mexico) oder Chattahoochee (Georgia) – die Quoten liegen dort bei ca. 90 % – gelten dennoch als „Hoch-Ansteckungsgebiete“. Einige Regionen mit weniger als 20 % Geimpften werden hingegen als „Niedrig-Virenübertragungsgebiete“ gelistet, was jede nachweisbare positive Wirkung von Massenimpfungen auf das „COVID-19“-Geschehen ausschließt. So zeigen z. B. die Daten für US-Regionen mit bis zu 5 % Impfquote dieselbe „Corona-Fallzahl“ pro eine Million Bürger wie andere Gebiete, wo über 70 % aller Personen geimpft sind.
Die Harvard-Forscher ziehen Schlussfolgerungen, die sich prominente deutsche „Impf-Befürworter“ hinter die Ohren schreiben sollten: Die Massenimpfungen sind nachweislich wirkungslos bzw. tendenziell das Corona-Infektionsgeschehen fördernd. Es sei aber ausdrücklich hervorgehoben, dass schwere COVID-19-Krankheitsverläufe bei voll Geimpften vermutlich milder verlaufen.
Daher warnen die US-Wissenschaftler vor einer Stigmatisierung kritischer Bürger, die sich aus verschiedenen Gründen nicht gegen die neuartigen „Wuhan-Viren“ mit all ihren evolvierten Varianten impfen lassen wollen. Jede erwachsene, mündige Person hat selbstverständlich das Recht, sich für oder gegen eine Impfung zu entscheiden. Diese liberale Position (welche auch von mir vertreten wird) haben die Autoren der Harvard-Studie klar und deutlich zum Ausdruck gebracht.
Unsere eingangs zitierte ARD-Kommentatorin hat sich somit eindeutig auf „Fake News“ berufen; die soliden Analysen unabhängiger Harvard-Wissenschaftler sind ihr entweder unbekannt oder sie passen nicht in ihr „Corona-Weltbild“. Es ist offensichtlich, dass die ARD-Dame mit ihren groben Anschuldigungen eine Hass- bzw. Hetzrede gegenüber einem großen Teil des Volkes gehalten hat – den sogenannten „Impf-Verweigerern“. Wird sie mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen?
Die deutschen Staatsanwaltschaften sind politisch weisungsgebunden; daher werden regelmäßig auch wohlbegründete Anzeigen nicht weiter verfolgt, falls damit das derzeitige politisch korrekte „Narrativ“ infrage gestellt würde. Anzeigen werden somit in diesem Fall höchstwahrscheinlich folgenlos bleiben, d. h. im Papierkorb der Strafverfolgungsbehörden landen.
Fazit: Das quasi-religiöse Dogma „Impfen schützt vor der Ausbreitung von Corona“ wiegt hierzulande höher als wissenschaftlich fundierte Studien ausgewiesener Harvard-Wissenschaftler – und das gilt auch für andere politisch umkämpfte Sachthemen, wie zum Beispiel die Gender-Debatte oder die Ehe-für-alle-Frage (siehe „Strafsache Sexualbiologie“).