Ein Gastbeitrag von Frank W. Haubold
Sollten in 30 oder 50 Jahren Historiker die Amtszeit von Bundeskanzlerin Merkel analysieren und beurteilen, dürften vier Jahreszahlen im Mittelpunkt stehen: 2011 als Beginn des überhasteten und milliardenteuren Atomausstiegs, 2015 als Jahr der Aufgabe der Kontrolle über die Landesgrenzen, 2019 als Beginn der endgültigen Zerstörung der energetischen und industriellen Basis des Landes unter der Fahne der „Klimarettung“ und 2021 als Jahr der Demontage bürgerlicher Grundrechte unter dem Deckmantel der Pandemiebekämpfung.
Vornehmlich aus wahltaktischen Gründen entschied Bundeskanzlerin Merkel 2011 im Gefolge eines durch einen Tsunami ausgelösten AKW-Unfalls im fernen Japan unvermittelt, den mühsam ausgehandelten Atomkompromiss aufzukündigen und die friedliche Nutzung der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland damit zu beenden. Dass die Tsunami- und Erdbebengefahr hierzulande eher überschaubar ist und die meisten Länder gar nicht daran denken, den Ausbau der Kernenergie zu stoppen, spielte dabei ebenso wie wirtschaftliche Überlegungen keine Rolle. Schließlich gab es ja den Verbraucher, den man per EEG zur Zahlung der Zeche verpflichten konnte.
Die Kosten für diese überhastete und rechtlich fragwürdige Entscheidung gehen in die Multimilliarden, werden aber vorsichtshalber nicht öffentlich kommuniziert. Wenn man jedoch weiß, dass die Kosten für den Rückbau des vergleichsweise kleinen AKW Greifswald bei 6,5 Milliarden Euro liegen, erkennt man die Dimension. Erst im Juni 2021 erhielten die Energiekonzerne 2,43 Milliarden Euro als Entschädigungszahlung für den vorzeitigen Atomausstieg vertraglich zugesichert.
Fortsetzung folgt morgen.