Das Parlament als Zaungast

Thüringens unaufhaltsamer Aufstieg zum Paradebeispiel für unsere bedrohte Demokratie

Seit dem 4. März ist der LINKE Bodo Ramelow Ministerpräsident von Thüringen und führt eine rot-rot-grüne Minderheitsregierung, der vier Stimmen für eine Mehrheit im Landtag fehlen. Dank einer Stabilitätsvereinbarung sitzt die CDU quasi mit am Regierungstisch. Diese Vereinbarung soll bis zum 25. April 2021, dem Tag der angekündigten Neuwahlen, für eine stabile Regierung in dem Bundesland sorgen. Bei der Wahl von Ramelow hatte sich die CDU in insgesamt drei Wahlgängen enthalten und so dem einzigen Ministerpräsidenten der LINKEN die zweite Amtszeit ermöglicht.

Die brisante Vorgeschichte: Anfang Februar war der FDP-Mann Thomas Kemmerich mit Stimmen der AfD und der CDU zum Ministerpräsidenten gewählt worden. Die demokratisch abgehaltene und damit legitime Wahl sorgte für eine große Empörung in den etablierten Parteien und den Medien des Mainstreams. Bundeskanzlerin Angela Merkel schaltete sich von einem Besuch in Afrika aus ein und erklärte die Wahl Kemmerichs nicht nur für „unverzeihlich“, Merkel sorgte auch dafür, dass diese Wahl rückgängig gemacht wurde. Ein Novum in der Bundesrepublik Deutschland. Und ein schlimmes Omen für die Demokratie.

Doch bei diesem Tabubruch und Akt gegen die Demokratie blieb es nicht. In der Corona-Hochphase regierte das Kabinett von Bodo Ramelow mit zahlreichen Verordnungen und ließ das Landesparlament fast komplett außen vor. Das sorgte unter den Parlamentariern für so viel Unmut, dass die FDP-Fraktion im Juni einen Gesetzentwurf einbrachte, der die Beteiligung des Landtags „an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen nach $32 des Infektionsschutzgesetzes“ stärken sollte.

Das Parlament hat nicht ein Mal darüber abstimmen können

Der Kernsatz dieses Antrags, der am Ende abgelehnt wurde, lautete so: „Angesichts der tiefgreifenden Eingriffe in grundrechtlich geschützte Bereiche und des nicht absehbaren Endes des Geschehens ist es nicht länger ausreichend, die Bekämpfung ausschließlich auf Regierungsverordnungen zu stützen. Die grundsätzlichen und wesentlichen Entscheidungen bedürfen einer parlamentarischen Legitimation, die durch diesen Gesetzentwurf bewirkt werden soll.“ Zur Lösung des Problems wurde in dem Gesetzentwurf vorgeschlagen, die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen einem parlamentarischen Zustimmungsvorbehalt zu unterwerfen. Im Klartext: Verordnungen der Regierungen würden so lange in Kraft bleiben, bis der Landtag seine Zustimmung erteilt oder verweigert hat .

In der 18. Sitzung der laufenden Wahlperiode am 19. Juni begründete der FDP-Abgeordnete Robert-Martin Montag den Entwurf mit dem Vorwurf: In den vergangenen drei Monaten haben wir die drastischsten Einschränkungen unserer Grundrechte in der Geschichte der Bundesrepublik erlebt und das Parlament hat leider nicht ein Mal darüber abstimmen können. Die Thüringer Landesregierung hat seit dem 24. März 2020 insgesamt zehn weitreichende Rechtsverordnungen zum Infektionsschutz erlassen. Sie hat dafür von $ 32 Infektionsschutzgesetz Gebrauch gemacht“. Montag beklagte, dass der Landtag auch in einer Pandemie „kein Statist“ sein dürfe und wies auf den vom Bundesverfassungsgericht etablierten Grundsatz hin, dass „grundrechtswesentliche Entscheidungen“ der Mitwirkung der Parlamente bedürfen. Und das war in Thüringen ganz klar nicht der Fall. Das Fazit des Abgeordneten Montag: „Infolgedessen war die durchgängige Kontrolle der exekutiven Staatsgewalt durch die gewählten Volksvertreter im Landtag und damit eine zentrale Säule des Demokratieprinzips faktisch ausgesetzt.“ Auch in Bayern gibt es übrigens die ersten Urteile von Verwaltungsgerichten, wonach eine Landesregierung mittelfristig und langfristig wirkende Maßnahmen nicht auf $ 32 des Infektionsschutzgesetzes stützen darf.

