Biontech-Knebelvertrag

Ende mit Schrecken – Ausstieg aus Biontech-Knebelvertrag wird teuer: Dreistellige Millionensumme.

Von reitschuster.de

Die Wirklichkeit besticht zuweilen mit einem feinen Sinn für Ironie. Biontech, der wohl größte Gewinner der Corona-Krise, residiert in Mainz in einer Straße mit dem nur allzu gut passenden Namen „An der Goldgrube“. Zu einer eben solchen wurde die „Pandemie“ für das Unternehmen, das schwarze Zahlen in Bilanzen zuvor nur aus Erzählungen kannte.

Im Zuge des allgemeinen Aktionismus kam Biontech zunächst in den Genuss einer millionenschweren Förderung durch Steuergelder. Den ganz großen Jackpot landeten die Mainzer dann aber mit den Lieferverträgen über Impfstoffe mit der EU, deren Bedingungen von Biontech und seinem US-Partner Pfizer praktisch nach Belieben diktiert werden konnten.

Im Mai 2021 verpflichtete sich die EU schließlich zur Abnahme von 900 Millionen Dosen des „Impfstoffs“ BNT162 bis Ende 2023 und sicherte sich eine Option auf weitere 900 Millionen Dosen für die Zeit danach. Auch wenn diese Option von Brüssel nicht gezogen wurde, übersteigt das Angebot – sprich die gelieferte oder die noch zu liefernde Menge – die Nachfrage schon jetzt bei weitem.

‚Stornogebühr‘ in Höhe von rund 550 Millionen Euro:

Die Steuerzahler in den EU-Mitgliedsstaaten – allen voran in Deutschland – wird dieser auf höchster Ebene in Brüssel angezettelte Kaufrausch teuer zu stehen kommen. Wie die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf einen nicht näher bezeichneten „Insider“ berichtet, haben sich Biontech und Pfizer von der EU ein Zugeständnis in Bezug auf die Abnahmeverpflichtung ihrer „Impfstoffe“ abringen, oder besser gesagt abkaufen lassen.

Demnach sei bisher „mindestens die Hälfte“ der ersten 900 Millionen Dosen noch nicht ausgeliefert worden. Ein nicht geringer Teil der bereits gelieferten Menge musste schon entsorgt werden, weil das Verfallsdatum abgelaufen war. Laut Vertrag müssten bis Jahresende also noch mindestens 450 Millionen Dosen abgenommen werden.

Doch Biontech und Pfizer zeigen sich überaus großzügig und erklärten sich „nach monatelangen Verhandlungen“ dazu bereit, die noch ausstehende Menge um ein Drittel, also 150 Millionen Dosen, zu reduzieren. Außerdem muss die EU die noch ausstehenden 300 Millionen Dosen nicht bis Ende 2023 abnehmen, sondern bekommt dafür jetzt Zeit bis zum Jahr 2026. Die Vertragsparteien verwiesen auf noch laufende „vertrauliche Gespräche“, wollen über deren Ergebnisse aber inkürze berichten.

Was bedeutet das für Deutschland?

Biontech ist aber nach wie vor keine Wohlfahrtsorganisation, weshalb sich das Unternehmen diese Zugeständnisse von der EU offenbar üppig vergolden lässt. Den Informationen zufolge muss Deutschland „nur noch“ 50 Prozent der ursprünglich vereinbarten Menge im Wert von insgesamt 2,1 Milliarden Euro abnehmen – soll dafür aber immer noch rund 1,6 Milliarden Euro bezahlen.

Auch wenn der Begriff „Stornogebühr“ sowohl von der EU als auch von Biontech und Pfizer vermieden wird, so liegt diese allein für Deutschland bei rund 550 Millionen Euro. Nach Adam Riese wäre bei einer Halbierung der Liefermenge eigentlich mit Kosten in Höhe von „nur“ noch 1,05 Milliarden Euro zu rechnen. Auf alle EU-Mitgliedsstaaten gerechnet, ergibt sich unter dem Strich sogar eine „Stornogebühr“ in Höhe von sagenhaften 2,2 Milliarden Euro.

Der Haushaltsausschuss des Bundestags versucht offenbar, sich die Zahlen noch etwas schöner zu rechnen. Durch die Streckung des Zeitraums und die Reduzierung der Abnahmeverpflichtung könnten darüber hinaus Entsorgungskosten eingespart werden, „die sonst vermutlich angefallen wären, wenn Dosen nicht verimpft werden können und verfallen müssten“, wie das ARD-Hauptstadtstudio unter Verweis auf entsprechende Unterlagen schreibt.

Biontech sieht offenbar keine Bringschuld.

Zur Erinnerung: Biontech erzielte in den beiden zurückliegenden Jahren jeweils Gewinne im Bereich von rund 10 Milliarden Euro. Diese Entwicklung von einem jahrelang rote Zahlen schreibenden Unternehmen hin zum wohl größten Gewinner der „Pandemie“ wurde nicht zuletzt durch deutsche Steuergelder ermöglicht.

Am 15. September 2020 gab Biontech „die Förderzusage von bis zu 375 Millionen Euro im Rahmen des Sonderprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Beschleunigung der Entwicklung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2“ bekannt.

Die Entwicklung des sogenannten „Impfstoffs“ BNT162 war dabei nur einer von drei Teilen dieses „Sonderprogramms“. Weiter heißt es in der Mitteilung: „Das Programm umfasst bis zu 750 Millionen Euro. Das BNT162-Impfstoffprogramm ist eines von drei Programmen, das durch das BMBF gefördert wird.“

Biontech versprach damals, „die Fördergelder für die Finanzierung ihrer Aufwendungen für das COVID-19-Impfstoffprogramm BNT162 innerhalb des Förderprojektes (zu) verwenden, um die klinische Evaluierung und potenzielle Zulassung so schnell wie möglich voranzutreiben.“

Fast schon zynisch klingt der damalige Kommentar von Biontech-Gründer Ugur Sahin: „Wir sind dankbar für die erhebliche Förderung durch das BMBF, die uns dabei hilft, so schnell wie möglich nach der Zulassung einen sicheren und wirksamen Impfstoff bereitzustellen. Die Förderung ist ein wichtiger Beitrag, um die Entwicklung und den Ausbau unserer Produktionskapazitäten für einen COVID-19-Impfstoff in Deutschland zu beschleunigen. Sie unterstreicht die enorme Bedeutung unseres Auftrags, effizient eine dauerhafte Lösung zur Bekämpfung der Pandemie zu finden.“

Von dieser Dankbarkeit ist zweieinhalb Jahre später aber offenbar nur noch wenig bis überhaupt nichts mehr übriggeblieben. Der Grund liegt auf der Hand: Die „Pandemie“ hat Sahin vom einstigen Bittsteller zum Milliardär gemacht – und schon Konrad Adenauer wusste: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?“

Deshalb ist es bestenfalls als naiv zu bezeichnen, wenn Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) – so wie zuletzt geäußert – glaubt, dass sich die Hersteller der „Impfstoffe“ freiwillig an der Entschädigung der Impfopfer in Deutschland und anderswo beteiligen werden.

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Arbeitsunlust

„Für echte Arbeit sind junge Menschen nicht zu gebrauchen“„Bloß nicht kaputtarbeiten!“

Von Boris Reitschuster

Es sind schwere Vorwürfe, die Susanne Nickel, Rechtsanwältin und Arbeits-Expertin, im „Handelsblatt“ erhebt: Die „Wohlstandskinder“ der „Generation Z“, also der 14- bis 28-Jährigen, fühlten sich „zu Höherem geboren“. „Unter der Weltrettung machen sie es nicht“, so Nickel mit Blick auf die Klima-Extremisten. Sie geht noch weiter: Der nach 1995 geborenen „Generation Z“ sei es wichtig, „unter dem Lebensmotto ‚Malle für alle‘“ zu arbeiten. Und auch das „nur dann, wann es beliebt“.

Die Jungen würden Arbeitsverträge unterschreiben, „ohne jemals am Arbeitsplatz zu erscheinen“, so Nickel. Zudem würden sie dazu neigen, „bei der ersten Herausforderung“ hinzuwerfen. Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber sei eine Seltenheit; die jungen Menschen seien nicht an Langfristigkeit interessiert und obendrein undankbar. Die „Generation Z“ sei „meist fordernd, dünnhäutig und häufig auf dem Sprung“.

Das vernichtende Fazit der Arbeits-Expertin: „Für echte Arbeit sind junge Menschen nicht zu gebrauchen“.

Dazu passend ist ein Video, das Nora Schiemann, Redakteurin des regierungsnahen Portals „T-Online“, auf der Seite ihres Arbeitgebers veröffentlicht hat – und das sehr erhellende Einblicke in die Gedankenwelt der „Generation Z“ insbesondere im Journalismus bietet. Das Video sorgte für Aufregung im Internet – deswegen gebe ich hier die wesentlichen Passagen wieder:

„Die Generation Feierabend will immer pünktlich zur Yogastunde und sich bloß nicht überarbeiten. So schreiben und denken viele. Die Kritik richtet sich an Menschen wie mich. Ich bin 27 Jahre alt und Berufseinsteigerin. Und ich kann nur sagen: ‚Ja, es stimmt! Wir haben ein anderes Verständnis von Arbeit und das ist auch dringend nötig‘. Die Arbeitswelt von heute hat sich radikal gewandelt. Wir müssen ganz anders arbeiten.

Die Digitalisierung verändert alles. Das ist positiv, aber auch extrem fordernd. Beispiel ist der Journalismus: Vor 20 Jahren wurde vor allem mit dem Telefon oder im Archiv recherchiert. Heute ist das ganz anders. Durch das Internet erreicht uns täglich eine große Flut an Informationen.

Redaktionsschluss? Gibt es im digitalen Journalismus nicht mehr. Und – das Tempo ist enorm gestiegen. In den meisten anderen Berufen ist es ähnlich. Wir müssen immer effizienter werden und wir haben das Gefühl, ständig erreichbar sein zu müssen. Ich mein‘, die Chefin oder der Chef ist es ja auch.

Gleichzeitig gilt für uns das Wohlstandsversprechen nicht mehr.

Wohneigentum? Eigentlich kaum bezahlbar, es sei denn, die Eltern sind reich.

Eine Familie gründen? Wir kommen ja schon so kaum über die Runden, wie soll man’s dann noch mit Kindern schaffen.
Eine solide Rente? Ökonomen und Politiker prophezeien schon jetzt, dass wir mindestens bis 70 arbeiten müssen.

Für solche Aussichten wollen WIR uns nicht kaputtarbeiten.“

Den Wunsch nach weniger Arbeiten und mehr Freizeit halte ich für legitim und nachvollziehbar. Auf der Sollseite. Aber man muss dann eben auch auf der Habenseite die Ansprüche massiv herunterschrauben. Genau daran scheint es mir aber zu fehlen.

Der Kontrast zwischen Vertretern der „Generation Z“ wie Nora Schiemann und der Generation meiner Eltern, die Deutschland wiederaufgebaut hat, könnte größer kaum sein. Auch meine Eltern wussten damals nicht, welche Aussichten auf sie warten. Aber sie haben einfach angepackt. Hätten sie damals die gleiche Einstellung gehabt wie Nora Schiemann & Co. – Deutschland würde heute wohl eher an Obervolta erinnern.

Und was nicht ist, kann – leider – noch werden.

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Einschüchterung

Darf man Bundestagsabgeordnete Verfassungsfeinde nennen? Wie Regierungskritiker eingeschüchtert werden.

Ein Gastbeitrag von Boris Blaha

Ein Bremer Gericht entschied nun: Man darf Bundestagsabgeordnete als Verfassungsfeinde bezeichnen. Ich persönlich füge hinzu: Man darf nicht nur, man sollte. Doch der Reihe nach. Am 18.11.2020 fand im Bundestag die namentliche Abstimmung zum Dritten „Pandemie-Ermächtigungsgesetz“ statt. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits ausreichend Informationen frei verfügbar, um sich selbständig eine sachlich fundierte, eigene Meinung zu bilden. Mehrfach hintereinander eine „Epidemische Lage nationaler Tragweite“ zu beschließen, die nur in der massenmedial erzeugten Fantasie existierte, in der Welt der Tatsachen aber nicht aufzufinden war, wird in die Annalen der an Ruhmestaten so reichen deutschen Parlamentsgeschichte eingehen.

Wozu sich ausgerechnet ein Land wie Deutschland ein Parlament mit mehr als siebenhundert reichlich alimentierten Abgeordneten leistet, wenn die Mehrheit derselben zwischen Gerücht und Tatsache nicht zu unterscheiden weiß und sich seiner wichtigsten Aufgabe – der Kontrolle der Regierungsarbeit – verweigert, wird man Leuten, die sich um die Stabilität eines Gemeinwesens sorgen, schwer erklären können. Mit Parteien, die sich auf die Rolle einer Stellenvermittlungsagentur beschränken, ist kein Staat mehr zu machen. Inzwischen kursiert in informierten Kreisen der Witz: Was ist der Unterschied zwischen einer Verschwörungstheorie und einer Tatsachenwahrheit? Zwölf Monate.

Die vier Bremer Bundestagsabgeordneten, die ungeachtet der tatsächlichen Lage mit ihrer Abstimmung erneut den Ausnahmezustand verlängert und damit die massivsten Grundrechtseinschränkungen der Nachkriegszeit ermöglicht hatten, erhielten tags darauf ein zweiseitiges Schreiben an ihre Abgeordnetenadresse, in dem ich ihr verantwortungsloses Tun mit Verweis auf die deutsche Geschichte scharf kritisierte und sie wegen der Auswirkungen ihrer Abstimmung als Verfassungsfeinde bezeichnete, wohl wissend, dass in der deutschen staatshörigen Tradition die Feindzuschreibung als Volks-, Staats- oder Feind aller Wohlgesinnten mehr als Herrschaftssicherung denn als Machtkritik gebräuchlich ist (eines der vier gleichlautenden Schreiben ist hier exemplarisch verlinkt).

Die drei weiblichen Abgeordneten, allen voran die Vertreterin der Grünen, nutzten statt des politischen Meinungsaustauschs das Strafrecht, stellten Strafanzeige und -antrag wegen Beleidigung und meinten wohl, sich so der politischen Verantwortung entziehen zu können. Frau Kerstin Kappert-Gonther am 20.11.2020, Frau Elisabeth Motschmann (CDU) am 25.11.2020 und Frau Sarah Ryglewski (SPD) im November 2020, ein präzises Datum ist nicht angegeben.

Einen Tag nach meinem Schreiben meldeten sich Bremer Polizisten in Zivil vor meinem Haus und wollten von mir wissen, ob ich Briefe an Bremer Bundestagsabgeordnete geschrieben hätte. Meine mehrfache Nachfrage, ob denn etwas vorliege und sie mir eine Vorgangsnummer geben könnten, verneinten sie. Sie betonten, nur reden zu wollen, was ich, nachdem ja nichts vorlag, dankend ablehnte.

Da sie sich auf meinem Grundstück aufhielten, aber keinen Durchsuchungsbefehl vorweisen konnten, zogen sie unverrichteter Dinge wieder von dannen. Ich vergaß den Vorfall, bis mir anderthalb Jahre später am 04.08.2022 ein Strafbefehl in Höhe von 75 Tagessätzen a 30,00 € zugestellt wurde. Wer als unabhängiges Gericht diesen Strafbefehl erlassen hat, war entweder sehr in Eile, inkompetent oder hatte mehr die Parteipolitik als die Verfassung im Sinn, denn sonst hätte man sich daran erinnern können, „dass der Schutz der Meinungsfreiheit gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine Bedeutung findet. Teil dieser Freiheit ist, dass Bürger von ihnen als verantwortlich angesehene Amtsträger in anklagender und personalisierter Weise für deren Art und Weise der Machtausübung angreifen können, ohne befürchten zu müssen, dass die personenbezogenen Elemente solcher Äußerungen aus diesem Kontext herausgelöst werden und die Grundlage für einschneidende gerichtliche Sanktionen bilden.“ So steht es in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.05.2020. Es ist schon peinlich genug, in einem Land mit zwei totalitären Ordnungen in seiner Geschichte auf derlei Selbstverständlichkeiten überhaupt hinweisen zu müssen.

Erst über diesen Strafbefehl habe ich von den drei Strafanzeigen-/anträgen erfahren und umgehend die zur Wahrung rechtsstaatlicher Verhältnisse außerordentlich engagierte Anwältin Jessica Hamed eingeschaltet, die uns bereits in erster Instanz erfolgreich gegen den Bundesgesundheitsminister Lauterbach vertreten hatte, als dieser ohne sachliche Rechtfertigung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Frist für Genesene von sechs auf drei Monate verkürzt hatte.

Rechtsanwältin Hamed beantragte Akteneinsicht, legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und verwies in ihrem umfangreichen Schriftsatz an das Gericht darauf, dass ein Sachverhalt gegeben ist, „der schulbuchmäßig einen Fall beschreibt, der gerade nicht justiziabel, sondern klar von der Meinungsfreiheit gedeckt“ sei. Sie führte zahlreiche öffentliche Stellungnahmen von Politkern bis hin zu Spitzenjuristen an, die in der Sache ähnlich argumentierten. Die Bremer Staatsanwaltschaft lehnte die geforderte Einstellung des Verfahrens ab, es kam am 20.03.2023 zum Prozess. Die drei Verursacher dieser Farce waren nicht geladen.

Das Gericht schloss sich den Ausführungen der Anwältin an, erkannte auf Freispruch auf Kosten der Staatskasse und betonte in seiner mündlichen Begründung, ein Element persönlicher Beleidigung sei nicht erkennbar. Die Schreiben seien an die jeweilige Abgeordnetenadresse gegangen, enthielten eine ausführliche Begründung einer zwar scharfen, aber jederzeit sachlichen Kritik und seien daher von den „Beleidigten“ in ihrer Funktion als politische Repräsentanten hinzunehmen. Nach der Urteilsverkündung nutzte ich die Gelegenheit, das Gericht auf eine bestimmte Textstelle der offiziellen „Maßnahmenevaluation“ aufmerksam zu machen.

Gemäß Paragraph 5 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) hatte das Bundesgesundheitsministerium eine externe Evaluation der Pandemiemaßnahmen in Auftrag gegeben, deren Ergebnis am 30. Juni 2022 vorgelegt worden war. Der Bericht der Sachverständigenkommission enthält im Abschnitt 7.3.2.7 mit dem Titel „Absonderung“ einen interessanten Satz, den ich hier zitiere: „Paragraph 30 IfSG erlaubt die Absonderung (also die Anordnung von Quarantäne und Isolation) im Einzelfall. Dabei handelt es sich nach herrschender Meinung um eine Freiheitsentziehung gemäß Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz. Im Ergebnis bedeutet dies, dass auch für Absonderungen nach Paragraph  30 Absatz 1 IfSG (und nicht nur für solche nach Paragraph 30 Absatz 2 IfSG) der Richtervorbehalt des Artikel 104 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz gilt, den die Vorschrift aber nicht vorsieht.“ Im Klartext: sämtliche freiheitseinschränkenden oder -entziehenden Anordnungen, die von Gesundheitsämtern ausgesprochen wurden und die nicht von einem Richter bestätigt wurden, waren verfassungswidrig und stellen eine Amtspflichtverletzung dar.

Abgesehen davon, dass ein PCR-Testergebnis ohne jede weiterer Differentialdiagnostik schon methodisch ungeeignet ist, jegliche Art von Grundrechtseinschränkung zu rechtfertigen, war ein Ergebnis von mir zusätzlich laut schriftlichem Laborbefund „grenzwertig“, eine Gen-Sequenz schwach positiv, die andere negativ. Eine freundliche Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes Bremervörde erklärte mir telefonisch, grenzwertig gäbe es nicht, es gäbe nur positiv oder negativ, also wäre hier grenzwertig positiv und die Quarantäne müsse verlängert werden. Ich muss bei dieser bestechenden Logik so zornig geworden sein, dass sich die konsternierte Dame nie wieder gemeldet hat. Die allgemeine Frage aber bleibt: Wie viele solcher freiheitseinschränkenden und -entziehenden Anordnungen wurden bundesweit erlassen? Welche Konsequenzen haben die politisch verantwortlichen Gesundheitsminister getroffen, um einen derart massenhaften Amtsmissbrauch in Zukunft zu verhindern?

So erfreulich das Freispruch-Urteil ist, in gesunden politisch-rechtlichen Verhältnissen hätte man den entrüsteten Abgeordneten ein Grundgesetz zur Lektüre mitgegeben und sie wieder nach Hause geschickt. Schon der Polizist auf der Wache, der die Strafanzeige aufnehmen soll, spätestens der Staatsanwalt hätte ihnen ironisch sagen können: „Früher hätte man ja politische Gegner gerne eingesperrt, aber heute sei das nicht mehr üblich.“ Bei hartnäckiger Einsichtslosigkeit hätte man den Parlamentarierinnen ein sechsmonatiges Praktikum im englischen Unterhaus empfohlen. Ihre Vorstellungen von den Aufgaben eines Gesetzgebers seien bedenklich unterentwickelt.

Das Urteil bleibt Stückwerk, solange die deutsche Justiz fortwährend an der Herausforderung scheitert, ihre unrühmliche Tradition willfähriger Staatsdiener zu beenden und politisch erwachsen zu werden. Die deutschen Juristen als Berufsstand, als Organ der Rechtspflege – einzelne Ausnahmen bestätigen die Regel – haben kontinuierlich versagt: in der Weimarer Republik, als die politische Gewalt Normalität wurde, man denke nur an die bekanntesten Mordopfer Rathenau, Erzberger, Liebknecht und Luxemburg. Sie haben 1933 versagt, als eine Bande von Kriminellen vor aller Augen den Staatsterror etablierte. Sie haben 1945 versagt. Kein einziger Richter, so schreibt Ingo Müller in „Furchtbare Juristen“, wurde von seinen deutschen Juristenkollegen juristisch für seine monströsen Urteile zur Verantwortung gezogen.

Und es gibt wenig Anlass, an der Einschätzung des damaligen hessischen Generalstaatsanwaltes Fritz Bauer zu zweifeln, dass ein Adolf Eichmann in Deutschland nicht vor Gericht gestellt worden wäre. Er sorgte dafür, dass die Israelis tun konnten, was die Deutschen nicht tun wollten.

Sie haben 1968 versagt, als der Mann, der Benno Ohnesorg von hinten erschoss, freigesprochen wurde. Sie haben 1989 versagt, als die Unrechtsjuristen der DDR hätten bestraft werden müssen: Und sie haben gerade eben wieder katastrophal versagt, als sie einer maßlos übergriffigen Exekutive zur Wiederherstellung einer mühsam austarierten Machtbalance unmittelbar die rechtlichen Grenzen hätten setzen müssen.

