Aushebelung des Parlaments

Als ich 1990 Mitglied des Deutschen Bundestags wurde, hab ich noch echte Parlamentarier kennengelernt, die bewandert waren in der Geschichte des Parlamentarismus. Vor allem wussten sie, dass die Parlamente geschaffen wurden, um die Regierung (ursprünglich die Königsmacht) zu kontrollieren. Eine funktionierende Demokratie beruht auf Checks and Balances, also die Kontrolle der Macht, um deren Missbrauch zu verhindern.

Heute scheint dieses Wissen kaum noch vorhanden zu sein. Auch die freie Presse kommt ihrer Funktion, der Regierung auf die Finger zu schauen, kaum noch nach. Wie weit fortgeschritten diese Entwicklung schon ist, wurde der Öffentlichkeit in Thüringen vorgeführt.

Die größte Thüringer Zeitung, die TA (Thüringer Allgemeine), früher übrigens „Das Volk“, Organ der Bezirksleitung der SED, erschien auf der Titelseite mit der Schlagzeile: „Genderantrag ohne Wirkung“. Unterzeile: „Verfassungsgerichtshof urteilte schon 2011: Regierung ist nicht an Willensäußerung gebunden“. Hintergrund ist ein Antrag der CDU, dass in offiziellen Dokumenten von Landtag, Regierung und nachfolgenden Behörden nicht gegendert werden darf, der eine Mehrheit im Landtag fand. Seine Notwendigkeit ist der Tatsache geschuldet, dass eine kleine radikale Minderheit von Sprachpantschern und ihren willigen Helfern bereits erfolgreich gelungen ist, das verfassungsmäßige Neutralitätsgebot für den Staat und seine Institutionen auszuhebeln. Es wird in offiziellen Dokumenten bis zur Unleserlichkeit gegendert.

Nach einer kurzen Schockstarre begann die überraschte Linke aus allen Rohren gegen die Thüringer CDU und ihren Antrag zu schießen. Sogar die Faschismus-Keule wurde wieder geschwenkt. Zur noch größeren Überraschung blieb die CDU Thüringen standfest und auch der CDU-Vorsitzende Merz machte trotz mehrfacher Aufforderung keine Anstalten, den Antrag rückgängig zu machen.

Nun scheint ein Ausweg für die Gender-Radikalen gefunden. Der Antrag sei wirkungslos. Das Parlament hätte der Regierung keine Weisungen zu erteilen.

Dass dies die Aushebelung des Parlaments bedeutet, scheint den Befürwortern nicht bewusst, oder egal zu sein. Dabei sollte es nach der DDR-Volkskammer nie wieder ein Parlament geben, das lediglich die Regierungsvorhaben abnickt.

Interessant dabei ist die Art der Berichterstattung. Obwohl die TA sich in ihrem Untertitel auf ein Verfassungsgerichtsurteil beruft, findet sich kein Hinweis darauf, welchen Gegenstand es behandelte und wo man es nachlesen kann.

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