Ein Gastbeitrag von Frank W. Haubold
Immer häufiger reibt man sich angesichts der politischen Debatte verwundert die Augen und fragt sich, wie lange sich der steuer- und abgabenzahlende Bürger die Benachteiligung und Verhöhnung noch gefallen lassen will.
Ein treffliches Beispiel ist die geplante Einführung des Bürgergelds, eines Konstrukts, das es Arbeitsunwilligen durchaus erlaubt, bis ans Ende ihres irdischen Daseins auf Kosten der verbliebenen Steuer- und Abgabenzahler zu leben.
Auf die begründeten Einwände von Kritikern, der Einkommensabstand zwischen versicherungspflichtigen Arbeitnehmern und reinen Leistungsempfängern sei kaum noch gegeben (bis hin zur Schlechterstellung der Niedriglohnempfänger), reagieren Politik und Medien mit dem Argument, die betroffenen Beschäftigten könnten ja bei Bedarf ebenfalls staatliche (oder vielmehr abgabenfinanzierte) Sozialleistungen beantragen, dann bekämen sie doch als Empfänger des Bürgergelds mehr Geld .
Im Klartext: Ein Bürger, der Tag für Tag fleißig arbeitet, Steuern und Abgaben zahlt, möglicherweise sogar noch zum Arbeitsplatz pendeln muss, soll um staatliche Almosen bitten, seine gesamten Lebensverhältnisse offenlegen und sich langwierigen bürokratischen Verfahren unterziehen, damit er am Ende nicht weniger Einkommen bezieht als ein Bürgergeldempfänger? Es ist ja keineswegs so, dass man als Arbeitnehmer Wohngeld oder Kinderzuschläge so selbstverständlich wie den Monatslohn erhält, sondern man muss zum Beispiel beim Wohngeld ein achtseitiges Formular ausfüllen und eine ganze Reihe von Belegen beifügen. Welcher Mensch mit Selbstachtung unterzieht sich dieser demütigenden Prozedur und gibt damit zu Protokoll, er könne mit seiner Arbeit seine Familie nicht ernähren? Diese Zumutung als Rechtfertigung für das krasse Missverhältnis zwischen Arbeitslohn und staatlicher Alimentierung auf Kosten der Steuer- und Abgabenzahler auszugeben, empfinde wohl nicht nur ich als Verhöhnung.
Außerdem fällt bei der aktuellen Debatte eine benachteiligte Personengruppe völlig unter den Tisch, nämlich die der Handwerker, Gastwirte und sonstigen Gewerbetreibenden, deren Einkommen angesichts der inflations- und energiepreisbedingten Kostensteigerungen häufig genug deutlich unter dem Mindestlohnniveau liegt. Die Anzahl der Insolvenzen und Geschäftsaufgaben steigt derzeit massiv an, auch als Folge einer Politik, die gerade Familienbetriebe massiv belastet.
Nun ist ein funktionsfähiger Sozialstaat durchaus eine Errungenschaft, wenn es darum geht, den Lebensunterhalt von Menschen zu sichern, die wegen gesundheitlicher oder anderer Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, einer ihren Lebensunterhalt sichernden Tätigkeit nachzugehen. Deshalb ist eine Debatte über die Höhe der Regelsätze der Grundsicherung auch wenig sinntragend, zumal die drastisch gestiegenen Lebensmittelpreise zweifellos eine Anpassung erfordern. Das Systemversagen liegt ja weniger darin, tatsächlich Bedürftige würden zu viel Geld erhalten, sondern in den fehlenden Sanktionsmechanismen, die gesunde und leistungsfähige Menschen zwingen würden, einer geregelten Arbeit nachzugehen oder zumindest die Voraussetzungen dafür durch Weiterbildung, Sprachkurse etc. zu schaffen.
Wer in der Bundesrepublik Deutschland nicht arbeiten will, muss sich so keinerlei Sorgen um seinen Lebensunterhalt machen, denn eine signifikante Leistungsverweigerung seitens der Behörden ist praktisch unmöglich.