Die Hoffnung der Amerikaner, den Deutschen mit den Nürnberger Prozessen einen Sinn für Rechtswahrung zu übertragen, hat sich nicht erfüllt.

Ausmaß und Qualität der verbalen Entgleisungen, die in den „Pandemie“-Jahren von Politikern, Funktionären und zahllosen mehr oder minder prominenten Mitläufern gegenüber solchen gefallen sind, die in der Massenhysterie einen klaren Kopf behielten, legen beredt Zeugnis ab, wie viele Deutsche bis heute nicht verstanden haben, warum die Sache mit der Würde in unserem Grundgesetz an so prominenter Stelle steht. Schonungslos hat die Corona-Krise die deutsche Lebenslüge der bewältigten Vergangenheit ans Licht gebracht und daran erinnert, wie dünn die zivilisierte Schicht an der Oberfläche tatsächlich ist.

Sich freiwillig von Jämmerlichkeiten wie das, was gegenwärtig als politisch-mediale Elite hofiert wird, auf der Nase herumtanzen zu lassen, wird nicht geeignet sein, dem Land politisch im Ausland Respekt zu verschaffen. Eher wird man die scheinbar unausrottbare Leidenschaft der Deutschen, hergelaufene Scharlatane als neue Heilsbringer anzubeten, achselzuckend zur Kenntnis nehmen, die Deutschen, solange sie nur sich selbst schädigen, ignorieren und sich bei der Wahl nach geeigneten Partnern zur Aufrechterhaltung einer zivilisierten Ordnung anderweitig orientieren. Ich appelliere deshalb an meine Landsleute, in Erwägung zu ziehen, ob es nicht klüger wäre, die unterbrochene Revolution von 1989 in einer „constitutio libertatis“ zu Ende zu bringen und das labile Gemeinwesen auf stabilere Füße zu stellen.

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Eine Schande

Berlins Justiz-Senatorin blamiert sich in der Tagesschau……und ARD-Interviewerin offenbart sich als Sprachrohr der Klimakleber.

Von Daniel Weinmann

Ein solches Interview ist wohl nur in diesem Land möglich. Die Moderatorin eines der meistgesehenen deutschen Nachrichtenformate stellt eine Berliner Quoten-Senatorin bloß und mutiert während des Gesprächs zur Verteidigerin der „Letzten Generation“. Es ist gleichermaßen ein Armutszeugnis für die Verfasstheit der öffentlich-rechtlichen Medien wie für die Chaos-Hauptstadt.

Am vergangenen Mittwoch, dem Tag als die Polizei in sieben Bundesländern Wohnungen von Mitgliedern der „Letzten Generation“ durchsucht hatte, befragte „Tagesthemen“-Moderatorin Aline Abboud von der neuen Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg zum Stand der Dinge. Die im Iran geborene Volljuristin, die sich ihre Sporen als Vize-Chefin des Verfassungsschutz durch übereifrige Jagd auf die AfD verdient hat, wirkt hilflos und verunsichert, immer wieder scheint sie von mitgebrachten Unterlagen abzulesen. Man könne nicht behaupten, dass die „Letzte Generation“ in ihrer Gesamtheit als eine kriminelle Vereinigung einzustufen ist, es komme immer auf den konkreten Einzelfall an, sagt die Senatorin.

Nur wenige Tage zuvor hatte sie genau zu dieser Frage eine juristische Prüfung in Auftrag gegeben und forderte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Daher gilt es, alle gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, und dazu gehört eben auch die Frage, ob es sich bei der Letzten Generation um eine ‚kriminelle Vereinigung‘ handelt.

Fragt sich, warum sie überhaupt eine juristische Prüfung in Auftrag gibt, wenn sie nur kurz darauf öffentlich behauptet, es handle sich bei den Klimaklebern eben nicht um eine kriminelle Vereinigung. Als wollte sie noch mehr Verwirrung stiften, fügt sie nur einen Satz später hinzu, es sei unabhängig davon eine Frage „die allein die Gerichte zu entscheiden haben“.

Moderatorin Abboud geriert sich danach als Fürsprecherin der Klima-Apokalyptiker und fragt unverblümt: „Wenn Menschen zu spät zu ihren Terminen kommen, das mag ja lästig sein, aber ist das denn ein Grund dafür, Razzien in sieben Bundesländern zu machen und zu prüfen, ob sie eine kriminelle Vereinigung sind?“

Die AfD-Jägerin Badenberg antwortet ausweichend. Die Maßnahmen in Bayern mag sie nicht kommentieren. In Berlin sehe man allerdings tagtäglich die Nötigung von Menschen „mittels Gewalt im juristischen Sinne“. Mit Bezug auf Feuerwehren und Krankenwagen, deren Einsätze durch die sogenannten Klimaaktivisten behindert wurden, sagt sie im Stile einer Grundschülerin: „Wir können alle froh sein, dass dabei nichts passiert ist. Ehrlich gesagt möchte ich mir nicht ausmalen und auch nicht die Verantwortung dafür tragen, dass Krankenwagen nicht pünktlich zum Krankenhaus kommen und dadurch Menschenleben gefährdet werden.“

Die ÖRR-Moderatorin zeigt nun unverblümt, für wen ihr Herz schlägt. „Aber die Protestbewegung will das ja nicht. Sie versucht ja zu verhindern, dass das passiert.“ Badenberg wirkt zunehmend hilfloser und flüchtet sich in Plattitüden: Große Teile der Berliner Stadt seien lahmgelegt worden, man müsse für sich auch die Verantwortung für das tragen, was man verursache.

»Das ist eine Entscheidung, die die ‚Letzte Generation‘ für sich treffen muss.»

Abboud gibt weiter die Aktivisten-Anwältin: „Aber sie werden ja teils zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Damit übernehmen sie ja Verantwortung oder nicht.“ Ihre Gesprächspartnerin gibt klein bei: „Die übernehmen Verantwortung, klar.“

Spätestens bei ihrer nächsten Frage muss man sich fragen, ob die Tagesthemen-Moderatorin Zuwendungen von den Klimaextremisten erhält: „Glauben Sie nicht, dass Sie mit solchen harten Maßnahmen die Aktivisten – und ihre noch demokratische friedliche Bewegung – in die Radikalisierung treiben?“, fragt sie ungeniert. Die neue Justizsenatorin wirft das Handtuch: Ihre Aufgabe als Justiz sei, im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine sachgerechte Justiz im Land Berlin zu sorgen. Dieser Rahmen sei für sie das Strafgesetzbuch, der Ausdruck eines gesellschaftlichen Konsens sei.

ARD-Frau Abboud setzt den finalen Stich: „Soll die Organisation aufgelöst werden, sollen die alle eingesperrt werden, sollen sie in den Untergrund gehen. Wie soll das jetzt weitergehen?“ Badenberg zieht sich lächelnd aus der Affäre: „Das sind Dinge, die jetzt nicht in meinem Verantwortungsbereich liegen. Ihr Ziel sei, ihren Beitrag als Justizsenatorin zu leisten um in Berlin für Recht und Ordnung zu sorgen. Aber ob die „Letzte Generation“ in den Untergrund zu gehen hat oder sonstiges. Das ist eine Entscheidung, die die „Letzte Generation“ für sich treffen muss.“

Ihr Schlussakkord ist das Totalversagen einer promovierten Volljuristin, die Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner um der doppelten Quote willen (Migrantin sowie Frau) und aufgrund ihrer Verdienste im Kampf gegen die AfD als Justizsenatorin als Parteilose auf CDU-Ticket in den Senat durchdrückte.