Kritik wird mit Populismus-Vorwurf gekontert

In der Debatte über den Gesetzentwurf der FDP gab es breite Übereinstimmung, dass das Landesparlament durch die Verordnung der Landesregierung faktisch ausgeschaltet wurde. Der CDU-Abgeordnete Stefan Schard kritisierte, dass das Parlament des Freistaates „in eine Zuschauerrolle gedrängt“ wurde und dass „wenigstens im Ansatz eine gewisse parlamentarische Kontrolle zu gewährleisten“ sei. Sein Fazit der Verordnungspolitik und deren Folgen für das Mitwirken des Landesparlaments: „Letztlich war man jedoch als Landtagsmitglied dazu verdammt, lediglich die Regelungen der Regierung zu erklären, ohne dass man einen auch nur geringen Einfluss darauf gehabt hat.“

Zu kurz gegriffen und wenig praktikabel

Von Seiten der in Thüringen mitregierenden SPD machte die Abgeordnete Diana Lehmann der FDP den Vorwurf, mit ihrem Gesetzentwurf populistisch zu handeln. „Sie springen mit diesem Gesetzentwurf auf eine öffentliche Debatte auf, die proklamiert, es hätte während dieser Pandemie eine Entrechtung gegeben und man dürfte nicht mehr alles sagen oder alles kontrollieren, was passiert.“ Lehmanns befremdliche Begründung dafür, dass die SPD den Gesetzentwurf der FDP schließlich ablehnte, lautete so:„Wir, das Parlament, schaffen als Parlamentarierinnen und Parlamentarier gesetzliche Grundlagen. Mit denen legen wir Grundsätze fest, auf der Basis kann die Landesregierung Verordnungen erlassen. Das soll die Landesregierung auch so machen.“ Ein für Beobachter ziemlich befremdlicher Verzicht auf die parlamentarische Kontrolle. Diesem Eindruck wollte die SPD-Politikerin denn auch gleich entgegenwirken, es gebe ja die Möglichkeit der parlamentarischen Kontrolle und es könne auch jeder Bürger gegen Verordnungen der Landesregierung vorgehen. Auch Madeleine Henfling von Bündnis 90/Die Grünen kritisierte den Gesetzentwurf der FDP, den sie als „zu kurz gegriffen und wenig praktikabel“ bezeichnete, weil – so die Begründung – mit der hohen Taktung der Ereignisse in einer Pandemie der Landtag nicht Schritt halten könne. Henflings Attacke in der genannten Debatte auf die FDP spricht Bände: „Auf der einen Seite fordern Sie immer Bürokratieabbau und dass alles schnell gehen muss, und wenn es dann aber genau um solche Sachen geht, da werfen Sie sozusagen die Bremse rein. “FDP-Mann Robert-Martin Montag sah sich in der Aussprache bemüßigt, die Grünen daran zu erinnern, dass sie als Opposition im Bayerischen Landtag mit Blick auf die Legitimation von Rechtsverordnungen der Staatsregierung selbst mehr Beteiligung eingefordert und auch die Einberufung eines eigenen Ausschusses gefordert hatten. Im Lichte dieser Sach- und Argumentationslage klingt der per Twitter erfolgte Einwurf von Grünen-Co-Chefin Annalena Baerbock, in Thüringen habe man kurz davor gestanden, „dass ein Nazi – dass jemand, der nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht – in einem unserer Bundesländer zum Ministerpräsidenten gewählt wird”, wie Heuchelei. Der Hieb wurde – obwohl nie genau präzisiert – offenbar in Richtung des FDP-Mannes Kemmerich geführt, aus dessen Fraktion in Thüringen jener Gesetzentwurf kam, der das Parlament stärken sollte, dann aber von den übrigen Parteien abgeschmettert wurde.

  Markus Gärtner studierte Politik und VWL in München als Stipendiat der Konrad Adenauer Stiftung. Ein Jahr lang arbeitete er für Dick Cheney im US-Kongress. Dann war er 30 Jahre lang Journalist, darunter Finanzreporter der ARD in Frankfurt und China-Korrespondent des Handelsblatts in Peking. Irgendwann während der Finanzkrise schluckte er die Rote Pille, stieg aus der Matrix aus und verließ den Medien-Stream. Seit Oktober 2018 ist er Chefredakteur von PI Politik Spezial.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu Das Parlament als Zaungast

  1. Jochen Canz sagt:

    Buon giorno Herr Gärtner,

    ist etwas los – dann schaue ich “Gärtner” .. sachlich – treffend und immer wieder spannend.
    Sie und ich sehe ich vereint in unserer Sehnsucht nach Demokratie und Gewaltenteilung, wie sie das GG vorsieht!
    Und ich erkenne, dass Ihre Bedenken in gleichen Bahnen verlaufen, wie meine.

    Heute Morgen: Lockdown/Wegsperren 2.0

    Nun ja – bei dieser Machtkonstellation war es zu erwarten. Und – wir erwarten jetzt mit einiger Berechtigung zeitnah weitere heftige Handkantenschläge aus dem Kanzleramt.

    Vorhin bei der Reflexion unserer Lage kam mir ein seltsamer, aber wie ich finde, auch ein entlarvender Gedanke:

    “Was würde geschehen, wenn Angela Merkel irgendwo in Deutschland allein auf einem grossen Marktplatz stände?”

    Würden die Menschen sie ignorieren? Oder jubelnd auf den Schultern herumtragen? Oder was würden die Menschen mit ihr machen?

    Gut – ist natürlich nur rein hypothetisch .. sie “badet” nun mal nicht in Menschenmengen .. obwohl .. warum eigentlich nicht?

    Ich wünsche Ihnen weiterhin die Schärfe der gefährlichsten Waffe und eine Zunge, die sie führt!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert