Aktivismus statt Journalismus

WDR-Sender tritt geltendes Recht mit Füßen: Aktivismus statt Journalismus.

(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen.
(…)
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.
§ 11 Rundfunkstaatsvertrag – über die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Dieser Auszug aus dem gültigen Recht in unserem Land muss diesem Text vorangestellt sein, damit das Ausmaß des Rechtsbruchs deutlich wird. Und es muss noch vorangestellt werden, dass nur diese Voraussetzungen – die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit – eine Grundlage für eine Zwangsfinanzierung liefern, wie wir sie haben.

Hand aufs Herz: Wer von Ihnen hat den Eindruck, dass unsere Anstalten, die laut Spöttern zu Pensionskassen und Apparatschik-Versorgungsinstitutionen mit angeschlossenem Sendebetrieb verkümmert sind, wirklich Meinungsvielfalt und Unparteilichkeit bieten? Laut einer Umfrage sind über 90 Prozent der Volontäre, also der Auszubildenden, etwa beim WDR rot-rot-grün eingestellt. In anderen Bereichen, wo solche Umfragezahlen nicht vorliegen, scheint das kaum anders zu sein, wenn man das Programm betrachtet.

Und so ist es leider kein Wunder, sondern eher die Regel, was nun gerade auf Twitter wieder ins Visier derjenigen geriet, die es mit dem Anspruch des Rundfunkstaatsvertrages noch ernst nehmen. Auf Twitter gibt sich „1 Live“, ein Hörfunksender des Westdeutschen Rundfunks mit Sitz in Köln, nicht einmal mehr den Anschein der Unparteilichkeit – also dessen, wozu der Sender per Gesetz verpflichtet ist:

Der Sender stellt also ganz offen seine Parteilichkeit zur Schau. Offenbar ist die Verwahrlosung in den Anstalten schon so weit gediehen, dass Gesetzesbrüche gar nicht mehr als solche erkannt werden, und man nicht einmal mehr den Anschein zu erwecken versucht, unparteiisch zu sein. In ihrer jetzigen Verfassung sind die öffentlich-rechtlichen Sender – bis auf wenige Ausnahmen – eine Pervertierung der an sich guten Grundidee eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und sie sind Gesetzesbrecher. Nur scheint das in der Politik und in den großen Medien kaum jemanden zu interessieren.

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