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Klima-Posse

Kafkaeske Klima-Posse: kein neuer Parkplatz ohne Photovoltaik. Selbstsabotage grüner Paranoiker

Von Daniel Weinmann

Im besten Deutschland aller Zeiten verfestigt sich immer mehr der Eindruck, das Absurde wird zur Wirklichkeit und wir leben zunehmend in einer Idiokratie. Der amerikanische Regisseur Mike Judge zeigte in seiner Science-Fiction-Komödie „Idiocracy“ aus dem Jahr 2006 eine Dystopie der Welt des Jahres 2505, in der eine geistig degenerierte Gesellschaft vor ihrem Ende steht. Beherrscht werden die Menschen von intelligenzschwachen, bildungsarmen und fachlich unqualifizierten Personen.

Judge hätte sich vor 17 Jahren vermutlich nicht träumen lassen, dass sich große Teile seiner Vision bereits heute erfüllen. Bezeichnend für den Zustand unserer Gesellschaft ist der Fall des Tourismusunternehmers Michael Heizmann. Der Besitzer eines 1000 Meter über dem Titisee gelegenen Erlebnisbauernhofs möchte gegenüber seinem Anwesen einen Parkplatz mit 39 Stellplätzen anlegen.

Mit Blick auf den seit 2021 bestehenden Bebauungsplan meldet das zuständige Stadtbauamt keine grundsätzlichen Bedenken an, so die „Badische Zeitung“. Gleichwohl muss geklärt werden, wer die Kosten dafür übernimmt, dass die Hauptleitung für das Frischwasser und der Hausanschluss, die in dem Gelände verlaufen, um den Parkplatz herum verlegt werden müssen.

So weit, so normal und in vielen Ländern üblich. Bauernhof-Betreiber Heizmann hat indes seine Planung offensichtlich ohne Berücksichtigung des neuen „Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetzes“ des Landes Baden-Württemberg gemacht. Man fragt sich, wer sich wie lange auf Kosten des Steuerzahlers den Kopf zerbrochen hat, um einen solchen Namen zu ersinnen.

Derweil ist es nicht nur die bizarre Begrifflichkeit, sondern vielmehr der Inhalt, der dieses Gesetz gänzlich zur Farce verkommen lässt. Laut Paragraph 23 muss bei 35 oder mehr Parkplätzen zwangsweise eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. Als wäre dies nicht abstrus genug, sind laut Bebauungsplan keine überdachten Stellplätze erlaubt. Wo also sollen die Sonnenkollektoren montiert werden?

Grotesker noch: Gegen die grüne Stromerzeugung spricht darüber hinaus das im Bebauungsplan verankerte Pflanzgebot für heimische Laubbäume. Denn deren Blätter würden den Kollektoren die Sonnenstrahlen nehmen.

Selbst das ist noch nicht das Ende des falsch verstandenen Klimaschutzes. Würde Heizmann die Photovoltaik-Anlage installieren, wäre die Kapazität der derzeitigen Transformatorenstation zu klein, um den zusätzlich erzeugten Strom zu verarbeiten. Für eine Erweiterung müsste der Bauherr tief in die Tasche greifen, die Mehrkosten dürften sich auf 170.000 Euro belaufen. Nun muss die Baurechtsbehörde über eine Ausnahmeregelung entscheiden.

Die grüne Stadträtin Nikola Wangler sieht rot und beharrt auf der PV-Anlage. Die Energiewende könne nur mit einem Mix aus erneuerbaren Energieformen funktionieren, lautet ihr über allem stehender Leitspruch – und dazu bedürfe es aller Kapazitäten. Die Forderung der Diplom-Sozialarbeiterin spiegelt denn auch die Eindimensionalität ihrer Partei paradigmatisch wider: „Es darf keine Ausnahme geben.“

 

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Gesundheitsdiktatur

Führt die WHO-Reform geradewegs in die Gesundheitsdiktatur?

Von Kai Rebmann

Bis vor wenigen Jahren machten die Grundrechte ihrem Namen noch alle Ehre, jedenfalls in den Ländern und Regionen der westlichen Welt, die sich Vorreiter der Demokratie nennen. Es waren Rechte, die grundsätzlich als unveräußerlich galten, auch und ganz besonders in Krisenzeiten. Dann kam die „Pandemie“ und die Grundrechte wurden unter anderem in Deutschland zu so etwas wie Empfehlungen für Schönwetter-Zeiten degradiert.

Und was die Regierungen bzw. Verfassungsgerichte dieser Welt können, das kann die WHO natürlich schon lange. Deshalb, und wohl nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen aus den letzten drei Jahren, arbeitet die Weltgesundheitsorganisation aktuell an einer Reform der International Health Regulations (IHR), wenn man so will, einer Art Verfassung der WHO und ihrer mehr als 190 Mitgliedsstaaten.

Nicht wenige Eckpunkte dieses Entwurfs, über den im Laufe des kommenden Jahres abgestimmt werden soll, hätten noch vor drei, vier Jahren keine Chance auf eine Mehrheit gehabt. Sehr wahrscheinlich hätte es die WHO nicht einmal gewagt, sie überhaupt vorzuschlagen. Doch die Zeiten haben sich geändert, und zwar sehr grundlegend.

Zu den harmloseren und mit ein bisschen Wohlwollen vielleicht sogar nachvollziehbaren Änderungen gehört die Neufassung von Artikel 13 IHR. Darin will sich die WHO zusichern lassen, dass sie im Falle eines zu erwartenden Versorgungsengpasses zuständig ist „für die Zuteilung von Gesundheitsprodukten, um einen gleichberechtigten Zugang der Bevölkerung aller Vertragsstaaten zu gewährleisten.“

Was unter „Gesundheitsprodukten“ zu verstehen ist, dürfte klar sein. Und wie gesagt, es gibt durchaus Argumente, mit denen sich eine solche Ermächtigung rechtfertigen ließe. Es soll bekanntlich Gesundheitsminister geben, die in einen wahren Kaufrausch verfallen sind und gleich Impfstoffe für die nächsten Generationen gebunkert haben, dabei aber scheinbar vergaßen, dass diese nur eine begrenzte Haltbarkeit haben. In mindestens einem Fall endete dieses blindwütige Horten von „Gesundheitsprodukten“ für den dafür Verantwortlichen sogar im Knast

Trotzdem muss man bei dem Gedanken an eine WHO, die über den Zugang zu Impfstoffen wacht, wie einst der sagenumwobene Zerberus über das Tor zur Unterwelt, nicht gleich lauthals „Hurra“ schreien. Oder ist es völlig abwegig, zu befürchten, die Verteilung von Impfstoffen könnte an wie auch immer geartete Bedingungen geknüpft werden? Selbst an solche, die mit der öffentlichen Gesundheit wenig bis nichts zu tun haben? Impfstoff nur noch gegen die Verpflichtung zu bestimmten Klimazielen bis hin zur CO₂-Neutralität ist dabei nur ein Gedanken-Experiment in diese Richtung.

Noch weitaus bedrohlicher klingen aber die Reformen, die der WHO gleich zu Beginn ihrer Verfassung vorschweben. In Artikel 2 IHR wird bisher ausdrücklich festgehalten, Verordnungen der WHO gegenüber dem Risiko für die öffentliche Gesundheit müssen „angemessen“ sein. Davon will die Weltgesundheitsorganisation jetzt aber nichts mehr wissen. Künftig sollen entsprechende Maßnahmen verordnet werden dürfen, um damit „allen Risiken, die sich auf die öffentliche Gesundheit auswirken können“ zu begegnen.

Wer jetzt glaubt, dieser Passus sei etwas schwammig formuliert, liegt damit natürlich genau richtig. Zufall ist das sehr wahrscheinlich nicht. Mit ein bisschen Fantasie kann praktisch alles zum potenziellen Risiko für die Allgemeinheit hochstilisiert werden. Auch dazu ein Gedanken-Experiment, das in diesen Zeiten wohl nur auf den ersten Blick (zu) weit hergeholt erscheint: Fahrverbote in Innenstädten, zum Beispiel wegen einer aus Sicht der WHO zu hohen Feinstaub-Belastung.

