Corona-Impfschäden

“Wir bekommen nullkommanull Unterstützung“: Kardiologe fordert systematische Aufarbeitung der Corona-Impfschäden.

Von Daniel Weinmann

Das juristische Nachspiel des politisch verfügten Impfwahns beginnt. Anwälten zufolge sind hierzulande mindestens 185 Zivilklagen wegen Schäden durch Coronaimpfungen anhängig. Im Visier stehen alle vier großen Vakzin-Hersteller. Der erste Prozess soll am 28. April vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt werden, wo eine Frau gegen Biontech klagt. Sie leidet seit der Impfung nicht zuletzt an einem Herzschaden. Der Mainzer Impfstoff-Riese versucht sich aus der Affäre zu ziehen, indem er betont, „dass bisher in keinem der von Biontech geprüften Fälle ein kausaler Zusammenhang zwischen den dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Impfung mit Comirnaty nachgewiesen werden konnte“.

Besonders würdelos: Biontech, Moderna & Co. haben mit den Coronaimpfungen Milliarden verdient und steuerfinanzierte Subventionen des Bundes bekommen. Als wäre dies nicht genug, drücken sie sich nun vor der Verantwortung, Impfopfer zu entschädigen – und versuchen, auch dies auf die Steuerzahler abzuwälzen.

Für den Marburger Kardiologen Bernhard Schieffer, der Patienten behandelt, die nach Covid-Impfungen an Langzeitsymptomen leiden, liegen die Erfolgsaussichten für Post-Vac-Geschädigte im Ermessen der Gerichte. „Sie müssen juristisch prüfen, ob in den jeweiligen Fällen Impfschäden vorliegen“, sagte der Mediziner dem „Spiegel“. Er fragt sich, „wie sie das prüfen wollen, denn es gibt gar keine wissenschaftliche Grundlage“.

Schieffer sieht täglich Patienten, die nachweislich an Langzeitsymptomen der Impfung leiden. „Es gibt sie also definitiv“, so der Direktor der Klinik für Kardiologie, Angiologie und internistische Intensivmedizin am Universitätsklinikum Gießen und Marburg. Wie viele es sind, kann er allerdings nicht sagen.

Schieffer ist einer der wenigen Mediziner in Deutschland, die sich ausdrücklich mit dem Post-Vac-Syndrom beschäftigen. Auf seiner Warteliste stehen rund 7000 Patienten. Seine Antwort auf die Frage, warum seine Klinik neben der Berliner Charité ziemlich die einzige offizielle Anlaufstelle in ganz Deutschland für Menschen mit Verdacht auf Post-Vac ist, ist bezeichnend für den Stellenwert dieses Themas in diesem Land: „Die Probleme werden totgeschwiegen und auch wir bekommen nullkommanull Unterstützung.“

Seiner Ansicht nach gibt es deshalb so wenige Ambulanzen für Impfgeschädigte, „weil es politisch weder gewollt ist noch gefördert wird“. Hinzu komme, dass viele mit Post-Vac nichts zu tun haben wollten. „Gleichzeitig weiß man momentan auch noch zu wenig. Es gibt ja noch nicht einmal umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen zur Häufigkeit von Post-Vac“, moniert Schieffer.

Weder für die Grundlagenforschung noch für die Identifizierung der Patientengruppen, die als besonders vulnerabel gelten, gebe es Strukturen oder Gelder. Es sei nirgendwo einheitlich definiert, was unter Post-Vac falle und was nicht. „Es bedarf einer systematischen Aufarbeitung“, fordert der Kardiologe.

Sein Vertrauen in den Bundesgesundheitsminister ist gering. „Ich bin gespannt, ob das wirklich passiert“, sagt Schieffer mit Blick auf die von Karl Lauterbach angekündigten Hilfen für Betroffene. „Und ich frage mich, woher diese Hilfen auf einmal kommen sollen. Das Gesundheitsministerium begibt sich da in eine ganz schwierige Gemengelage, schließlich ist bereits seit mehr als einem Jahr bekannt, dass es Impfnebenwirkungen gibt, die in der Symptomatik Long Covid ähneln. Gleichzeitig hat sich niemand darum gekümmert, dass diese Fälle anständig dokumentiert werden. Warum will der Minister ausgerechnet jetzt handeln?“

Natürlich – sonst wäre dieses Interview nicht im „Spiegel“ erschienen – betont der Mediziner, dass der Großteil der Menschen, die nach Marburg kommen, unter Langzeitfolgen von Covid-19 leidet: „Es sind im Vergleich nur sehr wenige, die von Post-Vac betroffen sind.“

Der Düsseldorfer Anwalt Tobias Ulbrich rechnet derweil mit einer „Sachverständigenschlacht“ – falls die Gerichte nicht schon zu Beginn ein „Abschreckungsurteil“ fällen. Sollte Biontech tatsächlich Schmerzensgeld zahlen müssen, würde höchstwahrscheinlich der Staat die Kosten letztlich übernehmen, glaubt der Jurist. Die Verträge zwischen der EU und den Impfstoffherstellern sehen das so vor.

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