So etwas spricht sich natürlich herum, nicht nur im eigenen Land, wo inzwischen ganze Familienverbände generationenübergreifend Grundsicherung beziehen, sondern auch im Ausland, wo die Bundesrepublik als eine Art Schlaraffenland gilt, in dem Milch und Honig auch ohne eigene Arbeit fließen. Es ist ja kein Zufall: allein 2021 stelltenknapp dreißig Prozent aller in die EU eingereisten Asylbewerber ihre Anträge in Deutschland, das noch nicht einmal eine Außengrenze besitzt. In den Jahren unmittelbar nach der von Kanzlerin Merkel verfügten Grenzöffnung für jedermann lag dieser Prozentsatz sogar noch deutlich höher. Folgerichtig stieg der Migrantenanteil der ALG II (Hartz IV)-Bezugsberechtigten inzwischen von 25 Prozent (2016) auf 45 Prozent (2022). Noch nicht berücksichtigt ist hierbei der Anteil von Bezugsberechtigten mit Migrationshintergrund, da diese Zahlen nicht erfasst und publiziert werden.
Nun geht es in diesem Beitrag jedoch nicht darum, einheimische und zugewanderte Leistungsempfänger gegeneinander auszuspielen. Die Zuwanderer nehmen nur Leistungen wahr, die ihnen von Politik und Behörden auf dem Silbertablett serviert werden. Warum sollte man also die komplizierte deutsche Sprache erlernen, gar noch eine Ausbildung machen und sich später zehn Stunden am Tag (mit Arbeitsweg) in schlecht bezahlten Aushilfsjobs krummschuften, wenn man auch ohne Arbeit besser leben kann als zuhause? Das Straßenbild in inzwischen den meisten Städten hierzulande belegt, letztgenannte Variante wird nur zu gern wahrgenommen.
Das zentrale Problem ist jedoch nicht, dass Menschen ein vorhandenes Angebot annehmen, sondern, es verschiebt sich das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben der Sozialsysteme mehr und mehr zugunsten der Ausgaben. Der nach 2015 drastisch angestiegene Exodus von Leistungsträgern trägt zusätzlich zu dieser Entwicklung bei. Allein 2021 verließen 250.000 Deutsche das Land.
Man muss kein Prophet oder Mathematiker sein, um zu erkennen, wohin diese Entwicklung führt. Wenn mit dem Renteneintritt der „Babyboomer“ weniger Abgabenzahler immer höhere Sozialleistungen alimentieren müssen, gerät der Sozialstaat an seine Grenzen. Kommen noch äußere Einflussfaktoren verschärfend dazu wie gegenwärtig, sind soziale Unruhen vorprogrammiert. Durch Mehrschulden und Gelddrucken entsteht keine höhere Warendecke, erst recht nicht, wenn man es sich neben Russland auch noch mit der Weltwerkbank China verscherzt, die ohnehin bereitsteht, die Konkursmasse des einstigen Exportweltmeisters zu übernehmen.
Es geht auch anders, das beweist zum Beispiel Ungarn mit seinem System der „öffentlichen Beschäftigung“. Anders als in Deutschland, wo aktuell 3,7 Millionen Personen ALG II (Hartz IV) beziehen, hat man dort ein Interesse daran, gesunde und arbeitsfähige Menschen auch dann einer Arbeit zuzuführen, wenn auf dem ersten Arbeitsmarkt aktuell keine Nachfrage besteht. Deswegen wurde das System „öffentliche Beschäftigung“ stark ausgebaut und die Frist für Bezug von Arbeitslosengeld auf 90 Tage abgesenkt. Wird danach das Angebot der „öffentlichen Beschäftigung“ nicht angenommen, kann bei der zuständigen Kommune Sozialhilfe beantragt werden, die aber nur 23.000 Forint (60 Euro) beträgt (bei gesundheitlichen Einschränkungen 47.000 Forint). Auch so etwas spricht sich nicht nur im Inland herum: 2021 gab es in Ungarn ganze 40 Asyl-Erstanträge …
Doch in den woken Elfenbeintürmen der hiesigen Politik verdrängt man bewusst, welch dramatische Folgen ein Kollaps der Sozialsysteme nach sich ziehen würde, und verteilt lieber schuldenfinanzierte Almosen wie die Gasabschlagszahlung für Dezember, um die murrende Wählerschaft bei Laune zu halten. Die eigentlichen Probleme (Massenzuwanderung in die Sozialsysteme, Alimentierung von Arbeitsunwilligen, hohe Abgabenlast) werden nicht benannt. Wenn das Narrenschiff dann endgültig in Brand gerät und sinkt, ist man ja nicht mehr im Amt und hat sein Schäflein ins Trockene gebracht …