Den ultimativen Vogel schießt die WHO aber mit der Neufassung von Artikel 3 IHR ab. Dort steht bisher ein Satz, der so oder so ähnlich formuliert in keinem Grundgesetz einer vernünftigen Demokratie fehlen darf: „Die Durchführung dieser Verordnungen erfolgt unter uneingeschränkter Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten.“

Das galt bis vor nicht allzu langer Zeit noch als etwas so Selbstverständliches, dass es wohl eher aus formalen Gründen überhaupt erwähnt wurde. Doch auch damit ist jetzt Schluss bzw. soll – wenn es nach der WHO geht – ab dem kommenden Jahr Schluss sein. Unglaublich, aber wahr: Die Begriffe „Würde“, „Menschenrechte“ und „Grundfreiheiten“ wurden in dem Entwurf zur IHR-Reform durch „Inklusion“, „Gleichheit“ und „Kohärenz“ ersetzt.

Man muss wohl kein böser Verschwörungstheoretiker sein, um spätestens an dieser Stelle Befürchtungen bezüglich einer globalen Gesundheitsdiktatur laut werden zu lassen. Die WHO verlangt von ihren Mitgliedsstaaten nicht weniger, als dass sie ihre bisher noch bewahrten nationalen Zuständigkeiten und die Grundrechte ihrer Bürger an der Garderobe des WHO-Hauptsitzes am Genfersee abgeben – und sich auf Gedeih und Verderb ausliefern.

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Lauterbach-Hammer

Lauterbach-Hammer: Bald jede zweite Klinik in Deutschland dicht?„Uns Karl“ tönt auf Twitter: „Falschmeldung!“

Von Kai Rebmann

Wer kennt sie nicht, die wohl legendärste „Richtigstellung“, die ein Bundesministerium in der jüngeren deutschen Geschichte veröffentlicht hat: „Achtung Fake News! Es wird behauptet und rasch verbreitet, das Bundesministerium für Gesundheit / die Bundesregierung würde bald massive weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen. Das stimmt NICHT! Bitte helfen Sie mit, ihre Verbreitung zu stoppen.“

So wurde es am 14. März 2020 auf dem Twitter-Account des Ministeriums verkündet. Was nur wenige Tage danach folgte, ist bekannt: Das Leben, wie man es in Deutschland bisher gekannt hatte, gehörte im wahrsten Sinne des Wortes über Nacht der Vergangenheit an. Nun hat der Hausherr inzwischen zwar gewechselt, glaubwürdiger ist das Bundesgesundheitsministerium seither aber nicht unbedingt geworden, wie die vergangenen Jahre gezeigt haben.

Vor diesem Hintergrund ist wohl auch die folgende „Richtigstellung“ zu sehen, die Karl Lauterbach (SPD) am Dienstagabend – natürlich via Twitter – in die Welt gesetzt hat: „Das ist eine Falschmeldung. Ein Anruf der Redaktion hätte das geklärt. Aber das wusste der Redakteur natürlich.“

Bezogen hat sich der Gesundheitsminister damit auf einen Bild-Artikel mit der Überschrift: „Lauterbach plant Kahlschlag: Fast jede zweite Klinik vor dem Aus“. Alles also nur eine Ente des Springer-Blatts? Noch dazu eine vorsätzliche Irreführung der Leser, wie es im Lauterbach-Tweet implizit unterstellt wird?

Alter Wein in neuen Schläuchen?

Völlig aus der Luft gegriffen scheinen die Ausführungen der Kollegen jedenfalls nicht zu sein. Denn die Idee eines Kahlschlags in der deutschen Klinik-Landschaft treibt Lauterbach wohl schon seit mindestens knapp vier Jahren um. Am 4. Juni 2019 teilte der Rheinländer – richtig, wieder via Twitter – mit: „Jeder weiß, dass wir in Deutschland jede dritte, eigentlich jede zweite Klinik schließen sollten. Dann hätten wir (in) anderen Kliniken genug Personal, geringere Kosten, bessere Qualität und nicht so viel Überflüssiges. Länder und Städte blockieren.“

Im Unterschied zum Juni 2019, als Lauterbach seine Ideen noch auf der SPD-Hinterbank ausgebrütet hat, bekleidet der Genosse inzwischen aber das Amt des Bundesgesundheitsministers. Und ebenso wie damals scheint dem Bericht zufolge auch heute ein Streit zwischen Lauterbach und den „Ländern und Städten“ im Mittelpunkt des Geschehens zu stehen. Will Lauterbach jetzt also genau das umsetzen, wozu er vor vier Jahren noch nicht in der Lage war?‘

Wie die „Bild“ erfahren haben will, sollen von den bisherigen 1.719 Standorten genau 689 Standorte wegfallen, also rund 40 Prozent. In einzelnen Bundesländern, etwa in Hamburg oder Schleswig-Holstein, steht offenbar mehr als die Hälfte der Krankenhäuser auf Lauterbachs Streichliste. Kern des Eckpunkte-Papiers, das am Dienstag in einer sogenannten „Kaminrunde“ mit den Gesundheitsministern der Länder besprochen wurde, ist demnach die Umwandlung der betroffenen Einrichtungen in „Level 1i“-Krankenhäuser.

Im Klartext: Dort werden nur noch ambulante Eingriffe durchgeführt, für alle anderen Behandlungen müssen die Patienten in „richtige Kliniken“ überwiesen werden, wie die Kollegen schreiben. Weiter heißt es: „Diese Häuser dürfen dann nicht einmal von einem Notarzt oder Rettungssanitäter angefahren werden!“

Gerd Landsberg scheint diese Befürchtungen zu teilen. Der Präsident des Städte- und Gemeindebundes sieht grundsätzlich zwar ebenfalls erheblichen Reformbedarf, nicht zuletzt aufgrund eines 750-Millionen-Defizits im Klinikwesen, betont aber auch: „Wir müssen die klassische Notfallversorgung wohnortnah sicherstellen. Es darf nicht so weit kommen, dass der Rettungswagen vorbeifährt, nur weil sie heruntergestuft wurden.“

Kommunale und private Klinikverbände sprechen von einem „staatlich organisierten Kahlschlag“ und sehen auf Deutschland vor allem in ländlich geprägten Regionen ein Kliniksterben zukommen.

Wann ist eine Klinik eine Klinik?

Oder entpuppt sich Lauterbachs über Twitter verbreitete „Richtigstellung“ am Ende nur als Streit um Worte? Schließlich schreibt die Bild ja, fast jede zweite Klinik stehe „vor dem Aus.“

Und tatsächlich: Das Wort „Schließung“ taucht im Eckpunkte-Papier des Ministers offenbar nicht auf. Stattdessen heißt es dort zum Beispiel: „Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Krankenhausplanung, welchen Krankenhäusern, die ab Inkrafttreten der Krankenhausreform definitorisch dem Level 1i zuzuordnen sind, tatsächlich das Level 1i zugewiesen wird. Dem Level 1i können grundsätzlich nur bestehende Krankenhäuser zugeordnet werden.“

Soll wohl heißen: Die Krankenhäuser schließen nicht, sie hören nur auf, nicht ambulante Behandlungen und Eingriffe durchzuführen. Hat sich Karl Lauterbach das bei seinem Nachbarn am Kabinettstisch abgeschaut? Und es kommt noch besser für den Minister: Am Ende sind nämlich die Träger in den Ländern und Kommunen die Dummen.

Denn faktisch sind sie es, die die Schließungen – nein, die „Herabstufungen“ natürlich – beschließen müssen und damit vor die Wahl zwischen Pest und Cholera gestellt werden. Lassen sie die Kliniken offen, müssen sie schauen, wie sie sie finanziert bekommen; oder sie wandeln sie zur „Level 1i“-Klinik um und müssen den Bürgern vor Ort erklären, ihre Notfallversorgung tst gegebenenfalls nicht mehr gesichert .

Fast schon zynisch klingt es da, wenn Lauterbach zum Eigenlob schreitet und von einer „guten Reform“ spricht. Jeder wisse jetzt, „wo die Behandlung stattfinden kann.“ Ein namentlich nicht genannter Verbandschef vertritt jedoch eine ganz andere Meinung: „Das Gegenteil wird für Millionen Deutsche der Fall sein – sie werden vor allem wissen, wo sie nicht mehr stationär behandelt werden: wohnortsnah.“

Und deshalb wird es sich Karl Lauterbach gefallen lassen müssen, dass die Herabstufung von Krankenhäusern, so wie sie offenbar geplant ist, mit einer faktischen Schließung des Hauses gleichgesetzt wird. Es käme wohl auch niemand auf die Idee, noch von einem Supermarkt zu sprechen – oder einem „Level 1i“-Supermarkt – wenn dieser ankündigen würde, demnächst nur noch das Sortiment zu führen, das es früher bei Tante Emma um die Ecke gegeben hat.

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Allahu Akbar

Freispruch nach „Allahu Akbar“ – Messer-Doppelmord in Oggersheim, Angeklagter Somalier nicht schuldfähig.

Von Boris Reitschuster

Der 26-jährige Liban M. hat am 18. Oktober 2022 in Ludwigshafen-Oggersheim zwei junge Männer im Alter von 20 und 35 Jahren mit einem langen Messer erstochen. Darüber hinaus hackte er einem 27-Jährigen die Hand ab und verletzte ihn lebensgefährlich. Bei seiner Tat rief der Somalier „Allahu Akbar“.

Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal in Rheinland-Pfalz sah es zwar als erwiesen an, der Asylbewerber aus Somalia hat die Taten begangen. Die Richter stellten auch fest, er habe die „Arg- und Wehrlosigkeit“ der Opfer ausgenützt, womit das Mordmerkmal der „Heimtücke“ vorliege. Aber nach Ansicht der Richter war Liban M., der im Prozess keine Reue zeigte, aufgrund einer akuten paranoiden Schizophrenie zur Tatzeit nicht schuldfähig. Er habe an Wahnvorstellungen gelitten, höre Stimmen und fühle sich verfolgt. Deshalb sei ein Freispruch zwingend notwendig. Er wird deshalb auch nicht ins Gefängnis müssen. Schon vor dem Urteil wurde er aus dem Gefängnis in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Dort muss er nun bleiben.

Jemanden, der schuldlos handelte, könne man nicht bestrafen, sagte die Vorsitzende Richterin laut dem Portal „Ludwigshafen24“: Daher sei der Freispruch, „so schmerzhaft er sei“, unausweichlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Krankheit ist laut Gericht nicht heilbar. Der Täter selbst betonte laut „SWR“ immer wieder, er sei „nicht verrückt“. Deshalb sträubt er sich auch gegen die Einnahme entsprechender Medikamente gegen Schizophrenie und Psychosen. Seine schrecklichen Taten habe er bewusst getan. Nicht zuletzt deshalb wurde der 26-Jährige vor der Verlegung in die Psychiatrie als große Gefahr für Mithäftlinge und Personal der JVA Frankenthal eingestuft, so das „Ludwigshafen 24“.

Der Somalier verübte die Tat, die bundesweit für Aufsehen sorgte, nachdem er sich mit seiner Freundin um den Aufenthalt der gemeinsamen Kinder gestritten hatte. Danach verlor er die Nerven und die Beherrschung und stach wahllos auf Passanten ein.

Bemerkenswert sind an dem Urteil zwei Dinge: Die Berichterstattung der Medien, die zum einen nur auf Sparflamme berichten und zudem – wie etwa der Münchner Merkur – die Herkunft des Mannes verschweigen.

In einer funktionierenden Presselandschaft und Demokratie müsste das Urteil eine breite Diskussion darüber auslösen, welche Gefährdung durch massenweisen Zuzug aus Krisengebieten entsteht, insbesondere auch durch psychische Erkrankungen von teilweise zuvor traumatisierten Migranten. Und wie man mit dieser Gefährdung umgehen kann.

Erinnern Sie sich noch an die Reaktionen auf die Tötung des farbigen US-Amerikaners George Floyd durch Polizisten 2020? Eine riesige Protestwelle gegen Polizeigewalt überrollte die USA und auch Deutschland. Wer dagegen das unbestreitbare Problem Zuwanderer-Gewalt auch nur zaghaft thematisiert, wird in der Bundesrepublik sofort diffamiert. Als herrschende Ideologie gilt nach wie vor der Ausspruch der früheren FdJ-Funktionärin und heutigen Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt auf der Synode der Evangelischen Kirche im November 2015 in Bremen: „Wir kriegen jetzt plötzlich Menschen geschenkt.“ Wie zynisch muss das für die Angehörigen der Opfer klingen!

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Transgender

Florida verschärft Null-Toleranz-Politik gegen Transgender-Hype.

Von Kai Rebmann

Am 17. Mai 2023 wurde in bestimmten Kreisen der Internationale Tag gegen Homophobie gefeiert. Mit Ron DeSantis (Republikaner) hat sich allerdings auch ein ungebetener Gast selbst zum bunten Fest der Geschlechter eingeladen und den Party-Crasher gegeben. Wohl nicht ganz zufällig hat der Gouverneur von Florida ausgerechnet an diesem Tag eine Reihe neuer „Anti-LGBTQ+-Gesetze“ unterzeichnet, wie die Dokumente etwa beim ZDF genannt werden.

Und auch die Tatsache, dass dieser formale Akt in einer christlichen Schule in Tampa vollzogen wurde, scheint man in Mainz als Affront aufzufassen. So lässt sich jedenfalls die entsprechende Information ganz am Ende eines mit dramatischer Melodie unterlegten Beitrags zum Thema bei „ZDFheute“ interpretieren.

An anderer Stelle könnte man angesichts dieser Inszenierung glatt den Eindruck gewinnen, Ron DeSantis habe soeben die Inhaftierung aller im Sunshine State lebenden Homosexuellen angekündigt. Tatsächlich aber hat der Gouverneur lediglich klargestellt und wird vom ZDF auch so zitiert: „Eine Frau sollte nicht in einer Umkleidekabine sein und sich Sorgen machen müssen, dass jemand vom anderen Geschlecht in ihrer Umkleidekabine ist.“

Wer wie der Gouverneur geglaubt hat, für die Trennung nach Geschlechtern etwa bei Umkleiden oder auch Toiletten gäbe es vernünftige Gründe, der wird vom ZDF eines Besseren belehrt. „Eine trans* Frau auf einer Damentoilette? Das ist in einigen öffentlichen Gebäuden in Florida künftig nicht mehr erlaubt.“ Zudem dürften Toiletten und Umkleiden nur noch „basierend auf dem bei der Geburt ausgewiesenen Geschlecht benutzt werden“, wie die Mainzer monieren.

Im Klartext: Was bis vor wenigen Jahren noch als das Normalste der Welt gegolten hat, ruft beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk inzwischen Empörung hervor. „So sind künftig in Florida auch geschlechtsangleichende Behandlungen Minderjähriger verboten“, informiert das ZDF weiter, als sei dies ein handfester Skandal. Oder ist es am Ende nur deshalb ein Skandal, weil das Gesetz aus der Feder von Ron DeSantis und damit einem konservativen Politiker stammt?

Unter „geschlechtsangleichenden Behandlungen Minderjähriger“ kann von der Gabe von Pubertätsblockern bis hin zu irreversiblen Operationen, sprich Genitalverstümmelungen, alles verstanden werden. Ist es da nicht mehr als recht und billig, Minderjährige (!), die sich in den allermeisten Fällen gar nicht über die weitreichenden Konsequenzen ihrer Entscheidung – oder der ihres Umfelds – bewusst sein können, vor eben jenen zu bewahren?

Die Journalistin Annika Brockschmidt, Autorin von so entlarvenden Titeln wie „Amerikas Gotteskrieger – Wie die Religiöse Rechte die Demokratie gefährdet“, geht sogar noch einen Schritt weiter. Im Zusammenhang mit seinem strikt konservativen Kurs in Sachen Transgender-Ideologie bezeichnet sie Ron DeSantis als „Faschist“. Auf Twitter teilte Brockschmidt dazu am 5. Mai 2023 mit: „DeSantis ist ein Faschist. Florida ist sein autoritäres Versuchslabor – er sieht die drakonischen Gesetze, die er dort durchbringt, als ‚Blaupause‘ für das ganze Land. Es gibt eine Reisewarnung von LGBTQ-Organisationen für LGBTQ people für Florida.“

Ron DeSantis ein Faschist? Florida ein „autoritäres Versuchslabor“? Eine „Reisewarnung“ für den Sunshine State von höchst inoffizieller Seite? Und alles nur, weil dort nicht sofort über jedes Stöckchen gesprungen wird, das einem von der Regenbogen-Community hingehalten wird? Das zeugt von einem doch sehr fragwürdigen Verständnis von Demokratie – und das ausgerechnet bei denen, die anderen eben die Gefährdung derselben immer vorwerfen.

Was trifft, das trifft zu. Dieser alten Weisheit folgend, kann Ron DeSantis, dem Ambitionen auf die Präsidentschaftskandidatur nachgesagt werden, für sich beanspruchen, mit der jüngsten Verschärfung seiner Null-Toleranz-Politik gegen den Transgender-Hype den Nagel voll auf den Kopf getroffen zu haben.

Sowohl Zeitpunkt als auch Ort der Unterzeichnung wird von den politischen Gegnern als Provokation aufgefasst und zum Skandal aufgebauscht. Damit sind diese – wenn wohl auch ohne es zu verstehen – dieses Mal über das Stöckchen gesprungen, das ihnen Floridas Gouverneur hingehalten hat.

 

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Planwirtschaft

„Staatliche Planwirtschaft ist schon immer gescheitert. Historiker sieht steigenden Einfluss der Grünen als Hauptproblem dieses Landes.

Von Daniel Weinmann

Deutschlands wirtschaftlicher Abstieg ist unübersehbar. Im aktuellen Länderindex der Stiftung Familienunternehmen belegt die Bundesrepublik den 18. Platz unter 21 Ländern – vier Plätze tiefer als im vergangenen Jahr. Die Infrastruktur verkommt, das Bildungswesen ist allenfalls noch Mittelmaß und die Abgaben an den nimmersatten Staat steigen immer höher. Was ist passiert? Warum steuert das einstige Vorzeigeland der Weltwirtschaft geradewegs in die Bedeutungslosigkeit?

Der Historiker und Soziologe Rainer Zitelmann hat sich dieser Frage mit soziologischen Methoden angenommen. Sein neues Buch „Der Aufstieg des Drachen und des weißen Adlers“ thematisiert die wirtschaftliche Erfolgsgeschichte Polens und Vietnams seit dem Fall der Mauer – und erklärt zugleich den Niedergang dieses Landes. „In Deutschland haben viele vergessen, dass Marktwirtschaft die Basis unseres Wohlstandes ist“, sagte der Publizist im Interview mit der „Welt“.

Zitelmann hat Umfragen in zahlreichen Ländern in Auftrag gegeben, die zeigen, wie unterschiedlich Menschen wirtschaftlichen Erfolg bewerten. „Was verbinden Sie mit dem Wort Kapitalismus“, wollte er etwa wissen. Das Ergebnis: „In Vietnam waren die drei am häufigsten genannten Begriffe Fortschritt, Innovation und großes Warenangebot“, bilanziert Zitelmann. In Deutschland assoziierten die Menschen diesen Begriff dagegen vor allem mit Gier, Leistungsdruck und Korruption. Tief ist der Graben auch bei der Haltung gegenüber Reichen. Während 62 Prozent der Deutschen Reiche für egoistisch halten, sind es in Polen nur 19 Prozent. Fast jeder zweite Bundesbürger hält Reiche zudem für gierig.

Hierzulande ist längst von Deindustrialisierung und von wirtschaftlichem Abstieg die Rede – während Polen und Vietnam seit Jahrzehnten zu den wirtschaftlich dynamischsten Ländern der Welt zählen. „Der Grund ist nicht das absolute Verhältnis zwischen Markt und Staat, sondern wie sich dieses verändert hat“, konstatiert der 26-fache Buchautor. „Die Rolle des Staats wurde in den Jahren ab 1990 zurückgedrängt, in Deutschland dagegen nimmt der Einfluss des Staats auf die Wirtschaft seit der Merkel-Ära massiv zu. Das wird uns auf die Dauer schwächen.“

Deutschland verspielt seinen Wohlstand durch seine von Grünrot geschürte kapitalismusfeindliche Geisteshaltung, die Eigeninitiative, Gewinnstreben und Reichtum als Ausgeburt des Teufels betrachtet und im ausufernden Staat den Heilsbringer sieht, der die Menschen schützt. Gleichmacherei und Nivellierung sind die Ausgeburt der grünroten Liebe zum Sozialismus. Wer erfolgreich ist, soll zahlen.

„In Deutschland haben viele vergessen, dass Marktwirtschaft die Basis unseres Wohlstandes ist“, bringt Historiker Zitelmann diese Anschauung auf den Punkt. „Vietnam und Polen haben sich von der Planwirtschaft entfernt und in Deutschland marschieren wir in Richtung Planwirtschaft.“

Den Verfechtern der Ökoplanwirtschaft gehe es nur vordergründig um Umwelt und Klimawandel, sagte der 65-Jährige Ende Januar der „Neuen Zürcher Zeitung“. Ihr eigentliches Ziel seien die Beseitigung des Kapitalismus und die Errichtung einer staatlichen Planwirtschaft. „In Wahrheit soll das Privateigentum abgeschafft werden, auch wenn es formal bestehen bleibt. Dem Unternehmer gehört weiter seine Fabrik, aber er wird zum angestellten Manager des Staats, der allein entscheidet, was und wie viel produziert wird.“ Staatliche Planwirtschaft sei schon immer gescheitert und die Umweltprobleme in planwirtschaftlichen Systemen seien wesentlich größer als im Kapitalismus.

Das Geheimnis für wirtschaftlichen Erfolg laute stattdessen: Mehr Markt. „Adam Smith, der im Juni 300 Jahre alt würde, hatte recht: Wirtschaftswachstum wird der Menschheit aus der Armut helfen und das Wichtigste für Wirtschaftswachstum ist wirtschaftliche Freiheit!“ In seinem Buch „Wohin treibt unsere Republik? Wie Deutschland links und grün wurde“ beschrieb der promovierte Geschichtswissenschaftler bereits 1994 den steigenden Einfluss der Grünen, der „weit über ihre Beteiligung an Landesregierungen und die in Wahlen dokumentierten Erfolge hinausgeht“ als zentrales Problem dieses Landes.

Blickt man angesichts der derzeitigen Situation noch weiter zurück, entpuppt sich Otto von Bismarck als großer Visionär. Die Worte des ersten deutschen Reichskanzlers sind heute aktueller – und beklemmender – denn je: „Die erste Generation schafft Vermögen, die zweite verwaltet Vermögen, die dritte studiert Kunstgeschichte und die vierte verkommt vollends.“

 

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